Regelmaessiges wechseln der Kfz-Versicherung spart Ihnen viel Geld.

Jedes Jahr erhalten Autobesitzer ein Schreiben ihrer Versicherung mit der Mitteilung einer Beitragserhöhung für das Folgejahr. Jetzt steht unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Leistungsumfangs der Kündigung des Vertrages nichts im Wege. Viele Autobesitzer ergreifen diese Möglichkeit und sondieren die Angebote. Weiterhin lassen sich auch laufende Verträge kündigen. Alles über die Kfz-Versicherung in unserem Artikel.

In beiden Fällen ist es wichtig, auf die Kündigungsfristen zu achten. Oftmals wird im Falle einer Beitragserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht relevant. So können Sie schnellstmöglich in einen günstigeren Tarif wechseln. Teilweise beträgt der Unterschied zwischen den Angeboten mehrere hundert Euro.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

(Lesedauer ca. 5 Min.)

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend beschreiben wir die wichtigsten Dinge im Bezug auf die Kündigung Ihrer Versicherung.

  • Als Stichtag für ab dem ersten Januar geltende Verträge gilt der 30. November. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt das Kündigungsschreiben im Idealfall dem Versicherer vor.
  • Nach einer Beitragserhöhung bleibt ein Monat, um den bestehenden Vertrag zu kündigen. Dies fällt meistens unter das Sonderkündigungsrecht.
  • Nicht kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Als Grund lässt sich anführen, dass Versicherungen in der Teil- und Vollkasko auch Verträge ablehnen können. Auch wenn dies eher selten der Fall ist.
  • Ein eigenes Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein abschicken. 
  • AAls sinnvoll erweist sich ein Kündigungsservice für die Vorversicherung zum Nulltarif. Hier erledigt ein Vergleichsportal oder Ihre neue Versicherung die Kündigung für Sie. 

Leistungsumfang einer Versicherung beachten

Die Höhe der Deckungssumme

Die Deckungs- oder Versicherungssumme bezeichnet die Summe, die der Versicherungsgeber im Schadensfall maximal bezahlt. Über die Deckungssumme hinaus entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer selber.

Für Personenschäden schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro vor. Für Sachschäden beträgt die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestdeckung eine Million Euro. Diese Deckungssummen hält der ADAC nicht für ausreichend.

Da die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen oftmals nicht ausreichen, lässt sich eine diese übersteigende Deckungs- oder Versicherungssumme empfehlen. Wer sich auf den Pflichtschutz verlässt, riskiert im Falle eines Unfalls den Verlust des Privatvermögens. Die Deckungssumme beträgt im Idealfall zwischen 50 und 100 Millionen Euro.

Rabattschutz

Ein Rabattschutz schützt in der Regel vor Rückstufung. Dies gilt für einen Schaden im Kalenderjahr. Das bedeutet, mit dieser Regelung lässt sich im Falle einer Schadensübernahme des Versicherers eine Verteuerung der Auto Versicherung vermeiden.

Mallorca-Police

Im Ausland kommt der Versicherungsgeber für Schäden bis zur Deckungssumme des Landes auf, indem der Versicherungsnehmer ein Fahrzeug benutzt. Diese liegt in der Regel unterhalb der Deckungssumme in Deutschland. Dementsprechend heißt es für den Autofahrer im Ausland oftmals, einen Teil des Schadenersatzes selber zu tragen.

Vermeiden lässt sich dies mit einer Zusatzversicherung: Die Mallorca-Police ist ein umgangssprachlicher Begriff, der Einzug in die Versicherungsverträge fand. Diese Police gilt nicht ausschließlich für die Urlaubsinsel, wie es ihre Bezeichnung andeutet, sondern in allen Ländern Europas. Richtigerweise lautet die Bezeichnung für diese Zusatzversicherung: Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge.

Abschließend erweist sich die Mallorca-Police oder Mallorca-Zusatzklausel hauptsächlich für jene Autofahrer als sinnvoll, die sich mit einem Mietwagen im Ausland auf öffentlichen Straßen fortbewegen.

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Selbstbeteiligung für eine günstigere Kfz-Versicherung

Wer sich für eine Kaskoversicherung entscheidet, bekommt die Möglichkeit, Selbstbeteiligung vertraglich festzuhalten. Dementsprechend bezahlt er für kleinere Schäden am Fahrzeug selber. Im Gegenzug sinkt der jährliche Beitrag. Durch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro lassen sich in der Teilkaskoversicherung bis zu 20 Prozent sparen. In der Vollkaskoversicherung empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Bei dieser Kondition handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz für Haftpflicht- und Kaskotarife. Dieser beinhaltet die Möglichkeit einer kompletten Kostenerstattung durch den Versicherer. Dies gilt auch, wenn der Schaden aufgrund einer groben Fahrlässigkeit entstand. Das bedeutet, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, bleibt der Versicherungsnehmer auf den Schadenskosten nicht sitzen. Für jeden Autofahrer empfiehlt sich dieser Schutz, da ein grober Fehler sich nicht ausschließen lässt.

Vereinfacht gesagt bedeutet grob fahrlässig: Ein Autofahrer lässt vorsichtiges und verantwortungsvolles Handeln im Straßenverkehr in einem hohen Maße vermissen. Ein Beispiel: Der Versicherte überfährt eine rote Ampel, was zu einem Unfall führt.

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser zusätzlichen Klausel nicht um einen Freibrief für Autofahrer. Vielmehr prüfen Kfz-Versicherer weiterhin den Schadenshergang exakt. Das heißt, trotz der zusätzlichen tariflichen Kondition bestehen sie in vielen Fällen auf anteilige Schadenserstattung.

Neuwertentschädigung

Vor allem für Besitzer eines Neuwagens ist dieser Faktor ein wichtiges Kriterium im Versicherungsvergleich. Als Grund gilt: Je länger der Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden den Neuwert bezahlt, desto besser für den Versicherungsnehmer. Versicherer zahlen den Neuwert von drei Monaten bis zu zwei Jahren.

Rabatte bei Bindung an eine Werkstatt

Hierbei handelt es sich um zusätzliche Rabatte, die Versicherungsgeber oftmals gewähren. Diese gelten für den Fall, dass der Versicherte sich im Vorfeld für den Schadensfall auf eine Vertragswerkstatt festlegt. Meistens wird hier dennoch nach einer passenden Werkstatt in Ihrer Nähe gesucht.

Schutz gegen Tiere

Der Kaskoschutz zahlt für Unfälle, die ein Zusammenstoß mit Haarwild verursacht. Wer mit Nutztieren wie Pferden, Kühen oder anderen zusammenstößt, geht leer aus. Dies gilt, obwohl die Kosten in der Regel ebenso teuer ausfallen. Aus diesem Grund gilt Folgendes: Autofahrer tun gut daran, sich gegen die Kollision mit Nutztieren versichern zu lassen.

Für den zusätzlichen Baustein verlangen Versicherer in der Regel einen kleinen Beitrag, der sich im Ernstfall auszahlt.

Für Autobesitzer auf dem Land empfiehlt sich der Schutz vor Marderbiss sowie die Absicherung gegen Folgeschäden an Schläuchen und Kabeln.

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