Ein Gefahrenschild für Wildwechsel weist am Straßenrand im Herbst darauf hin.

Ein Wildunfall ist ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis, bei welchem es zu einer Kollision mit einem Wildtier kommt. Was in so einem Fall zu tun ist, lesen Sie in unserem Artikel. Beim klassischen Wildunfall mit völlig überraschendem Wildwechsel, handelt es sich bei dem Fahrzeug, meist um einen Pkw oder Lkw. Aber auch Krafträder sind durchaus in Wildunfälle verwickelt, was zu fatalen Folgen mit tödlichem Ausgang führen kann. Deshalb sind die "Verkehrszeichen Wildwechsel" besonders wichtige und zu beachtende Warnschilder für alle Verkehrsteilnehmer. Bei den meisten Wildunfällen bleibt es jedoch glücklicherweise bei einem einfachen Blechschaden. Sollten Sie in einen Wildunfall involviert sein und einen Wildschaden am Auto feststellen, so gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, damit die Versicherung den Schaden auch übernimmt. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Wie kann ich einem Wildunfall vorbeugen?

Ein Wildunfall ist nicht immer zu vermeiden. Manchmal sind Sie nicht in der Lage, der Kollision auszuweichen. In so einem Fall ist es enorm wichtig, dass Sie das Lenkrad nicht nach rechts oder links reißen. Bleiben Sie auf der Spur und bremsen Sie kontrolliert ab.

Beachten Sie einige grundsätzlihen Dinge, um nicht zu den 300.000 Menschen zu gehören, die jährlich in Wildunfälle verwickelt sind. Zunächst sollten Sie die Verkehrszeichen, die auf Wildwechsel hindeuten, nicht ignorieren. Außerdem sollten Sie wissen, dass vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung die meisten Wildwechsel stattfinden. Fahren Sie daher in dieser Zeit besonders vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit. Haben Sie aus weiter Ferne schon einen Wildwechsel beobachtet, sollten Sie besonders vorsichtig fahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Rehe die Straße überqueren oder auch umkehren, ist sehr groß.

Hinweis: Einige Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen weisen auch auf einen möglichen Wildwechsel hin.

Zusammengefasst

  • Achten Sie auf das Verkehrszeichen "Wildwechsel".
  • Seien Sie bei Dämmerung besonders aufmerksam.
  • Halten Sie die Spur, falls ein Wild die Fahrbahn betritt.

Erste Maßnahmen nach dem Wildunfall

Nun ist es passiert. Das Reh ist Ihnen vor das Auto gelaufen. Eine Kollision war unvermeidbar. Sie atmen nach dem ersten Schock tief durch. Auf eine solche Situation sind Sie nicht immer vorbereitet. Aber nach dem ersten Schock sollten Sie sich sammeln. Schauen Sie zunächst einmal, wo Sie mit ihrem Fahrzeug stehen. Schalten Sie sofort das Warnblinklicht ein, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht auf Sie auffahren. Steht Ihr Pkw sehr gefährlich auf der Straße, ist aber noch fahrbereit, fahren Sie möglichst rechts an den Rand. Ist das nicht möglich, weil der Pkw nicht mehr fahrbereit ist, ziehen Sie sich eine Warnweste an. Postieren Sie dann das Warndreieck mit genügendem Abstand, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam zu machen.

Zusammengefasst

  1. Warnblinklicht einschalten
  2. Fahren Sie an eine sichere Stelle
  3. Warnweste anziehen
  4. Warndreieck aufstellen

Polizei oder Jagdpächter rufen?

Jetzt wird es Zeit, Hilfe zu rufen. Ihr erster Ansprechpartner ist in den meisten Fällen die Polizei. Wählen Sie also den Notruf 110 und schildern Sie was, wann, wo passiert ist. Der Beamte auf der Leitstelle wird Ihnen dann einen Streifenwagen zur Unfallstelle schicken. Es gibt von dieser Regelung jedoch eine Ausnahme: Ist Ihnen der Jagdpächter für das Gebiet bekannt, ist dieser ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Er kommt auch zum Unfallort und stellt Ihnen eine Bescheinigung für die Versicherung aus. Sobald die Polizei erscheint, händigen Sie den Beamten auf Verlangen Ihren Führerschein und Fahrzeugschein aus. Die Beamten fertigen dann die sogenannte Unfallmitteilung an. Diese benötigen Sie später ebenfalls für die Versicherung. Zudem kümmern sich die Beamten um die Beseitigung des Rehs und verständigen den Jagdpächter. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, werden die Beamten den nächstgelegenen oder einen von Ihnen benannten Abschleppdienst bestellen. Anschließend sichert die Polizei die Unfallstelle bis zur Bergung des Autos.

Hinweis: Wenn Sie oder die Polizei Ihr Elekroauto abschleppen möchten, informieren Sie den Abschleppdienst darüber, dass es sich hierbei um ein Elektroauto oder Hybrid handelt.

Zusammengefasst

  • Polizei oder Jagdpächter verständigen
  • Papiere bereithalten
  • Sie erhalten Unfallmitteilung

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Zahlt die Versicherung den Schaden?

Bei normalen Wildunfällen mit Haarwild übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden oftmals. Da viele Wildunfälle mit Rehen geschehen, ist das völlig unproblematisch. Die Polizeibeamten oder der Jagdpächter bescheinigen auf der Unfallmitteilung den Zusammenstoß mit einem Reh. Auch bei Hasen oder Wildschweinen ist es eindeutig. Ein Problem ist es dann, wenn Ihnen ein Fasan oder ein anderer größerer Vogel vor das Auto läuft. Hier handelt es sich um Federwild, also nicht um Haarwild. Die Teilkasko übernimmt den Schaden hier normalerweise nicht. Ebenfalls ärgerlich ist es, wenn Sie für Ihren Pkw lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden ebenfalls nicht.

Zusammengefasst

  • Teilkasko und Vollkasko übernehmen den Schaden
  • Sie zahlen Selbstbeteiligung
  • nur Haarwildschaden wird übernommen

Unfallmitteilung erhalten - Was muss ich tun?

Erhalten Sie von der Polizei die Unfallmitteilung, müssen Sie den Wildunfall innerhalb von drei Werktagen der Versicherung melden. Reichen Sie die Unfallmitteilung oder alternativ die Bescheinigung des Jagdpächters bei Ihrer Kfz-versicherung ein. Damit sind Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen und sind in diesem Schadensfall abgesichert. Nun können Sie in einer Werkstatt Ihrer Wahl den Schaden beheben lassen. Entweder schickt die Werkstatt die Rechnung direkt an die Versicherung oder Sie müssen diese dort einreichen. Haben Sie eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, wird der Schaden unbürokratisch beglichen. Sie müssen lediglich die Selbstkostenbeteiligung bezahlen.

Zusammengefasst

  • drei Werktage, um Versicherung zu informieren
  • Unfallmitteilung einreichen
  • Auto in Werkstatt reparieren lassen

Fazit

Ein Wildunfall kann jedem passieren. Hier ist es wichtig Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle zu sichern und die Beamten oder den Jagdpächter zu kontaktieren. Solange es zu keinem Personenschaden kommt, ist er abgesehen von der Selbstbeteiligung relativ einfach über die Versicherung abzuwickeln.

HÄUFIGE FRAGEN

Wen muss man bei einem Wildunfall rufen?

Wenn Sie wissen, welcher Jagdpächter für das Gebiet zuständig ist, kontaktieren Sie diesen. Ansonsten ist die Polizei Ihr erster Ansprechpartner. Hier können Sie auch die 110 wählen.

Was macht die Polizei bei einem Wildunfall?

Die Polizei hilft bei der Sicherung der Unfallstelle, bis ein Abschleppdienst eintrifft. Außerdem kümmert sich diese um das tote oder verletzte Tier und kontaktieren den Jagdpächter. Die Beamten erstellen auch eine Unfallmitteilung, die Sie für Ihre Versicherung benötigen.  

Wer trägt die Kosten bei Wildunfall?

Im Normalfall wird der Schaden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dies ist allerdings nur bei Haarwild wie z.B. Rehe oder Wildschweine der Fall. Hier müssen Sie lediglich die Selbstbeteiligung tragen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von der Polizei oder vom Jagdpächter eine Unfallmitteilung für Ihre Versicherung mitgeben.