Entstandener Frontschaden durch einen schweren Auffahrunfall.

Auffahrunfälle oder Abstandsunfälle, passieren täglich über 100 Mal in Deutschland. Fast jeder Autofahrende hat das schauerliche Geräusch, welches bei diesen Unfällen entsteht, schon gehört. Wie Betroffene sich bei einem Auffahrunfall verhalten sollten, erklären wir in folgendem Artikel.

Wer auffährt, hat Schuld. Stimmt das immer?

Diese Auffassung hält sich eisern. Stimmt so aber nicht immer und grundsätzlich. Richtig ist, dass im ersten Moment der sogenannte Anscheinsbeweis herangezogen wird. Dabei ist davon auszugehen, dass der Unfall nur passiert ist, weil der Nachfahrende den Mindestabstand nicht eingehalten hat. Eventuell auch, weil diser zu schnell gefahren ist oder abgelenkt war. Deshalb kam dieser beim Bremsvorgang des Vorfahrenden nicht rechtzeitig zum Stehen. Trifft eine dieser Ursachen zu, ist davon auszugehen, dass der Aufgefahrene die Schuld trägt.

Hat der Vorfahrende in diesem Fall stark gebremst, muss dies aus triftigem Grund erfolgt sein. Ein Grund wäre zum Beispiel das Bremsen, um einen Wildunfall zu verhinden. Das Bremsen wegen eines Eichhörnchens oder anderem Kleintier gilt laut einiger Urteile beispielsweise nicht als triftiger Grund. Hier gilt, dass die Gefahr für Leib und Leben eines Menschen höher zu bewerten ist, als für ein Tier. Liegt tatsächlich kein angemessener Grund vor, kann es zur Gewichtung kommen. Das bedeutet, jeder Beteiligte muss für einen bestimmten Teil haften.

Etwas anders gilt, bei einer Ampelumschaltung von Grün auf Gelb. In dieser Situation muss in den meisten Fällen der Auffahrende die Schuld komplett übernehmen. Schließlich ist vor einer Ampel mit so einer Situation zu rechnen. Außerdem liegt die Haftung beim Vorausfahrenden, wenn beispielsweise die Bremslichter defekt sind oder ein unachtsamer Spurwechsel erfolgt.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Als Erstes gilt es die Ruhe zu bewahren. Anschließend sollten folgende Punkte abgearbeitet werden:

  • Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
    Kann die Unfallstelle nicht unverzüglich geräumt werden, müssen Sie ein Warndreieck aufstellen. Hier gilt: innerorts 50 Meter, Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 150 bis 400 Meter vor dem Unfallort aufstellen.

  • Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten.
    Verletzte, wenn möglich, aus der Gefahrenstelle bringen. Maßnahmen nach der Ersthelferregel, soweit möglich, durchführen.

  • Wenn nötig, Hilfe holen
    Hierbei an die sechs Ws denken:
    1. Wer – meldet den Unfall?
    2. Wo – ist der Unfallort?
    3. Was – ist genau passiert?
    4. Wie viele – viele Verletzte sind zu versorgen?
    5. Welche – Verletzungen liegen vor?
    6. Warten – auf Rückfragen warten?
  • Beweise sichern.
    Fotos machen, Zeugen suchen und Namen nebst Anschrift notieren, Kennzeichen des Unfallgegners notieren, eventuell Unfallskizze anfertigen.

Entsprechend gibt es viele Dinge, die bei der Absicherung der Unfallstelle zu beachten sind.

Polizei - ja oder nein?

Die Polizei können Sie außen vorlassen, wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt. Also ohne verletze Personen und bei geringem Sachschaden. In folgenden Fällen, sollten Sie die Polizei jedoch hinzuziehen:

  • Die Polizei muss die Unfallstelle absichern.
  • Personen sind verletzt oder verstorben.
  • Sehr hoher Sachschaden ist entstanden.
  • Es gibt den Verdacht einer Straftat (etwa Alkohol am Steuer).
  • Geliehene Fahrzeuge sind involviert.
  • Es gibt Streit zwischen den Unfallbeteiligten.
  • Auffahrunfall beim parkenden Auto & Besitzer nicht aufzufinden
Schaden durch Auffahrunfall wird mit Smartphone dokumentiert.

© laymanzoom/stock.adobe.com | Die Beweissicherung ist wichtig für die Schadensregulierung bei einem Auffahrunfall.

Wann der Versicherung melden?

Wer einen Schaden selbst verursacht, muss diesen innerhalb von 7 Tagen seiner Versicherung melden. Im Falle einer sehr schweren Verletzung oder des Todes muss dies innerhalb von 48 Stunden geschehen. Wenn Sie nicht schuldig sind, haben Sie 2 Wochen Zeit, um sich an die Versicherungsgesellschaft der anderen Partei zu wenden.

Muss jeder Schaden gemeldet werden?

Bei kleineren Kratzern oder kleineren Beschädigungen müssen Sie diese Sachschäden nicht zwingend der Versicherung melden. Sie können versuchen, sich mit dem Unfallgegner auch ohne Versicherung zu einigen. In einigen Fällen, kann dies billiger sein, als eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse in Kauf zu nehmen.

Welche Versicherung springt ein?

Im Grundsatz ist es immer so, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachenden den Schaden am Gegenfahrzeug regulieren muss. Bei einer Vollkaskoversicherung, haftet diese zusätzlich für Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei einer Teilkaskoversicherung, zusätzlich zur Haftpflicht, werden ggf. auch entstandene Glasschäden übernommen.

Oft regulieren die Versicherungen der Unfallbeteiligten die Schäden im Hintergrund untereinander. Bei einer Teilschuld, rechnen die Versicherungen nach den festgestellten Quoten ab.

Deshalb sollte die oben ausgeführte Beweissicherung durchgeführt werden. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht zahlt oder nicht alles zahlen will.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Es kommt vor, dass Versicherer die Ansprüche eines Verunfallten nicht anerkennen oder nicht in voller Höhe anerkennen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen.

So könnte die Versicherung den Unfallhergang anzweifeln, behaupten Sie hätten fahrlässig gehandelt oder auch Ihre Obliegenheitspflichten verletzt (etwa Fahren ohne gültigen Führerschein).

Treffen diese Gründe Ihrer Meinung nach nicht zu, haben Sie die Möglichkeit sich zu wehren. Als erste Maßnahme können Sie den Versicherungs-Ombudsmann einschalten. Dieser ist eine neutrale Schieds- oder Schlichtungsstelle. An diese können Versicherte sich wenden, wenn sie mit einer Entscheidung einer Versicherung nicht einverstanden sind. Bis zu einem Streitwert von 10.000 € ist der Schlichtungsspruch des Ombudsmanns für die Versicherung bindend. Der Versicherungsnehmende kann frei entscheiden, ob der Schlichterspruch so angenommen wird.

Der nächste Weg wäre der Rechtsweg. Kommen Sie mit Absprachen, Gutachten oder Ombudsmann nicht weiter, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Entsprechend können Sie einen Rechtsanwalt oder Mediator einschalten. Hilft auch dies nicht, bleibt nur der Klageweg.

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Der Unfallgegner ist nicht versichert, und jetzt?

Sollte der Unfallgegner rechtswidrig nicht versichert sein, haftet er persönlich für den entstandenen Schaden. Kann er dies nicht oder liegt eine Unfallflucht vor, ist die Verkehrsopferhilfe eine Möglichkeit. Diese greift, solange sich der Unfall in Deutschland ereignet hat. Dieser Garantiefonds tritt auch ein, wenn der Gegner den Unfall  absichtlich herbeiführte und dessen Versicherung daher aus der Haftung ist

Fazit

Ein Auffahrunfall ist für alle Beteiligten eine unangenehme Sache. Der Grundsatz: "wer auffährt, hat Schuld", trifft oft so nicht zu. Eine Schadensregulierung ist in der Regel zu erreichen. Sollte sich die Versicherung nicht in der Zahlungspflicht sehen, kann das durch Dritte geprüft und beurteilt werden. Wenn der Auffahrende nicht versichert ist, bleibt der Vorausfahrenden nicht auf dem Schaden sitzen. Hier greift die persönliche Haftung des Unfallgegners oder die Verkehrsopferhilfe. Vor allem beim Autofahren im Winter kommt es häufiger zu Auffahrunfällen.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen zahlt die Schäden am Vorausfahrenden Fahrzeug. Als Schuldiger gilt der Verursacher des Unfalls.

Bin ich immer schuld wenn ich Auffahre?

Der Auffahrende ist nicht zwangsläufig der Schuldige. Wenn z.B. der Vorausfahrende unbegründet gebremst hat oder auch die Bremslichter defekt sind, trägt dieser stattdessen die Verantwortung des Auffahrunfalls. Entsprechend muss dessen Versicherung für den Schaden aufkommen.

Was passiert nach Auffahrunfall?

Ist ein hoher Sachschaden entstanden oder wurden Personen verletzt müssen Sie die Polizei kontaktieren. Wenn die Unfallstelle nicht geräumt werden kann, muss diese außerdem gesichert werden. Anschließend empfiehlt es sich, Beweise mit Fotos zu dokumentieren und die Personalien festzuhalten. Nach dem Unfall, reguliert in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Schäden am betroffenen Fahrzeug.