Visualisierung der Jahreszahl 2024 mit einem Pfeil auf der Straße.

Auf die Halter und Nutzer der rund 48,5 Millionen zugelassenen Pkw in Deutschland kommt einiges an Veränderungen zu. So stehen neue Gesetze für 2024 genauso in den Startlöchern wie es Änderungen für Autofahrer geben wird, die eher dem Umfeld zuzurechnen sind.

Änderungen 2024 im Detail

Regelmäßige Fahreignungsprüfung

In Zukunft sollen alle Fahrerinnen und Fahrer möglicherweise regelmäßig ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen müssen. Dies betrifft nicht nur ältere Menschen. Die Europäische Union plant, im Jahr 2024 die Vorschriften für den Führerschein zu reformieren. Dadurch könnten Überprüfungen der Verkehrstauglichkeit leichter in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Es ist derzeit unklar, ob und in welchem Maße dies auch in Deutschland umgesetzt wird, und wie ein solcher Überprüfungsprozess aussehen könnte. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Reform für Fahranfänger das begleitete Fahren im Ausland ermöglicht werden.

Frau steht vor einen Elektroauto und hält den Stecker vom Ladegerät in der Hand.

Ab 2023 reduziert sich die Förderung für Elektroautos.

Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen

Ab dem neuen Jahr gibt es keine staatliche Förderung mehr für die Zulassung von Elektroautos. Seit dem 18. Dezember 2023 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus gestellt werden. Bereits zugesagte Fördermittel sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und werden weiterhin ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiter bearbeitet.

Alpine-Symbol Pflicht bei Winterreifen

Ab dem 1. Oktober 2024 werden ausschließlich Reifen mit dem "Alpine-Symbol" als Winterreifen anerkannt. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Diese Regelung betrifft auch Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum ist es nicht mehr gestattet, bei winterlichen Straßenbedingungen Reifen zu verwenden, die lediglich mit der "M+S"-Kennzeichnung versehen sind. Entsprechend sollten Sie vor dem Reifenwechsel die Winterreifen auf Zulässgkeit kontrollieren.

CO²-Steuer erhöht die Spritpreise

Durch die CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe steigt schrittweise der Preis für Tanken und Heizen. Ab dem 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft, die nach dem Haushaltskompromiss der Bundesregierung von bisher 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne angehoben wird. Das führt dazu, dass sich Benzin und Diesel an der Tankstelle voraussichtlich um mehr als 4 Cent pro Liter verteuern werden. Die im Jahr 2022 bereits erhöhte Entfernungspauschale bleibt bestehen: Pendler erhalten weiterhin 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

Höhere Bußgelder: Italien

In Italien sind umfassendere Bußgelder für bestimmte Verkehrsdelikte geplant, bedingt durch einen Anstieg der Unfallzahlen auf den italienischen Straßen. Insbesondere Verstöße, die zu Ablenkung des Fahrers oder der Fahrerin führen können, wie etwa Handynutzung und Alkohol am Steuer, sollen stärker geahndet werden. Auch Falschparken und erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen teurer werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch genehmigen, und die neuen Regelungen könnten bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

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Tagesvignette in Österreich

Die österreichische Regierung hat beschlossen, ab 2024 eine Tagesvignette für Autobahnen einzuführen. Die digitale Tagesvignette ist zum Preis von 8,60 Euro erhältlich, während der Preis für die 10-Tages-Vignette auf 11,50 Euro steigt.

Am 1. März 2024 tritt der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei in Kraft. Durch die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung erhalten Behörden unter anderem die Befugnis, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird.

Leichtere Verfolgung von Bußgelder aus der Schweiz 

Es wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten: der deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Das hat zur Folge, dass zukünftig Personen, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden können, und umgekehrt. Für die gegenseitige Vollstreckung ist es erforderlich, dass das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt. Dies ist bei der nächsten Urlaubsfahrt mit dem Auto zu beachten.

Änderung der Abgasnorm für Motorräder: Euro 5+

Die Zulassungsvorschriften für Motorräder werden leicht verschärft, indem aus Euro 5 die Kategorie Euro 5+ wird. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Detailänderungen an der bestehenden Euro-5-Vorschrift. Eine der neuen Anforderungen ist beispielsweise der Nachweis der Haltbarkeit der Abgasreinigung unter realen Straßenbedingungen. Die aktualisierte "Euro 5+" tritt ab dem 1. Januar 2024 für neu typgenehmigte Motorradmodelle in Kraft. Für die Erstzulassung neuer Motorräder wird diese Regelung ab dem 1. Januar 2025 verbindlich.

Motorräder, die nach Euro 5 zugelassen sind, können somit nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erstzugelassen werden. Hersteller können für eine begrenzte Anzahl von Lagerfahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, die eine Zulassung bis zum 31. Dezember 2026 ermöglicht.

Änderung der Abgasnorm für Autos: Euro 6e

Die EU-Kommission hat bis zur Einführung der Euro-7-Norm eine Aktualisierung der Abgasnorm Euro 6 beschlossen, die als Euro 6e bezeichnet wird. Diese wird ab dem 1. September 2024 für alle Neufahrzeugzulassungen verpflichtend und beinhaltet eine erneute Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen.

Fahrzeuge, die dieser Abgasnorm entsprechen, können bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden. In den Zulassungsdokumenten erhalten Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA". Fahrzeuge nach der bisherigen Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM können noch bis zum 31. August 2024 neu zugelassen werden.

Maut für einige Wohnmobile

Ab Dezember 2023 wird die Lkw-Maut in Deutschland an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Zusätzlich wird die Mautpflicht ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgeweitet, wobei Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen davon ausgenommen sind.

Etwa 160.000 in Deutschland zugelassene Wohnmobile mit einem Gewicht über 3,5 und unter 7,5 Tonnen könnten ab Juli der Mautpflicht unterliegen. Die meisten von ihnen sind jedoch von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und fallen somit nicht in das Mautkontrollsystem.

Generell gilt laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) keine Mautpflicht für Fahrzeuge, die dauerhaft und fest mit einer Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) ausgestattet sind. Bei Wohnmobilen mit einem Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten genutzt werden.

Black-Box im Auto wird Pflicht 

Der Event Data Recorder (EDR) ist ein in Fahrzeugen installiertes Gerät, das Daten aufzeichnet. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug können die aufgezeichneten Daten des EDR nach einem Unfall ausgewertet werden. Die Speicherung erfolgt ausschließlich bei einem Unfall und erstreckt sich über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor bis zu 300 Millisekunden nach dem Zusammenstoß. Diese Daten können hilfreich sein für die Unfallrekonstruktion sowie für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit. Ab Juli 2024 ist der Recorder für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) verpflichtend.

Fahrassistenzsysteme: Pflicht für Neuwagen

Fahrerassistenzsysteme tragen wesentlich zur Steigerung der Sicherheit beim Fahren bei. Ab dem 7. Juli 2024 werden mehrere dieser Systeme für neu zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Dazu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem sowie die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

Weitere Testes zum Handyblitzer

Um das Verbot der Handybenutzung während der Fahrt effektiver zu überwachen, führte Rheinland-Pfalz 2022 ein Pilotprojekt durch. Das sogenannte Monocam-System dokumentierte, ob der Fahrer oder die Fahrerin während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Das Bundesland plant nun eine Gesetzesänderung, um die Überwachung auf eine bisher fehlende rechtliche Grundlage zu stellen.

Nachdem die Handy-Blitzer bisher nur im Raum Mainz und Trier getestet wurden, könnten sie zukünftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Handy-Überwachung in absehbarer Zeit bundesweit durchgeführt wird. In den Niederlanden ist der innovative Blitzer bereits regulär im Einsatz. Wer in Deutschland beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Fazit

Wie jedes Jahr, stehen auch für 2024 einige Änderungen für Autofahrer an. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer sind betroffen. Vor allem die fehlende Förderung von Elektrofahrzeugen wird aktuell noch stark debattiert. Weitere Informationen zu den Änderungen für Autofahrer 2024 finden Sie beim ADAC.

Häufige Fragen

Was ändert sich für Autofahrer ab 2024?

Zusammengefasst: Elektroautos werden nicht mehr gefördert und die geplante Anpassung der CO² Bepreisung wird durchgeführt. Motorräder erhalten eine neue Abgasnorm 5+ und Handyblitzer werden ggf. bundesweit getestet.

Wird die Kfz-Steuer 2024 teurer?

Durch die Erhöhung der CO² Bepreisung erhöht sich die Kfz-Steuer 2024.

Kann ich mir jetzt noch einen Diesel kaufen?

Wenn Sie regelmäßig weite Strecken mit dem Auto zurücklegen, lohnt sich weiterhin ein Diesel. Durch die geringere Differenz des Dieselpreises zum Benzin in Vergleich zu den letzten Jahren und die höhere Kfz-Steuer müssen Sie nun weitere Strecken als vorher zurücklegen, damit sich der Diesel lohnt.