Cannabis Legalisierung – Grenzwert beim Autofahren
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Legalisierung von Cannabis gelten neue Regelungen für Anbau und Konsum.
- Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum..
- Cannabis-Konsum am Steuer bleibt verboten, wenn die THC-Konzentration zu hoch ist.
- Strafen reichen von Bußgeld über Punkte in Flensburg bis zu MPU oder Freiheitsstrafe.
- Auch ohne Fahrfehler kann der bloße THC-Nachweis zu Konsequenzen führen.
Mit der Legalisierung von Cannabis stellen sich auch viele neue Fragen. Eine der wichtigsten für Autofahrer lautet: Welche Grenzwerte gelten jetzt? Ist Cannabis rauchen am Steuer überhaupt erlaubt? Welche Grenzwerte gelten für den vorherigen Konsum? Die Antworten auf diese und viele andere Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Das erwartet Sie in diesem Artikel
(Lesedauer ca. 5 Min.)
- Neue Regelungen seit Gesetzesänderung/a>
- Cannabis am Steuer – Grenzwerte einhalten
- Auffälligkeiten beim Fahren irrelevant
- Cannabis und Autofahren – ist das Rauchen am Steuer verboten?
- Bußgeld für Cannabis – welche Strafen drohen?
- Sanktionen im Überblick
- Stärkere Strafen für wiederholtes Handeln
- Fazit – Cannabis Legalisierung mit Grenzwerten
Neue Regelungen seit Gesetzesänderung
Mit der Legalisierung von Cannabis sind vor allem der Eigenkonsum und Eigenanbau unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Allerdings gibt es auch hier Rahmenbedingungen, an die sich jeder Konsument streng zu halten hat. Grundsätzlich erlaubt die Gesetzesänderung Erwachsenen den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Ebenfalls möglich ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau in Anbauvereinigungen. Der gewerbliche Anbau ist hingegen nicht gestattet.
Mit einfachen Worten: Erwachsene dürfen Cannabis in begrenzten Mengen besitzen und privat anbauen. Der gemeinschaftliche Anbau ist nur unter den gesetzlichen Vorgaben erlaubt, etwa in Anbauvereinigungen. Straffrei bleibt der Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit, wenn die Menge 25 Gramm nicht überschreitet. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Cannabis ist jedoch weiterhin unzugänglich von Kindern und Jugendlichen aufzubewahren. So gilt beispielsweise ein generelles Konsumverbot in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Deshalb sollten Sie auch auf den Konsum verzichten, wenn Sie mit Kindern in den Urlaub fahren.
Cannabis am Steuer – Grenzwerte einhalten
Seit dem 22. August 2024 gibt es einen gesetzlichen Grenzwert für Cannabis am Steuer. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen. Vor der Neuregelung hatte sich in der Rechtsprechung häufig ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum etabliert. Bei Alkohol gelten weiterhin gesetzliche Werte wie die 0,5-Promille-Marke. Der neue THC-Grenzwert wurde auf Grundlage einer Empfehlung einer Expertenkommission eingeführt. Ab einer Konzentration von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegt eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nach aktueller gesetzlicher Bewertung nicht fern.
Von Fachleuten wird der Grenzwert für verbotenes Fahren unter dem Einfluss von Cannabis seit Jahren diskutiert. Viele Experten befürworten strenge Grenzwerte, die ähnlich wie bei Alkohol möglichst niedrig ansetzen. Auf der anderen Seite sprachen sich in den vergangenen Jahren immer mehr Fachleute für höhere Grenzwerte aus. Eine Konzentration von 1,0 Nanogramm galt vielen als zu gering, um eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung sicher nachzuweisen. Vielmehr konnte ein niedriger Wert lediglich einen vorherigen Cannabis-Konsum feststellen. Das reichte nach Meinung vieler Fachleute nicht für Sanktionen.
Auffälligkeiten beim Fahren irrelevant
Immer wieder beschweren sich Autofahrer über Bußgeldzahlungen. Dies geschieht vor allem, wenn keine Auffälligkeiten in der Fahrweise vorlagen. Ob Auffälligkeiten beim Fahren zu erkennen waren oder nicht, ist jedoch nicht entscheidend, wenn der gesetzliche Grenzwert erreicht oder überschritten wird. Die Grenzwerte sind streng einzuhalten, auch wenn der Fahrer grundsätzlich keinen Fehler begangen hat. Das bedeutet auch für den Cannabis-Konsum: Auch wenn Sie ohne Schwierigkeiten fahren können, müssen Sie die Grenzwerte einhalten. Erreichen oder überschreiten Sie die zulässige THC-Konzentration, droht eine Strafe. Dadurch können auch kleine Parkrempler zum größeren Problem werden. Wichtig ist außerdem: Für den Grenzwert im Straßenverkehr ist THC im Blutserum entscheidend. Urintests weisen vor allem Abbauprodukte nach und können je nach Konsumverhalten deutlich länger positiv ausfallen.
Cannabis und Autofahren – ist das Rauchen am Steuer verboten?
Eine denkbare Szene: Der Beifahrer raucht auf der Fahrt gemütlich einen Joint und bietet dem Fahrer auch einen Zug an. Doch ist das erlaubt? Wenn Sie glauben, dass einmal ziehen keine schlimmen Konsequenzen haben sollte, täuschen Sie sich leider. Grundsätzlich ist selbst das Rauchen einer Zigarette beim Autofahren nicht direkt verboten. Beim Konsum von Cannabis am Steuer ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Wird der gesetzliche THC-Grenzwert erreicht oder überschritten, drohen Sanktionen. Außerdem gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren ein strengeres Cannabisverbot am Steuer. Ablenkung kann ebenfalls zum Problem werden, wenn Sie Fahrauffälligkeiten aufweisen oder einen Fehler begehen. Sind Sie durch die Ablenkung unaufmerksam und verursachen einen folgenschweren Fehler, können Sie wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden. Das gilt selbst, wenn Sie nur einen kurzen Moment unaufmerksam sind. Das gleiche sollte für das Ziehen an einem Joint am Steuer gelten. Grundsätzlich ist von dieser Handlung stark abzuraten. Möchten Sie Cannabis konsumieren, sollten Sie dies konsequent erst nach dem Autofahren machen.
Tipp: Planen Sie den Konsum von Cannabis mit einem zeitlichen Abstandvor oder nach der Fahrt ein. So vermeiden Sie unnötige Risiken und Strafen.
© Mc_Cloud/shutterstock.com | Je nach Überschreitung der Grenzwerte drohen hohe Bußgelder.
Bußgeld für Cannabis – welche Strafen drohen?
Vielfach wird empfohlen, den Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gänzlich zu unterlassen. Dies ist sicherlich keine Überraschung, gibt es diese Empfehlungen schließlich auch beim Alkohol. Trotz offizieller 0,5-Promille-Grenze raten zahlreiche Experten grundsätzlich vom Alkoholkonsum vor dem Fahren ab. Sofern Sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, nicht unter das Cannabisverbot für Fahranfänger oder Personen unter 21 Jahren fallen und keinen Unfall verursachen, müssen Sie in der Regel keine Sanktionen befürchten. Anders sieht dies aus, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind. Lässt sich ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Unfall feststellen, drohen Sanktionen. Das gilt besonders dann, wenn Auffälligkeiten, eine Beeinträchtigung oder Mischkonsum mit Alkohol hinzukommen. In diesem Fall zahlt möglicherweise auch die Kfz-Versicherung nicht oder nimmt Sie in Regress.
Sanktionen im Überblick
Grundsätzlich gilt in Bezug auf Sanktionen Folgendes:
- Bußgelder drohen, wenn der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum erreicht oder überschritten wird. Maßgeblich ist § 24a StVG in der aktuellen Fassung.
- Als Straftat gilt, wenn der Fahrer nicht mehr zum Fahren in der Lage ist, ähnlich wie bei Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch.
- Bei Gefährdung von Menschen oder Sachen gelten höhere Strafen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB.
- in wiederholten oder schweren Fällen drohen auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot
- in wiederholten oder schweren Fällen droht außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis
Werden Sie mit einer zu hohen Cannabiskonzentration am Steuer erwischt, drohen Bußgelder. Entscheidend ist dabei vor allem, ob der gesetzliche THC-Grenzwert erreicht oder überschritten wurde. Zusätzlich ist relevant, ob Auffälligkeiten beim Fahren festgestellt wurden oder eine Gefährdung anderer vorlag. Auch das Mischen von Rauschmitteln wie Cannabis und Alkohol verschärft die Situation. Für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer gelten strengere Regeln, da die Kombination beider Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit stärker beeinträchtigen kann.
Mehr Ärger kann außerdem dann auf Sie zukommen, wenn Sie wiederholt im Straßenverkehr mit zu hohen Cannabiskonzentrationen erwischt werden. Bestehen Tatsachen, die auf Cannabismissbrauch oder eine Abhängigkeit hindeuten, kann eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wird geprüft, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Hinweis: Die Kombination von Alkohol und Cannabis wirkt verstärkend und kann schneller zur Fahruntüchtigkeit führen als jede Substanz allein.
Stärkere Strafen für wiederholtes Handeln
Grundsätzlich halten sich die Strafen bei Ersttätern häufig in Grenzen. Auch eine MPU müssen Ersttäter in der Regel nicht befürchten. Bei wiederholtem Handeln oder schwerwiegenden Personenschäden droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Nehmen Sie den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr daher nicht auf die leichte Schulter.
Übrigens sind mit der Gesetzesänderung nicht nur neue Grenzwerte beim Autofahren relevant geworden. Mit der Cannabis-Legalisierung gelten je nach Bundesland, Gemeinde oder Veranstaltungsort zusätzliche eigene Konsumregeln. So ist in Bayern der Cannabis-Konsum auf Volksfesten und in Biergärten untersagt. Das schließt auch das Oktoberfest ein. Cannabis darf auf dem Oktoberfest also nicht konsumiert werden.
Tipp: Wenn Sie regelmäßig Cannabis konsumieren, kann ein Vorsorgegespräch mit einem Verkehrspsychologen helfen, Risiken besser einzuschätzen und rechtzeitig gegenzusteuern.
Fazit – Cannabis Legalisierung mit Grenzwerten
Mit der generellen Legalisierung von Cannabis gehen auch zahlreiche neue Regelungen einher. Konkrete Grenzwerte sind nicht nur im Straßenverkehr relevant. Mit der Legalisierung wurden auch die Cannabis-Grenzwerte beim Autofahren neu geregelt. Für Autofahrer gilt inzwischen ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist mehr als drei Mal so hoch wie der zuvor in der Rechtsprechung häufig herangezogene Wert von 1,0 Nanogramm. Wer den Grenzwert erreicht oder überschreitet, muss mit Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit einer MPU oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Da der Konsum die Fahrtüchtigkeit maßgeblich beeinträchtigen kann, empfehlen wir Ihnen, Cannabis und Autofahren konsequent zu trennen. Konsumieren Sie nur mit Vorsicht und setzen Sie sich nicht unter Cannabiseinfluss ans Steuer. Wenn Sie im Auto rauchen und das Auto weiterverkaufen möchten, sollten Sie den Rauchgeruch aus dem Auto entfernen.
Häufige Fragen
Wo liegt der THC-Grenzwert beim Autofahren?
Der gesetzliche THC-Grenzwert beim Autofahren liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regeln.
Wie lange sind 5 Züge am Joint nachweisbar?
Die Dauer, wie lange THC-Carbonsäure im Urin nachweisbar ist, variiert je nach Konsumverhalten. Bei einmaligem Gebrauch kann Cannabis schon bis zu 24 bis 36 Stunden nach dem Konsum im Urin festgestellt werden. Bei regelmäßigem Konsum lässt sich Cannabis deutlich länger nachweisen. Für den Grenzwert im Straßenverkehr ist jedoch THC im Blutserum entscheidend.
Was bedeutet Cannabis-Legalisierung für Autofahrer?
Ähnlich wie Alkohol beeinträchtigt auch Cannabis die Fähigkeit, Auto zu fahren. Daher gelten Einschränkungen für das Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis. Autofahrer müssen den gesetzlichen THC-Grenzwert beachten und sollten Cannabis und Autofahren konsequent trennen.

