Ein Polizist schreibt die persönlichen Daten vom Personalausweis während einer Verkehrskontrolle ab.

Wie auch in Deutschland, können Sie in einer unaufmerksamen Situation schnell ein Bußgeld auch im Ausland erhalten. Dies kann den langersehnten Urlaub schnell mit einem schlechten Beigeschmack versehen. So ein Bußgeld dürfen Sie nicht einfach ignorieren. Ansonsten drohen weitere schwere Folgen. Stattdessen erfahren Sie hier, was bei einem Bußgeld im Ausland zu tun ist.  

Vorbereitung um Bußgeld zu vermeiden

Wenn Sie eine Urlaubsreise mit dem Auto planen, haben Sie einiges zu bedenken. Online finden Sie eine Vielzahl von Vorschlägen zu Gestaltung und Inhalt entsprechender Checklisten. Die wenigsten davon verweisen auf die intensive Lektüre der verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes. Nun ist jedoch genau dies alles andere als belanglos. Am sichersten vermeiden Sie Bußgeldzahlungen durch Einhalten der geltenden Vorschriften und Bestimmungen. Haben Sie keine Kenntnis davon, ist das Risiko eines Bußgeldes im Ausland hoch. Spätestens vor Antritt der Fahrt im Ausland sollten Sie sich mit den dort geltenden Verkehrsregeln beschäftigen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sein werden. Mietwagen, ein gemietetes Motorrad oder Motorroller sollten Sie ebenfalls rechtskonform bewegen.

Bußgelder im Ausland

In Relation zur Bundesrepublik Deutschland schlagen Bußgelder im Ausland teils in empfindlicher Höhe zu Buche. Dies ist selbst bei vergleichsweise geringfügigem Übertreten bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen der Fall. Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 Kilometer pro Stunde, werden Sie dafür in Deutschland mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro belangt. Je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts unterwegs waren.

Im Vergleich dazu einige ausgewählte Beispiele aus dem europäischen Ausland. Werden Sie geblitzt im Ausland, zahlen Sie für das gleiche Vergehen in

  • Dänemark und Frankreich ab 135 Euro.
  • Finnland 200 Euro.
  • Niederlande ab 195 Euro.
  • Der Schweiz ab 180 Euro.
  • Italien ab 175 Euro (sofern der Verstoß bei Tag stattfindet; erfolgt dieser nachts, ist der Betrag um ein Drittel höher).
  • Norwegen ab 585 Euro.
  • Irland ab 160 Euro.

Beim Abendessen im Urlaub trinken Sie auch einmal ein Glas Wein oder ein kühles Bier.
Ab folgenden Promillewerten dürfen Sie in den beliebtesten Ländern nicht mehr fahren:

  • Null-Promille-Grenze: Ungarn, Tschechien, Slowakei und Rumänien
  • 0,2 Promille: Estland, Norwegen, Schweden und Polen
  • 0,5 Promille: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Finnland und Frankreich
Ein Mann hällt ein Knöllchen in der Hand und ärgert sich vor seinem Auto über seinen Strafzettel.

© tommaso79/shutterstock.com | Der Strafzettel an der Windschutzscheibe weist auf eine Ordnungswidrigkeit hin und kündigt den Bußgeldbescheid per Post an.

Strafzettel im Ausland

Strafzettel, im Volksmund auch Knöllchen genannt, werden für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgestellt. Sie beziehen sich auf weniger schwerwiegende Vergehen. Das unterscheidet sie von Bußgeldern. Mit Strafzettel oder Knöllchen wird die Zahlung eines Verwarngeldes eingefordert. Es kann teuer werden, wenn Sie gegen Bestimmungen wie und wo Sie Ihr Fahrzeug parken verstoßen und dafür verwarnt werden. Knöllchen im Ausland wirken sich teilweise sehr nachteilig auf Ihre Urlaubskasse aus. Beispielsweise zahlen Sie dafür in Belgien ab 60 Euro, in Dänemark ab 70 Euro, in Polen ab 110 Euro und in Estland bis zu 200 Euro. Erhalten Sie einen Strafzettel im Ausland, empfiehlt der ADAC, den geforderten Betrag noch vor Ort zu begleichen. Es ist nicht ratsam, Strafzettel im Ausland nicht zu bezahlen. Fälle aus dem kroatischen Pula belegen dies. Wegen Falschparkens eingeforderte Verwarngelder in Höhe von 10 Euro bis 40 Euro, zogen Rechtsverfolgungskosten bis zu 500 Euro nach sich. Dies wegen verspäteter Zahlung. Auch für das Falschparken an Ladestationen gibt es Strafzettel.

Sie wurden im Ausland geblitzt

Sie waren nun trotz aller Vorsicht einmal zu schnell unterwegs und wurden im Ausland geblitzt. Rechnen Sie damit, dass Sie über kurz oder lang ein Schreiben von der zuständigen Behörde bekommen werden. Der Bußgeldbescheid wird Ihnen per Post zugestellt. Diesen nicht zu bezahlen, ist keine gute Idee. Auch bei Verkehrsverstößen gilt immer das Recht des jeweiligen Staates, in dem die Zuwiderhandlung erfolgte. Seit Oktober 2010 existiert jedoch für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine gegenseitige Vollstreckungshilfe. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ist die Grundlage dafür. Demnach dürfen Bußgelder aus dem Ausland vom Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt werden. Zum eigentlichen Bußgeld kommen in diesem Fall üblicherweise Verwaltungsgebühren und möglicherweise Verfahrenskosten hinzu. Kostenvorteile sind ein weiteres Argument für Sie, Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland zügig zu zahlen. Eine ganze Reihe von Staaten gewähren hierfür teils großzügige Rabatte. Nachlässe bis zu 50 Prozent sind möglich. Frankreich, Griechenland, Italien, Slowenien, Großbritannien und Spanien sind in dieser Frage besonders großzügig.

Keine Zuständigkeit deutscher Ämter besteht, wenn sich der Verstoß in einem Land ereignet, das kein entsprechendes Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat. Ein solcher Bußgeldbescheid wird von offizieller deutscher Seite nicht vollstreckt. Doch auch in diesem Falle sollten Sie es sich gut überlegen, die Zahlung zu unterlassen. Entscheiden Sie sich dafür, das Bußgeld aus dem Ausland nicht zu bezahlen, ist dies zunächst unproblematisch. Allerdings werden Sie spätestens bei Ihrer nächsten Einreise mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut mit diesem Thema konfrontiert. Denn dort liegt ein Vollstreckungsbefehl gegen Sie vor. Dies rechtfertigt die Verweigerung der Einreise, wenn Sie die geforderte Zahlung nicht leisten. Üblicherweise werden zuzüglich zum eigentlichen Bußgeld teils recht hohe Verwaltungsgebühren erhoben. Weitergehende Strafen sind je nach Staat und Art des Verstoßes nicht auszuschließen.

SIE WOLLEN NICHT WARTEN?

Beauftragen Sie bei uns bequem und einfach Ihre Zulassung vor Ort.
Keinen Urlaubstag verschwenden! 

Der Bußgeldbescheid aus dem Ausland wurde zugestellt

Zunächst sollten Sie diesen sorgfältig prüfen. Sämtliche dort aufgeführte Daten wie Ihr Name, Ihr Geburtsdatum sowie die Art des Verstoßes sollten korrekt und inhaltlich richtig wiedergegeben sein. Auf dem Bußgeldbescheid sollte eine Zahlungsfrist angegeben sein. Sorgen Sie dafür, dass diese Frist eingehalten wird. Anderenfalls müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

Die Zahlung des im Bußgeldbescheid geforderten Betrages kann in der Regel mittels Überweisung oder per Kreditkarte erfolgen. Orientieren Sie sich an den diesbezüglichen Hinweisen auf dem Bescheid. Achten Sie auf die Angabe aller relevanter Informationen, wie beispielsweise dem Aktenzeichen der ausstellenden, ausländischen Behörde auf der Überweisung. Damit umgehen Sie Missverständnisse und ungerechtfertigte Nachforderungen.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Angaben auf dem Bußgeldbescheid nicht korrekt oder die erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind, legen Sie Einspruch ein. In diesem Falle dürfen Sie zunächst den Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht bezahlen. Mit einer Zahlung wäre der Vorgang abgeschlossen und Ihr Einspruchsrecht verwirkt. Die Option, Einspruch einzulegen sowie Ablauf des entsprechenden Verfahrens und hierfür eingeräumte Fristen sollten auf dem Bescheid oder der Webseite der ausländischen Behörde ersichtlich sein. Legen Sie Einspruch ein, sollten Sie über anwaltlichen Beistand nachdenken. Alternativ dazu können Sie eine Rechtsberatung konsultieren. Achten Sie auf deren fachliche Spezialisierung in Bezug auf das ausländische Verkehrsrecht. Oftmals bestehen hier deutliche Unterschiede zur deutschen Rechtssprechung.

Fazit

Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ist in jedem Falle ernst zu nehmen. In der Regel können die ausstellenden, ausländischen Behörden Maßnahmen einleiten, die Sie zur Zahlung des geforderten Betrages zwingen. Dies gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zahlen Sie nach Möglichkeit Strafzettel im Ausland noch vor Ort. Ignorieren Sie Bußgeldbescheide aus einem Staat, der der Europäischen Union nicht angehört, riskieren Sie Schwierigkeiten bei Ihrer nächsten Einreise. Genau genommen lohnt es sich also nicht, den vermeintlichen Kostenvorteil zu nutzen und die Zahlung zu unterlassen. Deshalb empfiehlt es sich, das Blitzerfoto zu bezahlen.

Häufige Fragen

Können Bußgelder aus Großbritannien in Deutschland vollstreckt werden?

Bußgelder aus dem Nicht-EU-Ausland können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das gilt auch für Großbritannien. 

Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

Es kann mehrere Monate dauern, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen im Briefkasten ankommt. Die Behörden müssen erst unter anderem Ihre Anschrift herausfinden. Deshalb verjährt das Bußgeld in den meisten Fällen erst nach ein bis zwei Jahren.

Kann man im Ausland Punkte bekommen?

Nein. Punkte in Flensburg sammeln Sie nur bei bestimmten Verkehrsdelikten innerhalb Deutschlands.