Polizist misst die Geschwindigkeit mit einer Radarfalle.

Seit November 2021 bis heute gilt in Deutschland ein überarbeiteter Bußgeldkatalog. Bußgelder für zu schnelles Fahren, Falschparken oder andere Vergehen im Straßenverkehr werden im neuen Bußgeldkatalog härter bestraft. Falschparker, Raser und Autofahrer, die in einer Rettungsgasse fahren, erhalten deutlich höhere Strafen. Die Grenzen für Fahrverbote sind gleich geblieben. Im Folgenden wird der neue Bußgeldkatalog näher beschrieben.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind deutlich angehoben worden. Das Gefahrenpotenzial im Ort ist viel größer. Im Ort beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Wenn es im Ort zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt, wird es teuer für die Raser. Wird die Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h überschritten, kostet es bis zu 70 Euro. In diesem Bereich bleibt es jedoch bei einer Geldstrafe. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h müssen Autofahrer mit erheblich höheren Geldstrafen, Punkten und sogar Fahrverboten rechnen. Die Geldstrafen liegen zwischen 115 und 800 Euro. Die höchste Geldstrafe von 800 Euro müssen Raser zahlen, die innerorts mehr als 70 km/h zu schnell fahren. Dazu erhalten Sie zwei Punkte und ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h und mehr liegt die Strafe jetzt bei 400 Euro. Im alten Bußgeldkatalog betrug die Geldstrafe noch 200 Euro.

Hinweis: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden unterschiedlich geregelt.

Wann werden Fahrverbote innerorts verhängt?

Ab 31 km/h über der Richtgeschwindigkeit müssen Autofahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ab 51 km/h sind es 2 Monate und ab 61 km/h 3 Monate Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Da das Gefahrenpotenzial außerorts niedriger ist, sind die Strafen etwas milder. Wenn es keine Schilder außerhalb der Ortschaften gibt, ist die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Auf Autobahnen gibt es die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf den Landstraßen gibt es aber auch zahlreiche Schilder, die die Höchstgeschwindigkeit angeben. In diesem Fall heben die Schilder die Richtgeschwindigkeit auf. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h müssen Autofahrer nach dem neuen Bußgeldkatalog mit bis zu 60 Euro rechnen. Bei schnelleren Überschreitungen drohen ein Punkt, höhere Bußgelder und Fahrverbot. Fahrverbote werden ab 41 km/h über der Höchstgeschwindigkeit verhängt. Zusätzlich zum Fahrverbot müssen die Raser Geldstrafen bezahlen und erhalten Punkte in Flensburg. Die Geldstrafen im neuen Bußgeldbescheid liegen zwischen 140 und 700 Euro. 700 Euro muss ein Raser bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h bezahlen. Das Fahrverbot beträgt in diesem Fall drei Monate. Bis 60 km/h beträgt die Geldstrafe 600 Euro und das Fahrverbot zwei Monate. Bis 50 km/h beträgt die Strafe 480 Euro und das Fahrverbot ein Monat.

Wann wird man geblitzt?

Im Grunde genommen können Autofahrer ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einem km/h bereits geblitzt zur Kasse gebeten werden. Blitzer ziehen immer eine gewisse Toleranz ab. Der Toleranzabzug liegt zwischen drei bis fünf Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Die Blitzer können individuell eingestellt werden. In der Regel blitzen die meisten Blitzkästen ab Geschwindigkeitsüberschreitung von fünf bis zehn km/h.

Gibt es bei der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt maximal ein Viertel-Jahr.

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Wie hoch sind die Bußgelder für Falschparker?

Die Geldstrafen für Falschparker sind im neuen Bußgeldbescheid ebenfalls angehoben worden. Autofahrer, die im Park- oder Halteverbot parken, müssen jetzt 25 Euro zahlen. Vorher waren es 15 Euro. Wenn das Fahrzeug länger als eine Stunde im Park- oder Halteverbot steht und zusätzlich den Verkehr behindert, werden 50 Euro Geldstrafe fällig. Beim Parken auf einem Behindertenparkplatz müssen Sünder in Zukunft 55 Euro zahlen. Vorher waren es 35 Euro. Beim Parken in einer Feuerwehrzufahrt kann es zu Geldstrafen von 80 bis 100 Euro kommen. Bei der Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es für den Autofahrer auch einen Punkt in Flensburg. Einen Punkt erhalten auch Autofahrer, die Ihr Fahrzeug unerlaubt auf Rad- und Gehwegen für mehr als eine Stunde abstellen. Fahrzeuge, die in zweiter Reihe halten oder parken, müssen in Zukunft 55 Euro zahlen. Wenn Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, gibt es einen Punkt und die Geldstrafe erhöht sich auf 80 Euro. Neu aufgenommen im Bußgeldbescheid sind Geldstrafen für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug auf Car-Sharing-Plätzen oder E-Parkplätzen abstellen. Das Verwarnungsgeld beträgt 55 Euro. Entprechend werden auch Falschparker an Ladestationen belangt.

Gibt es Strafen in außerordentlichen Verkehrssituationen?

Im neuen Bußgeldbescheid gibt es auch spezifische und außerordentliche Verkehrs- und Gefahrensituationen, die geahndet werden. Autofahrer, die bei schlechter Sicht, an Kreuzungen und Bahnübergängen zu schnell unterwegs sind, müssen mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Zu hohe Geschwindigkeiten in der Nähe von Kindern oder Fußgänger werden auch höher sanktioniert. Hier müssen die Raser in Zukunft 140 Euro zahlen, wenn Menschen gefährdet wurden. Zusätzlich erhält der Fahrer auch einen Punkt und ein Fahrverbot von einem Monat. Autofahrer sind hier nicht allein betroffen. Auch Radfahrer können auch eine Geldstrafe von 70 Euro erhalten. Im Winter kann es teilweise notwendig sein, Schneeketten aufzuziehen. In diesem Fall beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Schneeketten beträgt die Geldstrafe 30 Euro. Für einen Radarwarner können Bußgelder bis 75 Euro verhängt werden. Ein Radarwarner informiert den Autofahrer über potenzielle Blitzkästen in der Nähe.

Was sind A- und B-Verstöße?

Verkehrsdelikte werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Bei den A Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verkehrsdelikte. Dazu zählt zum Beispiel Alkohol am Steuer und Nötigung im Straßenverkehr. Unter Nötigung wird verstanden, andere Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge durch eine aufdringliche Fahrweise zu belästigen oder zu stören. Hierzu zählen zu dichtes Auffahren oder Lichthupe. Hier betragen die Bußgelder zwischen zehn und 35 Euro. Im Straßenverkehr kann es zu Unfällen kommen. Wenn sich ein beteiligter Autofahrer unerlaubt von einem Unfallort entfernt, kann es zu hohen Bußgeldern und Strafen kommen. Die Höhe der Strafe orientiert sich an der Schadenshöhe. Bei einem Schaden von mehr als 1.300 Euro, erhält der/die Täter/in drei Punkte und ein Fahrverbot von bis zu einem halben Jahr. Die Geldstrafe kann variieren und liegt über 3.000 Euro. Zu den A-Verstößen zählt auch ein illegales Straßenrennen. Wenn Menschen durch das Straßenrennen gefährdet oder sogar verletzt wurden, muss der/die Fahrer/in mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von drei Jahren rechnen. Der Person wird auch der Führerschein entzogen. Weitere A-Verstöße sind Fahren bei Rot oder Fehler beim Abbiegevorgang. B-Verstöße sind nicht so schwerwiegend. Hierzu zählen Kinder nicht im Kindersitz zu transportieren, abgefahrene Reifen oder Überladung eines Fahrzeugs. In manchen Fällen kommen die Täter mit einer Ermahnung davon.

Fazit

Um die Sicherheit auf den deutschen Straßen zu gewährleisten gibt es bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer sich nicht an diese Geschwindigkeiten hält und geblitzt wird, muss mit hohen Bußgeldern und teilweise auch Punkte in Flensburg oder Fahrverboten rechnen. Das gilt im Übrigen nicht nur in Deutschland. Kommen Sie von der Urlaubsreise zurück, sollten Sie Bußgelder aus dem Ausland nicht ignorieren.