Eine Person stempelt Dokumente.

Sie haben einen abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft oder wollen das alte Auto der Großeltern für die Enkelkinder neu anmelden? Es gibt viele Gründe für die Wiederanmeldung eines Gebrauchtwagen. Wir erzählen alles über die Widerzulassung in einem Artikel.

Was ist eine Wiederzulassung?

Eine Wiederzulassung bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Behörde erneut anmelden. Sie haben als Fahrzeugbesitzer nach der Kfz-Abmeldung sieben Jahre Zeit, Ihr Fahrzeug wieder anzumelden. Erst nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dann ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) ungültig. So müssen Sie, wie bei Verlust vom Fahrzeugbrief, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 anfordern. 

Hinweis: Es spielt auch eine wichtige Rolle, ob der Fahrzeughalter die gleiche Person bleibt. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters, verlangt die Zulassungsstelle andere Dokumente. So benötigt die Behörde für das Umschreiben bei einem Halterwechsel den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, den Versicherungsnachweis und die HU-Bescheinigung.

Wo muss sich der Fahrzeugbesitzer melden?

Eine Wiederzulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle der Region. Dort vereinbaren Sie einen Termin für die Wiederzulassung. Wenn Sie nicht selbst dort erscheinen wollen oder können, besteht die Möglichkeit eine andere Person damit stellvertretend zu beauftragen.  So kann auch eine Person die Wiederzulassung durchführen. Für die Wiederzulassung wird dann eine Vollmacht vom Fahrzeugbesitzer benötigt. 

Wie funktioniert eine Online-Wiederanmeldung?

Fahrzeugbesitzer haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online anzumelden. Im Netz gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie die Wiederzulassung durchführen können. Hier sollten Sie sich die Voraussetzungen durchlesen, die für die Online-Wiederanmeldung erfüllt werden müssen.

Welche Unterlagen und Dokumente werden für die Wiederzulassung nach einer Stilllegung benötigt?

Jede Kfz-Zulassungsbehörde bzw. Zulassungsstelle verlangt bestimmte Unterlagen, die der Fahrzeugbesitzer oder die bevollmächtige Person zum Termin mitbringen muss. Diese unterscheiden sich von Amt zu Amt. Die wichtigsten Unterlagen und Dokumente sind:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Zulassungsbescheinigung II oder gegebenenfalls Abmeldebescheinigung
  • TÜV-Papiere mit HU-Bescheinigung
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die laufenden Kosten (z. B. Kfz-Steuer)
  • den Personalausweis des Fahrzeugbesitzers (ggf. Kopie)
  • die Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer eVB-Nummer

Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass die HU-Bescheinigung nicht älter als drei Jahre ist. Unternehmer müssen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung und einen Auszug aus dem Handelsregistereintrag vorlegen und eingetragene Vereine einen Vereinsregister-Auszug.

Ein Sachbearbeiter prüft alle Daten und Dokumente. Anschließend erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und das Stempeln der neuen Kennzeichen.

Es fehlen wichtige Unterlagen: Was können Sie tun?

Für die Wiederzulassung müssen die oben genannten Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden. Falls Sie nicht alle Unterlagen besitzen, wird die Zulassungsbehörde den Antrag auf Wiederzulassung ablehnen. Die wichtigsten Dokumente sind die Zulassungsbescheinigungen I und II. Als Fahrzeughalter sollten Sie sich im Voraus bemühen, alle relevanten Unterlagen zu beschaffen. Verlorene Papiere können über die Zulassungsstelle einfach beantragt werden. Für das Beantragen der neuen Unterlagen fallen kleine Gebühren an. Bei Verlust der Papiere sollte die Zulassungsbehörde schnellstmöglich informiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Wiederzulassung erfüllt sein?

In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen für eine Wiederzulassung nach einer Stilllegung näher erläutert:

  • Der Fahrzeughalter muss einen aktiven Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Das Fahrzeug darf maximal sieben Jahre abgemeldet worden sein. Nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig.
  • Zum Termin der Wiederzulassung müssen Sie alle wichtigen Dokumente und Unterlagen mitbringen und vorlegen.

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Wie hoch sind die anfallenden Kosten?

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach einer Stilllegung fallen Kosten an. In der Regel beträgt die Gebühr für die Wiederzulassung 12,40 Euro. Es können aber noch andere Kosten anfallen, wenn Sie zum Beispiel ein neues Kennzeichen benötigen. Für das Beantragen von alten Dokumenten fallen ebenfalls Kosten an. In manchen Fällen ist die HU-Bescheinigung veraltet und das Fahrzeug muss zu Hauptuntersuchung. Für die Wiederzulassung können Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Wenn an Ihrem Fahrzeug noch Reparatur-Arbeiten gemacht werden müssen, fallen die Kosten natürlich höher aus. Wenn Sie Gebühren- oder Steuerrückstände haben, müssen diese schnellstmöglich entrichtet werden. Erst, wenn die Rückstände bezahlt wurden, kann das Fahrzeug wieder zugelassen werden.

Was passiert mit der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Für die Dauer der Stilllegung mussten Sie keine Versicherungsbeiträge zahlen. Mit der Wiederzulassung müssen Sie wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherer entscheiden selbst, in welcher Schadensfreiheitsklasse sie wieder starten. Dies varriert je nach Versicherung und Dauer der Abmeldung.

Worauf müssen Sie noch achten?

Es ist wichtig, dass Sie die Frist von sieben Jahre berücksichtigen. Nach dieser Zeit erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Nach dieser Zeit benötigen Sie für eine Wiederzulassung ein sogenanntes Vollgutachten für das Fahrzeug. Vor der Wiederzulassung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr altes Wunschkennzeichen zu reservieren, wenn es noch verfügbar ist.

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