Ein Spielzeugauto liegt mit dem Autoschlüssel auf den Fahrzeugdokumenten.

Bei dem Kauf eines PKWs steht selbstverständlich das gewünschte Objekt der Begierde im Vordergrund. Sind Sie sich mit dem Verkäufer handelseinig geworden und kommt es zur Übergabe, rückt eine Frage in den Vordergrund: Welche Papiere sind beim Autokauf notwendig? Hierbei gibt es einige Dinge zu beachten. Worauf bei einem Gebrauchtwagen und dessen Papieren zu achten ist, erfahren Sie in unserem Artikel.

Gebrauchtwagen kaufen - Dokumente Übersicht

Mit der richtigen Vorbereitung bewältigen Sie auch den bürokratischen Teil des Autokaufs mit Leichtigkeit. Bei Gebrauchtwagen sind einige Unterlagen unerlässlich:

  • Zulassungsbescheinigungen (ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Serviceheft
  • Bedienungsanleitung
  • Rechnungen
  • Unterlagen der letzten Hauptuntersuchungen
  • Kaufvertrag

 

 

Zulassungsbescheinigungen

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemalig Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemalig Fahrzeugbrief) stellen zwei der wichtigsten Dokumente beim Autokauf dar. Nur mit diesen Dokumenten, können Sie einen Gebrauchtwagen anmelden.  Während in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 größtenteils technische Daten des Fahrzeugs vermerkt sind, sind im 2. Teil der Zulassungsbescheinigung auch verkaufsrelevante Daten wie beispielsweise die Anzahl der Vorbesitzer eingetragen. Die darin eingetragene Person ist übrigens über das Fahrzeug verfügungsberechtigt. Dies muss nicht immer zwingend der Besitzer sein. Auf folgende Punkte gilt es bei den Zulassungsbescheinigungen besonders zu achten:

  • Sind die Fahrzeugdaten korrekt?
  • Stimmt die Fahrzeugidentifikationsnummer überein?
  • Stimmt die Anzahl der Vorbesitzer mit den Angaben des Verkäufers?

Unterlagen der letzten Hauptuntersuchung

Der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) dient als Nachweis für die Durchführung der letzten HU. Daher ist sie bis zum nächsten Prüftermin aufzubewahren. Aus diesem Grund sind die Papiere als notwendige Dokumente beim Autokauf vom Verkäufer zu übergeben. Es lohnt sich bei einem Gebrauchtwagen die Unterlagen der letzten Prüfung genau zu studieren. In ihnen sind etwaige Mängel zum Zeitpunkt der Untersuchung aufgelistet. Bei den Unterlagen sollten Sie auf bestimmte Punkte ein genaues Augenmerk richten:

  • Stimmt das Datum auf der Plakette mit dem des Prüfberichts überein?
  • Sind etwaige Mängel behoben worden?

Serviceheft

Das Serviceheft gibt Ausschluss darüber, ob der Verkäufer alle entsprechenden Inspektionen an dem Fahrzeug hat vornehmen lassen. Im Volksmund häufig als „checkheftgepflegt“ bezeichnet. Da bei einer Inspektion immer der entsprechende Kilometerstand notiert wird, ist das Serviceheft außerdem nützlich, um den Tachostand zu kontrollieren. Beim Serviceheft gibt es folgende Kriterien zu überprüfen:

  • Wurden alle erforderlichen Inspektionen durchgeführt?
  • Passen die Kilometerstände zum aktuellen Tachostand?

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Rechnungen

Gerade wenn das Fahrzeug über reparierte Unfallschäden wie zum Beispiel durch Auffahrunfälle verfügt, sollten Sie die dazugehörigen Rechnungen vom Verkäufer einfordern. Anhand derer ist schnell ersichtlich, ob alle Schäden des Unfalls repariert worden sind. Auch die Rechnungen für eventuelle Ein- oder Umbauten sollten Sie in Augenschein nehmen. So können Sie die Werkstatthistorie des Wagens überprüfen. Bei eintragungspflichtigen Teilen ist zudem die Betriebserlaubnis vonnöten. Daher gilt es folgende Punkte besonders zu überprüfen:

  • Sind alle Schäden repariert?
  • Sind bei angegebenen Ein- bzw. Umbauten entsprechende Rechnungen vorhanden?
  • Haben alle eintragungspflichtigen Teile eine gültige Betriebserlaubnis?

Bedienungsanleitung

Bei vielen neueren Fahrzeugen lässt sich die entsprechende Bedienungsanleitung problemlos im Internet finden. Bei älteren hingegen nicht zwangsläufig. Daher gehört auch die Bedienungsanleitung zu den wichtigen Unterlagen eines Autos. Gerade bei nachträglich hinzugefügten Gadgets oder Extras wie Musikanlage oder Navigationsgerät ist es bei neueren Fahrzeugen ebenfalls praktisch, die aktuelle Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräts parat zu haben.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag beim Auto ist für viele natürlich der wichtigste Punkt, gerade bei einem Privatankauf. Wie alle Unterlagen des Autos müssen Sie auch bei dem Vertrag einige Punkte gesondert bedenken. Im Zweifelfall steht dort lieber zu viel als zu wenig. Folgende Punkte dürfen bei dem Kaufvertrag eines Autos nicht fehlen:

  • Adressen von Verkäufer und Käufer inklusive Personalausweisnummer
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Nummer der Zulassungsbescheinigungen
  • Etwaiges Zubehör
  • Schäden des Fahrzeugs
  • Vorangegangene Unfälle

Zu dem Kaufvertrag gehört selbstverständlich die Unterschrift beider Vertragspartner. Sollten Sie nicht mit dem Fahrzeugeigentümer selbst den Verkauf abschließen, ist unbedingt auf eine entsprechende Vollmacht zu achten. Indem Fall empfiehlt es sich zusätzlich die Daten des Bevollmächtigten mit aufzunehmen. Auch der ADAC bietet eine Vorlage vom Kaufvertrag an.

Fazit

Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten alle Unterlagen vollständig sein. Wer diese sorgfältig durchliest und dabei auf die markanten Punkte achtet, „fährt“ auch bei einem Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher. Nachdem Sie Ihr Fahrzeug erworben haben, müssen Sie das Auto nur noch online anmelden.

Häufige Fragen

Wann wird der Fahrzeugbrief übergeben?

Nachdem alle Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet haben, müssen diese Ihre Rechten und Pflichten erfüllen. Entsprechend sollte der Verkäufer Ihnen dann den Fahrzeugbrief übergeben.

Kann man ein Auto ohne Brief kaufen?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) dient unter anderem als Nachweis über den Besitz des Fahrzeuges. Wenn der Verkäufer diesen nicht vorweisen kann, ist dies ein Risiko für den Käufer, weil das Fahrzeug gestohlen sein könnte. 

Wie kann ich das Auto verkaufen wenn die Bank den Brief hat?

Hier können Sie eine Kopie vom Fahrzeugbrief von der Bank anfordern. Diesen können Sie dem Käufer vorweisen und nachdem Sie den Restbetrag bei der Bank getilgt haben, wird der Fahrzeugbrief an den Käufer freigegeben.