Deutscher Fahrzeugschein liegt auf einem 50 Euro Schein.

Die elektronische Versicherungsbestätigung, auch als eVB-Nummer bekannt, ist die Bestätigung der Haftpflichtversicherung für ein neu versichertes Kraftfahrzeug. Sie ersetzt schon lange die frühere Deckungskarte und lässt sich telefonisch oder online beantragen. Damit sind die Halter vom Behördengang zu diesem Zweck entlastet, während das Fahrzeug sofort den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz erhält.

Elektronische Versicherungs­bestätigung: das Wichtigste in Kürze

  • Die eVB-Nummer weist den Versicherungsschutz sofort nach. Sie enthält eine gültige Versicherungsnummer für das Kfz.
  • Halter können die eVB-Nummer unkompliziert online oder telefonisch anfordern.
  • Die eVB-Nummer Gültigkeit ist auf die einmalige Verwendung bis zum Abschluss der Haftpflichtversicherung beschränkt.
  • Die eVB-Nummer Gültigkeit erstreckt sich auf drei Monate. In dieser Zeit muss der Halter die Fahrzeugzulassung abschließen.

Seit wann gibt es die eVB-Nummer Versicherung?

Sie wurde in Deutschland 2008 eingeführt. Damit änderte der Gesetzgeber die FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung). Die Versicherer waren ab sofort dazu verpflichtet, die elektronische Versicherungsbestätigung an die zuständige Zulassungsbehörde zu übermitteln. Damit endete die Zeit der regulären Deckungskarte. Diese erfüllte denselben Zweck: Das Fahrzeug muss vom ersten Moment der Nutzung an mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Wie sieht die Versicherungsnummer für das Kfz aus?

Es handelt sich um einen siebenstelligen alphanumerischen Code. Seine ersten beiden Zeichen gehören zum Versicherer, die restlichen fünf werden zufällig generiert. Da jede eVB-Nummer einmalig ist, lässt sie sich eindeutig einem Fahrzeug und seinem Halter zuordnen. Durch das seit 2008 existierende Datenaustauschverfahren können sämtliche Zulassungsstellen über das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) diese Daten online einsehen. Sie werden zentral bei der GDV Dienstleistungs-GmbH verwaltet. Diese ist der Dienstleister des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer. Die GDV DL betreibt seit 2008 das eVB-Verfahren.

Wie funktioniert der Datenaustausch?

Die aktuellen eVB’s und die Daten des Versicherungsnehmers werden von den Versicherern an eine Datenbank des GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) gesendet und dort gespeichert. Der GDV DL stellt die Daten dem KBA (Kraftfahrt Bundesamt) zur Verfügung. Hier wird dann durch die Zulassungsstelle die Gültigkeit und Richtigkeit der eVB abgefragt.

Unterschied zur früheren Deckungskarte

Die alte Deckungskarte auf Papier war zweiteilig. Einen Teil behielt die Zulassungsbehörde, der andere Teil ging an den Versicherer als Bestätigung zurück. Dieses Verfahren ließ sich ohne digitale Hilfe nicht anders durchführen, war aber aufwendiger. Das neue Verfahren mit der eVB-Nummer ist schneller, unbürokratischer und sicherer. Die Deckungskarte konnte schlimmstenfalls auf dem Postweg verloren gehen, außerdem dauerte dieser Weg einige Tage. Die eVB-Nummer erhalten die Fahrzeugbesitzer hingegen sofort per Mail oder SMS.

Für welche Vorgänge ist die eVB-Nummer erforderlich?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist für folgende Verwaltungsvorgänge gesetzlich vorgeschrieben:

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eVB-Nummer beantragen

Halter können die eVB-Nummer bei der zuständigen Versicherung beantragen. Welche das ist, hängt von den Umständen ab. Der Antrag ist telefonisch und online möglich. Dabei versendet der Versicherer die eVB-Nummer online per Mail oder per SMS.

Der Antrag der elektronischen Versicherungsbestätigung ist kostenlos. Das Fahrzeug erhält sofort die nötige Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gebühren für die Versicherung laufen ab dem Tag der Zulassung. Der Versicherungsnehmer zahlt sie später mit seinem Beitrag. Nutzt der Halter die eVB-Nummer nicht, weil das Auto nicht zugelassen wird, kostet die eVB-Nummer nichts. Dann wird auch der Beitrag nicht fällig.

Der Fahrzeughalter kann sich nach der Zulassung auch für eine andere Versicherung entscheiden. In so einem Fall zahlt er bei der alten Versicherung den Beitrag bis zum Versicherungswechsel. Folgende Szenarien kommen infrage, wenn Halter eine eVB-Nummer beantragen:

Das Fahrzeug wird neu zugelassen

Der neue Halter benötigt für sein Fahrzeug eine Kfz-Versicherung. Er entscheidet sich für einen Versicherer und einen Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung). Hier beantragt er bei der Versicherung die eVB-Nummer. Damit kann das Fahrzeug anschließend bei der Zulassungsstelle oder online zulassen.

Der Halter wechselt die Versicherung

In diesem Fall muss der Halter keine elektronische Versicherungsbestätigung anfordern. Die Versicherungen tauschen die Daten untereinander aus. Sie nutzen dafür die eVB-Ü (eVB zur Übermittlung).

Der Halter zieht mit dem bisherigen Fahrzeug in einen neuen Zulassungsbezirk

Für die Ummeldung des Fahrzeugs muss der Halter bei seiner aktuellen Versicherung die eVB-Nummer beantragen. Er kann nicht gleichzeitig, sondern nur vorher oder nachher zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt seine Versicherung wechseln.

Ein stillgelegtes Fahrzeug wird neu zugelassen

In diesem Fall spielt es eine Rolle, wie lange das Fahrzeug stillgelegt war. Bis zu 18 Monaten besaß es bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft eine beitragsfreie Ruheversicherung. Bei dieser muss der Halter nun die eVB-Nummer beantragen oder wahlweise diese Versicherung vor der Wiederzulassung kündigen. Nach Ablauf der 18 Monate kann er frei eine neue Versicherung auswählen und bei dieser die eVB-Nummer beantragen.

eVB-Nummer beantragen: Worauf ist zu achten?

Damit die eVB-Nummer ihre Gültigkeit erhält, müssen alle Angaben korrekt sein. Das sind die Daten des eigenen Personaldokuments und des Fahrzeugbriefs.

Warum scheitert eine eVB-Nummer Versicherung bei der Zulassung?

In den meisten Fällen waren nicht alle Daten korrekt. Wenn jedoch alle Daten im Antrag stimmen und die Zulassungsstelle dennoch die elektronische Versicherungsbestätigung nicht akzeptiert, muss der Halter sofort seinen Versicherer kontaktieren. Es kann sich um einen Übermittlungsfehler handeln. Der Halter bekommt dann eine neue eVB-Nummer.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB-Nummer Gültigkeit erstreckt sich auf drei Monate. In dieser Zeit muss der Halter die Fahrzeugzulassung abschließen.

Fazit

Seitdem die elektronische Versicherungsbestätigung die Deckungskarte ablöste, sparen sich Fahrzeughalter und Behörden einen hohen Aufwand. Nach der einfachen Beantragung online oder telefonisch beim Versicherer, erhalten Sie die eVB-Nummer direkt kostenlos per Mail oder SMS. Mit der eVB-Nummer und den benötigten Dokumenten, können Sie auch Ihren Gebrauchtwagen anmelden.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die eVB-Nummer her?

Sie können die eVB-Nummer bequem online bei Ihrem Kfz-Versicherer beantragen. Die Bereitstellung der eVB ist für Sie kostenfrei. Nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie die Nummer umgehend online per E-Mail, SMS, Post oder direkt von Ihrem Ansprechpartner vor Ort. 

Was braucht man um die eVB-Nummer zu bekommen?

Sie müssen der Versicherung Name, Anschrift und Geburtstag des Fahrzeughalters übermitteln. Außerdem auch gewissen Vorversicherungen oder Schadensfreiheitsklassen. Zusätzlich benötigt die Versicherung Angaben zur Fahrzeugart und zum Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie nach Abschluss die eVB-Nummer per Mail oder per SMS.

Kann ich mit der eVB zum TÜV fahren?

Für Fahrten zum TÜV benötigen Sie ein gültiges Kennzeichen. Haben Sie eine eVB-Nummer aber kein gültiges Kennzeichen, dürfen Sie damit nicht zum TÜV fahren.