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eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)

Die eVB oder elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz („Deckung“) besteht. Dieser Schutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss der Zulassungsstelle bei der Erstzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung, neuen Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und bei technischen oder personenbezogenen Änderungen des Kraftfahrzeugs vorgelegt werden.

Die Versicherungsbestätigungsnummer bekommt man von seiner Versicherung und sie besteht aus 7 alphanummerischen Ziffern. Die ersten beiden Ziffern sind dabei das Kürzel der Versicherung. Eine eVB ist zwischen 3 und max. 24 Monaten gültig.
Die eVB bekommt man bei einer Versicherung in der Regel sofort nach Abschluss. Die Versicherung wird allerdings erst aktiv und der Betrag in Rechnung gestellt, wenn die eVB durch die Zulassungsstelle „aktiviert“ wird.

Wie funktioniert der Datenaustausch?
Die aktuellen eVB’s und die Daten des Versicherungsnehmers werden von den Versicherern an eine Datenbank des GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) gesendet und dort gespeichert. Der GDV DL stellt die Daten dem KBA (Kraftfahrt Bundesamt) zur Verfügung. Hier wird dann durch die Zulassungsstelle die Gültigkeit und Richtigkeit der eVB abgefragt.

Zusammenarbeit von Versicherern und Kroschke

Um nach der online Beantragung der eVB auch gleich die Zulassung oder Ummeldung online ausführen zu können, arbeiten viele Versicherer mit Kroschke zusammen.

Admiral Direkt Versicherung
eVB bei Admiral Direkt beantragen und online zulassen

Friday Versicherung
eVB bei Friday beantragen und online zulassen

Verti
eVB bei Verti beantragen und online zulassen

HUK-Coburg
eVB bei der HUK-Coburg beantragen und online zulassen

Häufige Fragen und Antworten

Wann wurde Kroschke gegründet?
Den Zulassungsdienstleister gibt es seit 1957

Kann ich mein Auto online zulassen?
Ja. Die Kroschke Gruppe übernimmt dabei alle Details von der Zulassung bis zum Wunschkennzeichen.

Was wird für Kfz Zulassung benötigt?
Für die Zulassung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

 

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