Ladestationen  für Elektroautos mit Beschilderung am Straßenrand.

Ein größer werdendes Problem ist die Verfügbarkeit von Parkplätzen. Das trifft vor allem auf Großstädte zu. Das Problem hat sich mit Hinsicht auf E-Autos und dessen Ladestationen zusätzlich verschärft. So nehmen die öffentlichen Ladestationen in Deutschland weiter zu. Im Normalfall nutzen diese Parkplätze E-Autofahrer, um den eigenen Akku aufzuladen. Leider gibt es Autofahrer, die ihr Elektroauto nach der Ladung noch für mehrere Stunden stehen lassen. Wir werfen einen Blick auf die Folgen und Strafen beim Falschparken bei Ladesäulen.

Ladesäule - Parkplatz und Beschilderung

Es gibt viel was man beim Laden eines Elektroautos beachten sollte. Besonders wichtig für alle Autofahrer ist auch die Beschilderung der Parkplätze. Sobald die Parkplätze für Elektroautos freigehalten werden müssen, bedarf es eine entsprechende Beschilderung. Wer darüber hinwegsieht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Diese Schilder können mehrere Bedeutungen haben. Manche erlauben dort auch Verbrennern, für eine bestimmte Zeit zu parken. Die Schilder selbst zeigen oft einen Aufdruck einer E-Ladesäule. Hierbei lohnt sich ein Blick auf die relevantesten Schilder.

Verkehrszeichen 365-65: Hinweisschild für Ladestationen

Das Verkehrsschild 365-65 ist ein quadratisches Hinweisschild mit blauem Rand. In der Mitte befindet sich ein weißer Hintergrund. Darauf sind vorne eine schwarze und hinten eine blaue Zapfsäule mit Ladekabel zu erkennen. Das Verkehrszeichen ist ein Hinweis auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge. Hier wird die Nutzung der Parkfläche durch andere Fahrzeuge nicht eingeschränkt. Selbst Verbrenner müssen demnach mit keinen Strafen rechnen, sofern sie auf den gekennzeichneten Stellen parken. Auch beschränkende Zusatzzeichen haben in diesem Fall keine Wirkung. Das Verkehrszeichen dient lediglich dem Hinweis, beziehungsweise dem Auffinden einer Ladestation.

Etwas anders sieht es bei den Verkehrszeichen mit der Nummer 314 aus. Diese sind teilweise mit Zusatzschildern ausgestattet.

Parkschild mit Zusatzschilder für reine Elektroautos mit E-Kennzeichen und während des Ladevorgangs.

Elektroautos mit E-Kennzeichen dürfen während des Lagevorgangs hier parken.

Verkehrszeichen 314: Parkschild und Zusatzschilder

Im Allgemeinen ist das Verkehrszeichen 314 ist ein quadratisches Schild mit blauem Hintergrund. Es enthält ein großes weißes „P“ als Symbol für Parken. Dieses Zeichen 314 erlaubt das Parken. Deshalb bezeichnen es Autofahrer umgangssprachlich auch als Parkschild. Hier sind Zusatzschilder keine Seltenheit.

Das Zusatzschild Z 1010-66 zeigt ein schwarzes Auto mit Ladekabel auf einem weißen Hintergrund. Diese »gezeichneten« Arten von Verkehrsschildern bezeichnet die StVO als sogenanntes »Sinnbild-Zusatzzeichen«. Das vermeintliche Äquivalent dazu ist das »verbale Zusatzzeichen« Z 1050-33. Auf dem Schild steht wortwörtlich auf weißem Hintergrund geschrieben: »Elektrofahrzeuge«.

Generell sind bei diesen Zusatzzeichen nur E-Autos erlaubt. Dennoch betreffen beide Zusatzzeichen allerdings nicht dieselben Fahrzeuge. Das verbale Schild bezieht sich auf jegliche Elektrofahrzeuge. Unabhängig von dem Kennzeichen. Das Sinnbild-Zusatzzeichen wiederum bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Besitzen Sie in diesem Fall ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen, dürfen Sie dort nicht parken. Ansonsten droht Bußgeld beim Parken bei einer E-Ladestation.

Parken an einer Elektro-Ladesäule kann auch weitere Einschränkungen umfassen. So zum Beispiel mit der Bedingung, dass das Auto über das Ladekabel angeschlossen ist. Alternativ wird beispielsweise die Berücksichtigung einer höchst Parkdauer oder Ladezeit über eine Parkscheibe nötig. In Zukunft werden noch viele Diskussionen darüber erfolgen, wie lange die maximale Parkdauer betragen darf. Im Gespräch ist eine maximale Zeit von 4 Stunden zwischen 8 und 18 Uhr.

Geregelt werden diese Bedingungen jeweils über die Zusatzschilder. Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Bedeutung der einzelnen Schilder zu kennen. Häufig treten dadurch Probleme auf. Als zusätzliche Hilfe dienen sogenannte Bodenmarkierungen.

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Welche Regeln gelten beim Parken an einer E-Säule?

Grundsätzlich gelten die durch Verkehrszeichen festgelegten Regeln. So steht bei einigen Säulen das Verkehrszeichen 314. Das bedeutet entsprechend, dass alle Fahrzeuge auch an einer Ladesäule parken dürfen. Ohne regelnden Zusatzschilder, dürfen dort auch Verbrenner oder Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen stehen. Auch hier ist es unwichtig, ob es sich dabei um ein reines Elektroauto oder Hybriden handelt.

Weiterhin dürfen E-Autofahrer auch nicht an einem Bürgersteig parken und das Ladekabel aus der Wohnung dorthin verlegen.

Falschparker Ladesäule: Welche Strafen drohen?

Unrechtmäßiges Parken ist ein großes Problem und besteht seit mehreren Jahren. Davon sind nicht nur E-Autos betroffenen, sondern genauso Verbrenner. Wer mit seinem Fahrzeug an der falschen Stelle steht, muss mit einer Strafe rechnen. Diese können folgendes beinhalten:

  • Bußgeld
  • Blockiergebühr
  • Abschleppdienst

Parkt beispielsweise ein Verbrenner an einem für E-Autos gekennzeichneten Stellplatz, so wird eine Gebühr von rund 55 Euro fällig. Ähnlich verhält es sich für E-Autos ohne passende Kennzeichnung.

Ein weiteres Problem ist das Überschreiten der Parkzeit. Dadurch wird nämlich die Säule blockiert und andere Autofahrer können nicht auftanken. In solchen Fällen kommt die Blockiergebühr zum Einsatz. Die genaue Höhe pro Minute kann sich zwischen den einzelnen Anbietern unterschieden. Oft ist die Rede zwischen 5 und 35 Cent pro Minute. Manche verfügen über eine Obergrenze und andere hingegen nicht. Häufig kommt es vor, dass ein Betreiber 40 Euro an Blockiergebühr verlangt, wenn das Auto die ganze Nacht dort stand. Bei Tesla zum Beispiel steigt diese bei voller Entlastung auf 1 Euro pro Minute. Die Betroffenen sollten darauf achten, die Zeit nicht zu überschreiten. So kommen zu den Unterhaltskosten vom E-Auto nicht noch zusätzliche Bußgelder hinzu.

Was gegen Falschparker tun?

Die einzige Möglichkeit einem Falschparker entgegenzuwirken, ist diesen bei der Polizei zu melden. Diese kümmern sich anschließend um einen Abschleppdienst für das Elektroauto. Auf keinen Fall dürfen die Betroffenen selbst einen Abschleppdienst anrufen. Überlassen Sie das dem Ordnungsamt oder der Polizei. Es ist verboten, den Falschparker mit dem eigenen Auto zu blockieren.

Fazit

Gerade in größeren Städten herrscht Platzmangel. Meistens ist es schwer, eine passende öffentliche Ladestation zu finden. Dennoch haben Verbrenner nicht die grundsätzliche Erlaubnis, an E-Auto-Ladestationen zu parken. Derselbe Fall gilt genauso für E-Autos ohne die passende Kennzeichnung. In den meisten Fällen droht ein Bußgeld sowie Blockbergungsgebühren. Entsprechend gilt es immer auf die Verkehrszeichen und vor allem Zusatzzeichen zu achten.

Häufige Fragen

Was tun wenn Ladesäule Zugeparkt?

Wollen Sie eine zugeparkte oder zu Unrecht blockierte Ladesäule nutzen, sollten Sie das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren. Diese kann einen Abschleppdienst beauftragen, den Parkplatz zu räumen. Sie selbst, sollten keinen Abschleppdienst rufen. Ansonsten könnten Ihnen Kosten entstehen.

Was passiert wenn man auf einem Elektro Parkplatz parkt?

Parkt beispielsweise eine unberechtigte Person an einem für E-Autos gekennzeichneten Parkplatz, so wird ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Überschreitet ein Elektroauto die maximale Park- bzw. Ladedauer, kommt oftmals außerdem eine Blockierungsgebühr bis zu 40 Euro hinzu.

Ist Laden gleich Parken?

Grundsätzlich muss das E-Auto zum Laden auch geparkt werden. Je nach Verkehrsschilder, gibt es unterschiedliche Regelungen. So gibt es zum Beispiel Ladestationen, bei denen nur für die Dauer des Ladevorgangs geparkt werden darf.