Person zeigt auf einen Steinschlag in der Windschutzscheibe.

Glasschäden am Auto werden von Fahrern oftmals gefürchtet. Kleinste Steine haben auch Auswirkungen auf lackierte Flächen und Lichter. Eine kaputte Windschutzscheibe ist bei einem Steinschlag keine Seltenheit. Dabei handelt es sich oftmals um ein winziges Loch oder einen Haarriss. Welche Versicherung bezahlt die Reparaturkosten? Wir verraten Ihnen, ob die Teil- oder Vollkasko greift und welche Instandsetzungen sie übernehmen.

Wann lässt sich ein Steinschlag reparieren?

Der Schaden kommt unter nachfolgenden Bedingungen für eine Instandsetzung infrage.

Position des Steinschlags

Wenn der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers ist, kann die Scheibe nicht repariert werden. Generell zählt zum Sichtfeld der fahrenden Person eine ungefähre Fläche unmittelbar vor dem Fahrer. Die Oberfläche entspricht ungefähr der Blattgröße DIN-A4. Dieses Blickfeld bleibt optimaler Weise frei von Schäden. Außerdem muss der Schaden wenigstens zehn Zentimeter ist vom Scheibenrand entfernt sein.

Größe des Schadens

Der Schaden weist eine Größe unter einem halben Zentimeter auf. Ist die Beschädigung an der Windschutzscheibe größer, kommt eine Reparatur nicht mehr in Frage.

Tiefe der Beschädigung

Die Innenscheibe ist idealerweise unbeschädigt. Ebenso die Zwischenfolie. Solange ausschließlich die Außenscheibe beschädigt ist, ist das Glas problemlos reparierbar.

Der Austausch der Scheibe ist bei allen anderen Umständen erforderlich. Spätestens bei der nächten Hauptuntersuchung wird der Steinschlag bemängelt.

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Steinschlag und Versicherung

Ein Steinschlag tritt nicht nur in bergigen Regionen auf. Geröll oder andere kleine Steine können am Fahrzeug deutliche Schäden hinterlassen. Dabei lässt sich oftmals, niemand für die entstandenen Schäden zur Verantwortung ziehen. Im Folgenden sind die Leistungen der Versicherungsarten Vollkasko, Teilkasko und Haftpflichtversicherung in puncto Glasschäden übersichtlich erklärt.

Steinschlag und Vollkasko

Ein Schaden durch Geröll, Steinchen und dergleichen ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Sie greift vornehmlich, wenn die Karosserie oder der Lack beschädigt ist. Das bedeutet, ein Steinschlag auf der Motorhaube ist Vollkasko abgesichert.

Hinweis: Es gibt einige einfache Methoden, mit denen Sie Lackschäden am Auto entfernen können.

Steinschlag und Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise die Reparatur von Mängeln an den Scheiben des Fahrzeugs ab. Der Vorteil für Versicherte mit Teilkaskoschutz besteht im Wegfall der Schadenfreiheitsklassen. Dadurch bleibt die Versicherungspolice in puncto Beitragszahlung unverändert – im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung. Abgesehen von der festgelegten Selbstbeteiligung, ist die Instandsetzung eines Steinschlagschadens kostenfrei. Er ist ein fester Teil des Leistungsangebots der Teilkaskoversicherung.

Steinschlag und Haftpflichtversicherung

Die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt nicht die durch Steinschlag verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug. Beschädigt ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug mit Geröll oder Steinen, greift dessen Haftpflichtversicherung.

Beispiel: Ein Auto fährt zu schnell über eine Schotterstraße. Dadurch hochgeschleuderte Steine bewirken Schäden beim nachfolgenden Fahrzeug. Das verursachende Verkehrsmittel beziehungsweise dessen Halter kann dafür haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen ist in dem Fall für die Schadensregulierung zuständig.

Allerdings setzt das die erfolgreiche Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers oder -halters voraus. Ist dieser jedoch weg kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung des geschädigten Fahrers dafür auf.

Steinschlag der Versicherung melden

Wie bei einem Hagelschaden oder Sturmschaden, müssen Sie einen Glasschaden zeitnah der Versicherung melden. Eine siebentägige Frist gilt hierbei als üblich, um die Schäden anzugeben. Das zählt vorrangig für schwerwiegendere Macken durch Steinschlag. Dabei entpuppt sich ein Steinschlag bei einer Vollkaskoversicherung gegebenenfalls als kostspielig, da er die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Versicherungen stufen hierbei die Versicherungsnehmer in der Klasse ab, sodass der Schaden Auswirkungen auf die schadenfreie Zeit hat. Damit beeinflusst dies die Höhe der Versicherungsbeiträge.

Zusätzlich mit der fälligen Selbstbeteiligung, lohnt sich deshalb der Einsatz der Versicherung bei einem Steinschlag nicht immer zwangsläufig.

Hinweis: Wenn die Versicherung Sie höher einstuft, könnten Sie über das Kündigen der Kfz-Versicherung nachdenken.

Zwei Mechaniker tauschen eine Windschutzscheibe aus.

© ikonoklast_hh/stock.adobe.com | Kann der Glasschaden vom Steinschlag nicht repariert werden, muss die Scheibe ausgetauscht werden.

 Wann muss die Scheibe ausgetauscht werden?

Bei Glasschäden ist nicht immer eine Reparatur sinnvoll. Das gilt speziell, wenn zugleich verschiedene beschädigte Stellen vorliegen oder eine Beschädigung größer ausfällt. Demnach ist ein Scheibenaustausch in folgenden Fällen notwendig:

  • Schaden übersteigt die Größe einer herkömmlichen Zwei-Euro-Münze
  • Schaden tritt direkt im Fahrersichtfeld auf
  • Schaden befindet sich zu dicht am Rand der Scheibe
  • Schaden verursacht weitere Risse in der Scheibe

Ein Scheibentausch geht generell mit einigen Kosten einher, wobei durchschnittlich eine Summe zwischen 400 und 1000 Euro anfällt. Das betrifft ausschließlich einfache Fahrzeugscheiben. Enthalten die Glasscheiben spezielle Sensoren steigen die Ausgaben.

Je nach Autoscheibe, können die Kosten variieren:

  • Seitenfenster: ungefähr 400 Euro
  • Frontscheibe: ungefähr 200 Euro
  • Heckscheibe: ungefähr 500 Euro

Fazit – Steinschlag der Versicherung melden

Glasschäden durch Steinschlag gehören zu den oft auftretenden Schäden am Auto. Für Fahrzeughalter spielen daher drei Versicherungen eine wertvolle Rolle bei der Regulierung: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Während bei einem eindeutigen Schuldfall die Haftpflichtversicherung die Reparatur deckt, ist die Teilkaskoversicherung für einen Großteil anderer Umstände zuständig. Sie reguliert Glasschäden, bei denen kein Verursacher existiert oder feststellbar ist. Die Vollkaskoversicherung trägt dagegen jene Kosten durch Steinschläge, die zu Lack- und Karosserieschäden geführt haben. Bei der Teilkasko zahlen die Versicherungen lediglich für nicht selbst verursachte Schäden. Entsprechend zahlt die Versicherung bei Vandalismus

Häufige Fragen

Wird ein Steinschlag von der Versicherung bezahlt?

Betrifft der Steinschlag die Scheibe, greift hier die Teilkaskoversicherung. Bei Karosserie- oder Lackschäden übernimmt die Vollkasko die Kosten der Instandsetzung. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten für einen Steinschlag, am eigenen Fahrzeug. In vielen Fällen ist auch die Selbstbeteiligung zu beachten.

Wird man bei einem Steinschlag hochgestuft?

In der Teilkaskoversicherung werden Sie nicht hochgestuft. Das geschieht nur, wenn Sie die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung beanspruchen. Letztes kann der Fall sein, wenn durch einen Steinschlag nicht die Scheibe, sondern die Karosserie oder der Lack beschädigt wird.

Wie lange mit Steinschlag weiterfahren?

In der Regel können Sie trotz eines Steinschlags in der Windschutzscheibe weiterfahren, sollten es aber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Risse, auch wenn sie subtil sind, können das Sehvermögen beeinträchtigen. Besonders bei Nachtfahrten kann das Licht unangenehm sein.