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Internetbasierte Fahrzeug-Zulassung / i-Kfz

Stufenweise zur einheitlichen Online-Abwicklung aller Kfz-Zulassungs-Angelegenheiten

Mit dem Projekt “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” (kurz: i-Kfz) innoviert und modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Fahrzeugzulassungs-Prozess und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government. Für Sie als Fahrzeughalter bietet die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens einen entscheidenen Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können – kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt.

 

 

Das Projekt “i-Kfz” wird seit Anfang 2015 in mehreren Stufen ausgerollt

i-Kfz Stufe 1
Außerbetriebsetzung
seit 01.01.2015

i-Kfz Stufe 2
Wiederzulassung
seit 01.10.2017

i-Kfz Stufe 3
Neuzulassung, Umschreibung & alle Varianten Wiederzulassung (Privatkunden) 
seit 1. Oktober 2019

Online- Zulassung
Zulassung, Ummeldung, Abmeldung, Saisonzulassung, Kuzzeitkennzeichen
jetzt loslegen!

 

i-Kfz Stufe 1: Außerbetriebsetzung

Die webbasierte Abmeldung von Fahrzeugen für Privatpersonen

Der erste Schritt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung wurde bereits Anfang 2015 mit der Umsetzung der ersten Maßnahme zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung realisiert: Die digitale Abmeldung von Fahrzeugen für Privatpersonen über die Portale des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und der Zulassungsbehörden. Sie ermöglicht Ihnen die webbasierte Verwaltung des gesamten Prozesses.

Diesen Service konnten Sie auf dem zentralen Portal des KBA in Anspruch nehmen (nun abgelöst durch die Neuerungen in der Umsetzung der i-Kfz Stufe 2) und führen diesen seit Oktober 2017 auf den dezentralen, einzelnen Online-Portalen der jeweiligen Zulassungsbehörden der Länder und Kommunen durch.

So funktioniert die i-Kfz Außerbetriebsetzung

  • Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 frei und ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens ab. Darunter finden Sie jeweils einen Sicherheitscode
  • Notieren Sie sich diesen Sicherheitscode oder scannen Sie ihn als DataMatrix-Code ein
  • Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen bzw. Landes-Zulassungsbehörde weisen Sie nun Ihre Identität via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nach
  • Geben Sie nun sowohl Fahrzeugkennzeichen als auch Sicherheitscode in die Antragsmaske ein
  • Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment
  • Übermitteln Sie nun abschließend die Daten an die Behörde und Ihr Fahrzeug ist mit Datum der Bearbeitung abgemeldet
  • Den Bescheid erhalten Sie postalisch oder – falls vorhanden – an Ihre DE-Mail

Das benötigen Sie für die Online-Außerbetriebsetzung

  • Fahrzeugschein & Kennzeichen für Sicherheitscode; Wichtig: Voraussetzung sind neue Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode, die erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben wurden!
  • Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT
  • ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren
  • Optional: DE-Mailadresse

i-Kfz Stufe 2: Wiederzulassung

Die digitale Wiederzulassung eines bereits außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugs

Seit dem Oktober 2017 können Privatpersonen ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen. Dieser zweite Schritt des Projekts “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” ergänzt also direkt die Maßnahmen aus Stufe 1. Die webbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs kann durchgeführt werden, wenn:

  • das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
  • die Wiederzulassung auf den selben Halter (eine natürliche Person) stattfindet und diese über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer verfügt
  • der Zulassungsbezirks nicht gewechselt wird; Wichtig: der Wohnsitz muss im Zulassungsbezirk liegen, in dem die Abmeldung stattgefunden hat!
  • die Wiederzulassung mit dem bei Außerbetriebsetzung gültig reservierten, identischen Kennzeichen
  • und mit dem – durch die vorherige Außerbetriebsetzung – freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil1 (ausgegeben bei Fahrzeugzulassungen ab 01. Januar 2015) stattfindet

So funktioniert die i-Kfz Wiederzulassung

  • Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen bzw. Landes-Zulassungsbehörde müssen Sie Ihre Identität nachweisen via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Im Anschluss können Sie alle notwendigen Daten für die Wiederzulassung in die Antragsmaske des Portals eingeben, hierzu zählen:
  • der zuvor freigelegte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs
  • den Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer Ihrer Versicherung
  • Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer und Infrastrukturabgabe
  • gegebenenfalls den Nachweis über HU (Hauptuntersuchung) und SP (Sicherheitsprüfung) mittels Expresscode
  • Ihr reserviertes Kennzeichen
  • Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment
  • Abschließend bestätigen Sie noch einmal den Zulassungsantrag und übermitteln diesen an die zuständige Behörde

Mit Erhalt Ihrer Daten überprüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde nun Ihren Antrag und sobald die Genehmigung erteilt wurde, erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf Ihr reserviertes Kennzeichen per Post.

Das benötigen Sie für die Online-Wiederzulassung

  • Freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1; Wichtig: Voraussetzung ist, dass Sie genau diesen Sicherheitscode bei der vorherigen Abmeldung Ihres Fahrzeugs freigelegt und verwendet haben. Außerdem kann die Wiederzulassung nur erfolgen, wenn die Außerbetriebsetzung im selben Zulassungsbezirks durchgeführt wurde!
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive VB-Nummer der Versicherung als Nachweis
  • ggfs. HU/SP-Expresscode
  • Kfz-Kennzeichen; Wichtig: Um die Wiederzulassung durchführen zu können muss eine gültige Reservierung für das identische Kennzeichen der vorherigen Außerbetriebsetzung vorliegen
  • Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT
  • ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren

i-Kfz Stufe 3: Um-, Ab-& Anmeldung bezirksunabhängig

Oktober 2019: Privatpersonen können Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen online durchführen

Die seit Oktober 2019 umgesetzte dritte Stufe ermöglicht privaten Fahrzeughaltern die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online zu erledigen. Kfz-Betriebe können Fahrzeuge über das Internet weiterhin lediglich abmelden (sofern ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden). Für weitere Zulassungsverfahren wie Kurzzeit-, Wechsel- oder Ausfuhrkennzeichen sieht diese Stufe aktuell keine Lösungen vor.

Wichtig: Diese Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen. Eine Ausweitung ist erst in der i-Kfz Stufe 4 geplant (Großkundenschnittstelle und Zulassungsvorgänge für juristische Personen). Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen:
– Neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
– Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
– Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
– IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

So funktioniert die Neuzulassung:

  • Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert und geprüft.
  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

FAQs – Häufige Fragen zum Thema i-Kfz

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert außer Betrieb zu setzen?

  • Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Kennzeichen jeweils mit verdecktem Sicherheitscode (Beides wurde erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben), einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Außerdem wird eine ePayment-Option oder Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren vorausgesetzt.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert wieder zuzulassen?

  • Sie benötigen den freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), mit dem Sie das selbe Fahrzeug zuvor internetbasiert außer Betrieb gesetzt haben. Außerdem wird die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer und das gültig registrierte, identische Kfz-Kennzeichen benötigt. Zum Nachweis Ihrer Identität brauchen Sie zudem einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Für die Bezahlung der Kfz-Steuer und der Infrastrukturabgabe benötigen Sie eine ePayment-Option oder Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert neu zuzulassen?

  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Kann ich einen Gebrauchtwagen mit dem gleichen Kennzeichen per i-Kfz im Internet auf mich ummelden?

  • Rechtlich ist das seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Kann ich ein durch mich abgemeldetes Fahrzeug online wieder auf mich anmelden?

  • Ja, das ist – unter Voraussetzungen – bereits möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, Sie die identischen Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert haben und eine Zulassung im gleichen Zulassungsbezirk vornehmen. Eine zulassungsbezirksunabhängige Wiederzulassung ist rechtlich seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Kann ich ein in einem anderen Zulassungsbezirk abgemeldetes Fahrzeug bei identischem Kennzeichen auf mich wiederzulassen?

  • Eine zulassungsbezirksunabhängige Wiederzulassung ist rechtlich seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Wo finde ich den Sicherheitscode für die internetbasierte Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs?

  • Sie finden diesen Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und, bei einer Außerbetriebsetzung, unter den Siegelplaketten des Kennzeichens. Beide wurden erst bei einer Fahrzeugzulassung, die ab dem 01.01.2015 durchgeführt wurde, ausgegeben. Hinweis: Der Sicherheitscode muss bei einer Außerbetriebsetzung verdeckt und bei einer Wiederzulassung bereits freigelegt sein.

Wie kann ich Zulassungsangelegenheiten schon heute online durchführen?

  • Der Ausbau der i-Kfz-Services auf An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen ist seit 2019 mit den beschriebenen Voraussetzungen möglich. Ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle. Die Christoph Kroschke GmbH bietet Ihnen bereits heute die Online-Zulassung mit optionalem Wunschkennzeichen.

Kann ich die internetbasierte Wiederzulassung mit einem anderen Sicherheitscode durchführen?

  • Nein. Für die Wiederzulassung eines abgemeldetes Fahrzeugs per i-Kfz-Services müssen Sie den gleichen Sicherheitscode verwenden, mit dem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben. Sie müssen hierzu darüber hinaus das identische, gültig registrierte Kennzeichen verwenden und die Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk durchführen.

Kann ich als Firmenkunde oder Flottenbetreiber die Services der Internetbasierten Fahrzeugzulassung ebenfalls nutzen?

  • Nein, das ist im Moment noch nicht möglich. Die Ausweitung der bisherigen und geplanten i-Kfz-Services auf Firmenkunden und Flottenbetreiber ist aber angedacht.  Schon heute finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema beim

Welche Rolle spielt die Kroschke GmbH in diesem Projekt des BMVI?

Transparenz und innovative Service-Angebote durch aktive Beteiligung an der Arbeitsgruppe Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Die Christoph Kroschke GmbH ist der führende Multi-Service-Dienstleister im Automotive-Bereich. Durch die aktive Rolle von Philipp Kroschke (Sprecher der Geschäftsführung) als Vorsitzender des Bundesverbandes Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.V. und unsere Beteiligung in der planenden Arbeitsgruppe für die Konzepte der Fachgruppe “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” haben wir die Möglichkeit, Entscheidungen und Potentiale mitzugestalten und rechtzeitig mit Neuerungen zu reagieren. Daher können wir zeitnah mit Informationen Transparenz über die gebotenen Möglichkeiten schaffen und frühzeitig an innovativen Lösungen arbeiten, um Ihnen den besten Service bieten zu können. Wir sind Ihre Experten bei Fragen rund um das Thema Kfz-Zulassung.

Zulassung

Egal ob Auto oder Motorrad: Geben Sie die Kfz-Zulassung jetzt online in unsere Hände.

Häufige Fragen und Antworten

Wann wurde Kroschke gegründet?
Den Zulassungsdienstleister gibt es seit 1957

Kann ich mein Auto online zulassen?
Ja. Die Kroschke Gruppe übernimmt dabei alle Details von der Zulassung bis zum Wunschkennzeichen.

Was wird für Kfz Zulassung benötigt?
Für die Zulassung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

 

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