Internetbasierte Fahrzeug-Zulassung / i-Kfz
Stufenweise zur einheitlichen Online-Abwicklung aller Kfz-Zulassungs-Angelegenheiten
Mit dem Projekt “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” (kurz: i-Kfz) innoviert und modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Fahrzeugzulassungs-Prozess und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government. Für Sie als Fahrzeughalter bietet die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens einen entscheidenen Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können – kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt.
Das Projekt “i-Kfz” wird seit Anfang 2015 in mehreren Stufen ausgerollt:
Außerbetriebsetzung
seit 01.01.2015
Wiederzulassung
seit 01.10.2017
Neuzulassung, Umschreibung & alle Varianten Wiederzulassung (Privatkunden)
ab 1. Oktober 2019
i-Kfz Stufe 1: Außerbetrieb-Setzung
Die webbasierte Abmeldung von Fahrzeugen für Privatpersonen
Der erste Schritt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung wurde bereits Anfang 2015 mit der Umsetzung der ersten Maßnahme zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung realisiert: Die digitale Abmeldung von Fahrzeugen für Privatpersonen über die Portale des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und der Zulassungsbehörden. Sie ermöglicht Ihnen die webbasierte Verwaltung des gesamten Prozesses.
Diesen Service konnten Sie auf dem zentralen Portal des KBA in Anspruch nehmen (nun abgelöst durch die Neuerungen in der Umsetzung der i-Kfz Stufe 2) und führen diesen seit Oktober 2017 auf den dezentralen, einzelnen Online-Portalen der jeweiligen Zulassungsbehörden der Länder und Kommunen durch.

So funktioniert die i-Kfz Außerbetriebsetzung
- Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 frei und ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens ab. Darunter finden Sie jeweils einen Sicherheitscode
- Notieren Sie sich diesen Sicherheitscode oder scannen Sie ihn als DataMatrix-Code ein
- Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen bzw. Landes-Zulassungsbehörde weisen Sie nun Ihre Identität via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nach
- Geben Sie nun sowohl Fahrzeugkennzeichen als auch Sicherheitscode in die Antragsmaske ein
- Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment
- Übermitteln Sie nun abschließend die Daten an die Behörde und Ihr Fahrzeug ist mit Datum der Bearbeitung abgemeldet
- Den Bescheid erhalten Sie postalisch oder – falls vorhanden – an Ihre DE-Mail
Das benötigen Sie für die Online-Außerbetriebsetzung
- Fahrzeugschein & Kennzeichen für Sicherheitscode; Wichtig: Voraussetzung sind neue Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode, die erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben wurden!
- Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT
- ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren
- Optional: DE-Mailadresse
i-Kfz Stufe 2: Wiederzulassung
Die digitale Wiederzulassung eines bereits außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugs
Seit dem Oktober 2017 können Privatpersonen ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen. Dieser zweite Schritt des Projekts “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” ergänzt also direkt die Maßnahmen aus Stufe 1. Die webbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs kann durchgeführt werden, wenn:
- das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
- die Wiederzulassung auf den selben Halter (eine natürliche Person) stattfindet und diese über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer verfügt
- der Zulassungsbezirks nicht gewechselt wird; Wichtig: der Wohnsitz muss im Zulassungsbezirk liegen, in dem die Abmeldung stattgefunden hat!
- die Wiederzulassung mit dem bei Außerbetriebsetzung gültig reservierten, identischen Kennzeichen
- und mit dem – durch die vorherige Außerbetriebsetzung – freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil1 (ausgegeben bei Fahrzeugzulassungen ab 01. Januar 2015) stattfindet

So funktioniert die i-Kfz Wiederzulassung
- Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen bzw. Landes-Zulassungsbehörde müssen Sie Ihre Identität nachweisen via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Im Anschluss können Sie alle notwendigen Daten für die Wiederzulassung in die Antragsmaske des Portals eingeben, hierzu zählen:
- der zuvor freigelegte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs
- den Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer Ihrer Versicherung
- Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer und Infrastrukturabgabe
- gegebenenfalls den Nachweis über HU (Hauptuntersuchung) und SP (Sicherheitsprüfung) mittels Expresscode
- Ihr reserviertes Kennzeichen
- Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment
- Abschließend bestätigen Sie noch einmal den Zulassungsantrag und übermitteln diesen an die zuständige Behörde
Mit Erhalt Ihrer Daten überprüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde nun Ihren Antrag und sobald die Genehmigung erteilt wurde, erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf Ihr reserviertes Kennzeichen per Post.
Das benötigen Sie für die Online-Wiederzulassung
- Freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1; Wichtig: Voraussetzung ist, dass Sie genau diesen Sicherheitscode bei der vorherigen Abmeldung Ihres Fahrzeugs freigelegt und verwendet haben. Außerdem kann die Wiederzulassung nur erfolgen, wenn die Außerbetriebsetzung im selben Zulassungsbezirks durchgeführt wurde!
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive VB-Nummer der Versicherung als Nachweis
- ggfs. HU/SP-Expresscode
- Kfz-Kennzeichen; Wichtig: Um die Wiederzulassung durchführen zu können muss eine gültige Reservierung für das identische Kennzeichen der vorherigen Außerbetriebsetzung vorliegen
- Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT
- ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren
Fahrzeug-Zulassung online schon heute
Nutzen Sie die Vorteile der Idee Internetbasierte Fahrzeugzulassung schon heute mit Kroschke als Service-Partner
Der i-Kfz-Service des BMVI ist heute noch nicht für jedermann und nicht im voll geplanten Umfang nutzbar. Nichtsdestotrotz können Sie die Vorteile einer Online-Beauftragung von Kfz-Zulassungsangelegenheiten schon heute nutzen! Wir bieten Ihnen eine alternative Dienstleistung: Mit der Online-Zulassung von Kroschke lassen Sie Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen bequem online zu, optional auch mit individuellem Wunschkennzeichen. Wir kümmern uns um sämtliche Anforderungen und Dokumente – fristgerecht sowohl für Ihre An-, Um- und Abmeldung.
Als zertifizierter Marktführer mit einem bundesweiten und etablierten Filialnetz bearbeiten wir Ihren Auftrag schnell und sicher – auf Wunsch auch als Express-Service innerhalb von 48 Stunden.
i-Kfz Stufe 3: Um-, Ab-& Anmeldung unabhängig vom Bezirk
Geplant für 2018: Um- und Abmeldung, sowie komplette Neuzulassung über Zulassungsbezirke hinweg
Mit der für das Jahr 2018 geplanten dritten Ausbaustufe der Internetbasierten Fahrzeugzulassung sollen die bisherigen Angebote aus den Stufen 1 und 2 für Privatkunden um die webbasierte Umschreibung und Abmeldung erweitert werden, auch über die bisherige Einschränkung der Zulassungsbezirke hinaus.
Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang ebenso die (teil)automatisierte komplette Neuzulassung eines Fahrzeugs angedacht. Laut Planung des BMVI werden die Angebote der Internetbasierten Fahrzeugzulassung zukünftig auch auf Firmenkunden und Flottenbetreiber ausgeweitet.

Welche Rolle spielt die Kroschke GmbH in diesem Projekt des BMVI?
Transparenz und innovative Service-Angebote durch aktive Beteiligung an der Arbeitsgruppe Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Die Christoph Kroschke GmbH ist der führende Multi-Service-Dienstleister im Automotive-Bereich. Durch die aktive Rolle von Philipp Kroschke (Sprecher der Geschäftsführung) als Vorsitzender des Bundesverbandes Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.V. und unsere Beteiligung in der planenden Arbeitsgruppe für die Konzepte der Fachgruppe “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” haben wir die Möglichkeit, Entscheidungen und Potentiale mitzugestalten und rechtzeitig mit Neuerungen zu reagieren. Daher können wir zeitnah mit Informationen Transparenz über die gebotenen Möglichkeiten schaffen und frühzeitig an innovativen Lösungen arbeiten, um Ihnen den besten Service bieten zu können. Wir sind Ihre Experten bei Fragen rund um das Thema Kfz-Zulassung.

Kroschke – Deutschlands Kfz-Dienstleister Nr. 1
Deutschlands führender Multi-Service-Dienstleister
Unsere 1.900 Mitarbeiter sind Deutschlands Experten für Kennzeichen, Zulassungen, Überführungen. Über 12.000 Autohäuser, Kfz-Hersteller, Leasinggesellschaften und Autovermieter arbeiten mit uns. Mit Kroschke.
Über 60 Jahre Kompetenz und Erfahrung in der Branche
1957 gegründet, bietet Kroschke seinen Privat- und Unternehmenskunden heute den höchsten Industriestandard mit ISO-zertifizierten Prozessen und qualifizierten Fachkräften. Für Sie. Vor Ort.
Mehr als 500 Standorte in ganz Deutschland
430 Service-Points, 60 Zulassungsdienste und 120 Partnerfilialen finden Sie in ganz Deutschland meist in direkter Nähe der Zulassungsstellen. Von Flensburg bis zum Bodensee. Von Ost- bis Westdeutschland.
FAQs – Häufige Fragen zum Thema i-Kfz
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Kennzeichen jeweils mit verdecktem Sicherheitscode (Beides wurde erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben), einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Außerdem wird eine ePayment-Option oder Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren vorausgesetzt.
Sie benötigen den freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), mit dem Sie das selbe Fahrzeug zuvor internetbasiert außer Betrieb gesetzt haben. Außerdem wird die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer und das gültig registrierte, identische Kfz-Kennzeichen benötigt. Zum Nachweis Ihrer Identität brauchen Sie zudem einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Für die Bezahlung der Kfz-Steuer und der Infrastrukturabgabe benötigen Sie eine ePayment-Option oder Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren.
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Klingt zu kompliziert? Den einfachen Online- Zulassungsservice von Kroschke finden Sie jetzt hier.
Nein, das ist aktuell noch nicht möglich, aber für das Jahr 2018 in Planung.
Ja, das ist – unter Voraussetzungen – bereits möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, Sie die identischen Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert haben und eine Zulassung im gleichen Zulassungsbezirk vornehmen. Eine zulassungsbezirksunabhängige Wiederzulassung ist für das Jahr 2019 geplant.
Nein, das ist aktuell noch nicht möglich. Die Zulassungsbezirk-unabhängige Wiederzulassung ist für das Jahr 2018 geplant.
Sie finden diesen Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und, bei einer Außerbetriebsetzung, unter den Siegelplaketten des Kennzeichens. Beide wurden erst bei einer Fahrzeugzulassung, die ab dem 01.01.2015 durchgeführt wurde, ausgegeben. Hinweis: Der Sicherheitscode muss bei einer Außerbetriebsetzung verdeckt und bei einer Wiederzulassung bereits freigelegt sein.
Der Ausbau der i-Kfz-Services auf An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen ist für das Jahr 2019 geplant. Die Christoph Kroschke GmbH bietet Ihnen bereits heute die Online-Zulassung mit optionalem Wunschkennzeichen. Hier erfahren Sie mehr.
Nein. Für die Wiederzulassung eines abgemeldetes Fahrzeugs per i-Kfz-Services müssen Sie den gleichen Sicherheitscode verwenden, mit dem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben. Sie müssen hierzu darüber hinaus das identische, gültig registrierte Kennzeichen verwenden und die Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk durchführen.
Nein, das ist im Moment noch nicht möglich. Die Ausweitung der bisherigen und geplanten i-Kfz-Services auf Firmenkunden und Flottenbetreiber ist aber angedacht. Schon heute finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema beim Deutschen Auto Dienst (DAD).