Was ist eine KFZ-Abmeldung?

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen können Sie dieses abmelden. Dabei können Sie Ihre Kennzeichen entwerten lassen. So sind diese für den Gebrauch ungültig und müssen nicht entsorgt werden. Nutzen können Sie diese allerdings nicht mehr. Eine Abmeldung wird zum Beispiel dann genutzt, wenn Sie Ihr Kfz verkauft haben oder verschrotten wollen. 

AUTO ABMELDEN: KLEINER LEITFADEN ZUR AUTO ABMELDUNG

Sie möchten Ihr Auto abmelden? Ob nun Lust auf ein anderes Auto oder die Altersschwäche des treuen Weggefährten, die Gründe für eine Kfz-Abmeldung sind vielfältig. Hier erfahren Sie alles, was bei einer notwendigen Fahrzeug Abmeldung zu beachten ist.

Welche Gründe gibt es für die KFZ-Abmeldung?

  • Ihr Fahrzeug wird verkauft.
  • Das Fahrzeug ist zu alt.
  • Sie hatten einen Unfall und das Fahrzeug wird nicht repariert.
  • Sie können die laufenden Kosten für das Fahrzeug nicht mehr tragen.
  • Es gibt andere Gründe, warum Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen, z. B. Umzug in eine Großstadt. Hier können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Fahrzeug wäre überflüssig.
  • Das Fahrzeug wurde gestohlen.

Welche Dokumente und Unterlagen sind für eine Fahrzeug Abmeldung notwendig?

Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie verschiedene Dokumente und Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief).
  • Das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • ggf. die aktuelle TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs.
  • ggf. Personalausweis.

Sie benötigen alle aufgezählten Unterlagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten.

Außerbetriebsetzung (ehemals vorübergehende bzw. endgültige Stilllegung)

Sie müssen Ihr Fahrzeug veräußern, verschrotten oder vorübergehend „aus dem Verkehr nehmen“?

Durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 ist die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung aufgehoben worden. Wer sein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten der Stilllegung entscheiden. Durch die Abmeldung wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Nur wer jetzt schon weiß, dass eine Wiederinbetriebnahme innerhalb dieses Zeitraums ausgeschlossen ist, kann eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken. Hierfür verlangt die Zulassungsbehörde die Vorlage eines sogenannten Verwertungsnachweises. Diesen bekommen Sie bei jeder zertifizierten Altauto-Annahmestelle.

Wie läuft eine Fahrzeug Abmeldung ab?

Als Erstes müssen Sie die erforderlichen Unterlagen suchen und einen Termin mit der Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren. Dort wird dann das Kennzeichen mit der HU- und TÜV-Plakette entwertet. Nach elf Tagen ist Ihr Kennzeichen wieder freigegeben. Bei der Zulassungsbehörde werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft. Mit einer Unterschrift des Fahrzeughalters ist das Fahrzeug schließlich abgemeldet.

Online Abmeldung durch Kroschke

Über unseren Online-Konfigurator können Sie bequem von zu Hause aus eine Abmeldung über uns in Auftrag geben. Nach Ihrer Bestellung stellen Sie uns die nötigen Dokumente zur Verfügung und wir melden Ihr Fahrzeug für Sie ab. Die Abmeldung kostet 29,00€ und erfolgt innerhalb weniger Tage.

Schnell und unkompliziert.

Unser Online-Service umfasst nicht nur die Abmeldung von Fahrzeugen. Stattdessen können wir für Sie auch die Zulassung, Ummeldung oder Saisonzulassung durchführen. 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR FAHRZEUG-ABMELDUNG

Wo ist eine Fahrzeug Abmeldung möglich?

Im Grunde genommen können Sie Ihr Fahrzeug in einer Zulassungsbehörde in ganz Deutschland abmelden. Anmeldungen und Ummeldungen des Fahrzeugs müssen in der Zulassungsbehörde in der Nähe erfolgen. Abmeldungen sind im ganzen Land möglich.

Was kostet die KFZ-Abmeldung?

Die Amts-Gebühren für die Abmeldung variieren von Amt zu Amt. Sie liegen aber meistens zwischen 5,50 EUR und ca. 7,50 EUR. Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.

Wer ist für die Fahrzeug Abmeldung zuständig?

Das Auto abmelden kann bei jeder Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Diese Regelung wurde getroffen, um vor allem den Gebrauchtwagenhandel zu vereinfachen. Beim Kauf eines Wagens muss die Kfz-Abmeldung also nicht bei der Zulassungsbehörde erfolgen, bei der die ursprüngliche Anmeldung erfolgte.

Was geschieht, wenn Sie Ihr Auto abmelden?

Der wesentliche Vorgang der Kfz-Abmeldung liegt in der Entwertung der Kennzeichen. Die TÜV- und HU-Plaketten werden entfernt. Die Nummernschilder verbleiben zwecks Entsorgung bei der Kfz-Zulassungsstelle, können jedoch auch zum Gedenken mitgenommen werden. Das entwertete Kfz-Kennzeichen steht nun wieder für die Neuvergabe zur Verfügung. Soll das Kennzeichen beibehalten werden, besteht die Möglichkeit, das ehemalige Kennzeichen als Wunschkennzeichen zu reservieren.

Muss die Kfz-Abmeldung persönlich erfolgen?

Wer sein Auto abmelden möchte, aber beruflich eingespannt ist oder keine Muße verspürt, seine kostbare Zeit auf der Zulassungsstelle mit möglichen Wartezeiten zu verbringen, kann die Vollmacht zur Fahrzeug Abmeldung einem Vertreter erteilen. Jede Person, welche die notwendigen Kfz-Unterlagen einer Zulassungsbehörde vorlegt, kann Ihr Fahrzeug abmelden.

Hinweis bezüglich der Vollmacht bei einer Kfz-Abmeldung:

Im Gegensatz zur Kfz-Zulassung benötigt Ihr Vertreter für die Auto Abmeldung keine schriftliche Vollmacht nötig. Gerne können wir die KFZ-Abmeldung für Sie übernehmen!

Wann erfolgt die Abmeldung durch Kroschke?

Die Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt am Tag des Kennzeicheneingangs bei uns.

Wie verfahre ich bei Wechselkennzeichen?

Werden beide Fahrzeuge parallel abgemeldet, gilt das reguläre Verfahren der Kfz-Abmeldung. Soll nur eines der beiden Fahrzeuge abgemeldet werden, ist lediglich der fahrzeugbezogene Teil inklusive der jeweiligen Stempelkarte vorzulegen.

Was geschieht mit der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert nicht nur das Finanzamt, sondern auch Ihre Kfz-Versicherung über die Fahrzeug Abmeldung. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Wiederanmeldung, geht der Versicherungsschutz für maximal 18 Monate in die sogenannte Ruheversicherung über. Für den Zeitraum der Kfz Abmeldung müssen keine Versicherungsbeiträge geleistet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherungsvertrag als beendet. Möchte man den Wagen innerhalb dieser Frist neu anmelden, kann die Versicherung nicht gewechselt werden. Bei Verkauf bzw. Halterwechsel kann die Kfz-Versicherung allerdings neu gewählt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie nach der Außerbetriebsetzung ein neues Auto anmelden möchten.

Was geschieht mit der Kfz-Steuer?

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Kfz-Zulassungsbehörde informiert. Eine persönliche Aktion Ihrerseits ist nicht erforderlich. Sollte nach der Auto Abmeldung festgestellt werden, dass Sie zu viel Kfz-Steuern gezahlt haben, werden Ihnen diese zurück erstattet. Eine Übertragung der überschüssigen Steuern auf ein anderes Fahrzeug, zum Beispiel bei der Anmeldung eines neuen Kfz, ist hingegen nicht möglich.