Kfz Zulassungsstelle DIEPHOLZ
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für DIEPHOLZ
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Prinzhornstr. 4/Ecke Wellestraße
49356 Diepholz- Landkreis: Landkreis Diepholz
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 05441-976-3333
E-Mail: zulassung@diepholz.de
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- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 17:00 Di 7:30 - 17:00 Mi 7:30 - 15:00 Do 7:30 - 18:30 Fr 7:30 - 13:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH|SY - DIEPHOLZ
Amtshof 3
28857 Syke- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH|SY - Tel.: 04242-976-4560
E-Mail: INFO@DIEPHOLZ.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 17:00 Di 7:30 - 17:00 Mi 7:30 - 15:00 Do 7:30 - 18:30 Fr 7:30 - 13:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH|SY - DIEPHOLZ
Lindenstraße 14
27239 Twistringen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH|SY - Tel.: 04243-413-170
E-Mail: BUERGERSERVICE@TWISTRINGEN.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 16:00 Di 8:00 - 18:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 8:00 - 18:00 Fr 8:00 - 15:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Galtener Straße 12
27232 Sulingen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 04271-88-0
E-Mail: STADT@SULINGEN.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 8:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Am Markt 4
49406 Barnstorf- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 05442-809-0
E-Mail: RATHAUS@BARNSTORF.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 Di 8:00 - 12:30 | 14:00 - 16:00 Mi 8:00 - 12:30 Do 8:00 - 12:30 | 14:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 04252-391-206
E-Mail:
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 Di 8:00 - 18:00 Mi 8:00 - 12:30 Do 8:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 04273-8818
E-Mail: BOEER@KIRCHDORF.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Mi 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DH - DIEPHOLZ
Blockener Straße 6
28816 Stuhr- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DH - Tel.: 0421-5695-518
E-Mail: KFZ-ZULASSUNG@STUHR.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 17:00 Di 8:00 - 18:00 Mi 8:00 - 13:00 Do 8:00 - 18:00 Fr 8:00 - 17:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in DIEPHOLZ benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 5 Werktagen bearbeitet.
So funktioniert's:
Ihre KFZ-Zulassung online beauftragen
Online Konfiguration
in 5 Minuten
Beauftragen Sie eine Zulassung mit Wunschkennzeichen, eine Ummeldung oder ein Saisonkennzeichen direkt bequem von zu Hause aus.
Dokumente senden,
abholen oder vorbei bringen
Stellen Sie mit unserer Checkliste die benötigten Dokumente zusammen. Anschließend lassen Sie diese kostenfrei abholen, senden uns diese per Einschreiben zu oder bringen sie uns vorbei.
Kennzeichen erhalten
und losfahren
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen starten wir die sofortige Beantragung der Fahrzeugzulassung und senden Ihnen schnellstmöglich Ihr neues Wunschkennzeichen & Dokumente zurück.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in DIEPHOLZ?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen
Welche Unterlagen werden Im Landkreis DIEPHOLZ benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.
Das sind wir.