Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs nach einer Stilllegung

Was ist eine Wiederzulassung?

Eine Wiederzulassung bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Behörde erneut anmelden. Sie haben als Fahrzeugbesitzer nach der Abmeldung sieben Jahre Zeit, Ihr Fahrzeug wieder anzumelden. Erst nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dann ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) ungültig. Es spielt auch eine wichtige Rolle, ob der Fahrzeughalter die gleiche Person bleibt. Beim Wechsel des Fahrzeughalters müssen die Dokumente angepasst werden. Für das Umschreiben der Unterlagen benötigt die Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, den Versicherungsnachweis und die HU-Bescheinigung.

Wo muss sich der Fahrzeugbesitzer melden?

Für eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie zu einer Kfz-Zulassungsbehörde gehen. Eine andere Person kann die Wiederzulassung auch durchführen. Für die Wiederzulassung wird dann eine Vollmacht vom Fahrzeugbesitzer benötigt. Sie vereinbaren einen Termin und müssen die wichtigsten Unterlagen für die Wiederzulassung mitbringen. Ohne die passenden Unterlagen ist eine Wiederzulassung nicht möglich.

Wie funktioniert eine Online-Wiederanmeldung?

Fahrzeugbesitzer haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online anzumelden. Wählen sie bei uns einfach Zulassung aus und wählen beim Fahrzeugtyp "Gebrauchtwagen". Die Dokumente, die Sie für die Wiederzulassung benötigen, senden wir Ihnen nach beauftragung mit einer Checkliste per E-Mail zu. Senden Sie uns die benötigten Unterlagen unterschrieben zurück und wir erledigen die Zulassung für Sie!

Welche Unterlagen und Dokumente werden für die Wiederzulassung nach einer Stilllegung benötigt?

Jede Kfz-Zulassungsbehörde/Zulassungsstelle verlangt bestimmte Unterlagen, die der Fahrzeugbesitzer oder die bevollmächtige Person zum Termin mitbringen muss. Diese können sich von Amt zu Amt unterscheiden. Die wichtigsten Unterlagen und Dokumente sind:

  • der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen I und II),
  • TÜV-Papiere mit HU-Bescheinigung,
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die laufenden Kosten (z. B. Kfz-Steuer),
  • den Personalausweis des Fahrzeugbesitzers und
  • die Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass die HU-Bescheinigung nicht älter als drei Jahre ist. Unternehmer müssen eine Gewerbeanmeldung und einen Auszug aus dem Handelsregistereintrag vorliegen. Eingetragene Vereine müssen einen Vereinsregister-Auszug bei der Wiederzulassung vorlegen.

Ein Sachbearbeiter wird alle Daten und Eingaben detailliert prüfen. Der Fahrzeughalter bekommt dann die neuen Plaketten, die HU-Bescheinigung, den neuen Zulassungsbescheid und die restlichen Dokumente per Post zugeschickt.

Es fehlen wichtige Unterlagen: Was können Sie machen?

Für die Wiederzulassung müssen die oben genannten Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden. Falls Sie nicht alle Unterlagen besitzen, wird die Zulassungsbehörde den Antrag auf Wiederzulassung ablehnen. Die wichtigsten Dokumente sind die Zulassungsbescheinigungen I und II. Als Fahrzeughalter sollten Sie sich im Voraus bemühen, alle relevanten Unterlagen zu beschaffen. Verlorene Papiere können über die Zulassungsstelle einfach beantragt werden. Für das Beantragen der neuen Unterlagen fallen kleine Gebühren an. Bei Verlust der Papiere sollte die Zulassungsbehörde schnellstmöglich informiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Wiederzulassung erfüllt sein?

In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen für eine Wiederzulassung nach einer Stilllegung näher erläutert:

  • Der Fahrzeughalter muss einen aktiven Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Das Fahrzeug darf maximal sieben Jahre abgemeldet worden sein. Nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig.
  • Zum Termin der Wiederzulassung müssen Sie alle wichtigen Dokumente und Unterlagen mitbringen und vorlegen.

Wie hoch sind die anfallenden Kosten?

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach einer Stilllegung fallen Kosten an. In der Regel beträgt die Gebühr für die Wiederzulassung 12,40 Euro. Es können aber noch andere Kosten anfallen, wenn Sie zum Beispiel ein neues Kennzeichen benötigen. Für das Beantragen von alten Dokumenten fallen ebenfalls Kosten an. In manchen Fällen ist die HU-Bescheinigung veraltet und das Fahrzeug muss zu Hauptuntersuchung. Für die Wiederzulassung können Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Wenn an Ihrem Fahrzeug noch Reparatur-Arbeiten gemacht werden müssen, fallen die Kosten natürlich höher aus. Wenn Sie Gebühren- oder Steuerrückstände haben, müssen diese schnellstmöglich entrichtet werden. Erst, wenn die Rückstände bezahlt wurden, kann das Fahrzeug wieder zugelassen werden.

Was passiert mit der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Für die Dauer der Stilllegung mussten Sie keine Versicherungsbeiträge zahlen. Mit der Wiederzulassung müssen Sie wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Worauf müssen Sie noch achten?

Es ist wichtig, dass Sie die Frist von sieben Jahre berücksichtigen. Nach dieser Zeit erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Nach dieser Zeit benötigen Sie für eine Wiederzulassung ein sogenanntes Vollgutachten für das Fahrzeug. Bei der Stilllegung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr altes Kfz-Kennzeichen zu reservieren. Das Kennzeichen wird dann für ein Jahr für Sie reserviert.

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