Welche deutschen Kennzeichenarten gibt es?

Standardkennzeichen

Standardkennzeichen kommen bei normalen PKW zum Einsatz. Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten. Zum einen gibt es die Kennzeichen mit der alten DIN-Schrift und die neueren sogenannten Eurokennzeichen. Das Standardkennzeichen verfügt über drei Elemente: Nationalitätszeichen, Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer.
Außerdem befindet sich auf dem Standardkennzeichen die Prüfplakette. Auf dieser ist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung vermerkt. In welchem Jahr die nächste Untersuchung fällig ist, kann anhand der Farbe der Plakette erkannt werden.
Darunter befindet sich die Stempelplakette. Diese wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt und beweist die ordnungsgemäße Anmeldung des PKWs.

Standard Autokennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt. In der Regel sind diese Kennzeichen einen bis fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum wird gelb hinterlegt auf der rechten Seite des Kennzeichens vermerkt. Kurzzeitkennzeichen können nur für gewerbliche Fahrten wie beispielsweise Prüfungs- oder Probefahrten genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen

Unterschied zu Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind mit den Kurzzeitkennzeichen verwandt. Auch sie sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dieser Zeitraum ist mit zwei bis elf Monaten allerdings länger als bei Kurzzeitkennzeichen. Motorräder, Campingmobile und Cabriolets verfügen häufig über diese Art von Kennzeichen. Da die Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen nicht das ganze Jahr genutzt werden, wird auch die Kfz-Steuer nicht ganzjährig berechnet.
Saisonkennzeichen sehen aus wie Standardkennzeichen, mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit auf der rechten Seite mit Anfangs- und Endmonat vermerkt wird.

Auto Saisonkennzeichen

Grünes Kennzeichen

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen für Fahrzeuge, die einer Steuerbefreiung oder steuerlichen Vergünstigungen verfügen. Diese Kennzeichen finden sich überwiegend bei Arbeitsfahrzeugen und Fahrzeugen, die für die Landwirtschaft genutzt werden. Um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, wird eine Genehmigung des Finanzamts benötigt.
Optisch ist das Kennzeichen aufgebaut wie das Standardkennzeichen, mit der Ausnahme, dass die Schrift grün statt schwarz ist.

Gruenes Traktorkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen oder auch Export- bzw. Zollkennzeichen werden für den Export eines Fahrzeugs benötigt. Diese Kennzeichen sind bis zu zwölf Monate gültig. Das Ablaufdatum ist auf der rechten Seite rot hinterlegt und aufgedruckt.
Wird ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Gebrauchtwagen müssen von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Bei Neuwagen ist dies in der Regel nicht nötig. Des Weiteren wird eine besondere Haftpflichtversicherung benötigt.

Antrag und Kosten eines Ausfuhrkennzeichens

Für einen Antrag auf ein Ausfuhrkennzeichen werden ein Ausweisdokument, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und eine gültige Hauptuntersuchung benötigt. Der Fahrzeugschein wird entwertet bzw. eingezogen und es wird ein neuer, befristeter Schein ausgestellt. Soll das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU exportiert werden, so wird ein internationaler Fahrzeugschein benötigt. Der Fahrzeugbrief wird fortgeschrieben.
Der Preis für die Zulassung beläuft sich auf ca. 25 bis 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Kennzeichen selbst (20 bis 40 Euro) und die Versicherungsprämie.

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge ausgestellt werden. Es kann jedoch nicht an beide Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen Teil der gleichen Fahrzeugklasse sein. Für die Zulassung eines Wechselkennzeichens fallen Gebühren von ca. 100 Euro an. Die Kfz-Steuer muss für beide Fahrzeuge in vollem Umfang bezahlt werden.

Die Klassen, für die Wechselkennzeichen ausgestellt werden können sind:

  • L
  • M1
  • O1

Wechselkennzeichen können mit H- und E-Kennzeichen kombiniert werden. Fahrzeuge, die über ein Saison-, Ausfuhr-, Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen verfügen, können kein Wechselkennzeichen erhalten.

Oldtimerkennzeichen

Um als Oldtimer zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug und die daran vorgenommen Umbauten mindestens 30 Jahre alt sein. Für die Zulassung wird ein entsprechendes Gutachten benötigt. Durch das Kennzeichen profitiert das Fahrzeug von einer günstigeren Kfz-Steuer.

Für Oldtimer sind verschiedene Arten von Kennzeichen möglich:

  • H-Kennzeichen
  • Rotes Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen (siehe oben)

Das historische H-Kennzeichen ist das verbreitetste Oldtimerkennzeichen. Hierfür wird das Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, beispielsweise beim TÜV, begutachtet. Es muss festgestellt werden, ob das Kfz sich größtenteils im Originalzustand bedient. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gebracht worden sein. Die Kosten belaufen sich auf ca. 40 Euro für die Zulassung und weitere 20 bis 40 Euro für die Kennzeichen. Für Oldtimer fällt pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 191,73 Euro (ca. 16 Euro monatlich) an.

Seit den 90er Jahren gibt es ein rotes Oldtimerkennzeichen, das sogenannte 07-Kennzeichen. Hierbei gelten für Fahrzeuge dieselben Voraussetzungen wie für ein H-Kennzeichen. Der wichtige Unterschied ist allerdings, dass dieses Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden kann. Es ist also eine Art Wechselkennzeichen. Für Besitzer mehrerer Oldtimer ist dies eine kostengünstige Möglichkeit, die Fahrzeuge zuzulassen, da nur das Fahrzeug der steuerstärksten Kategorie versteuert wird.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind allerdings nicht für eine Nutzung im Alltag gedacht. Zugelassen sind nämlich nur Fahrten zu Fahrzeugmessen sowie Werkstatt- und Überführungsfahrten.

Oldtimerkennzeichen

E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen entspricht optisch dem Standardkennzeichen, mit dem Unterschied, dass rechts am Ende der Zahlenkombination ein „E“ steht. Diese Kennzeichen bekommen Batterieelektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Ein E-Kennzeichen bringt einige Vorteile mit sich:

  • Günstigeres bzw. kostenloses Parken auf vielen öffentlichen Parkplätzen
  • Kostenloses Aufladen an einigen Ladestationen
  • Nutzung der Busspur teilweise mit E-Kennzeichen erlaubt
  • Bei Zulassung bis 2025 entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre

Für die Zulassung werden meistens folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief und -schein
  • Bestandene Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer des Fahrzeugs
  • Nachweis über Erfüllung der Bedingungen des EmoG (Elektromobilitätsgesetz)
  • Kosten für Zulassung und Nummernschilder belaufen sich auf ca. 50 bis 60 Euro)

E-Kennzeichen

Versicherungskennzeichen

Diese Kennzeichen sind für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Mofas, Mopeds, Roller) vorgesehen. Auch E-Scooter und Segways, die schneller als 20 km/h fahren können, brauchen das Kennzeichen, das als Versicherungsnachweis dient. Die Farbe der neu zugelassenen Kennzeichen variiert jährlich zwischen blau, grün und schwarz. Versicherungskennzeichen sind ein Jahr gültig, bis sie erneuert werden müssen.
Das Kennzeichen erhält man direkt bei der Versicherung. Dafür werden folgende Informationen benötigt: Baujahr, Hersteller, Fahrgestellnummer und die Antriebsart des Fahrzeugs. Die Gebühren variieren je nach Versicherung und Fahrzeug, in der Regel kostet ein Versicherungskennzeichen für ein Moped oder einen Roller ca. 100 Euro

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