Kfz Brief verloren. Was ist zu tun?

Kfz-Brief verloren: Das ist zu tun

Der Kraftfahrzeugbrief (Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil II) ist ein wichtiges Dokument für Fahrzeughalter. Er sollte sicher verstaut werden, damit er bei Bedarf vorgezeigt und verwendet werden kann. Geht der Kfz-Brief verloren, muss die zuständige Zulassungsstelle informiert werden, die dann einen Ersatzbrief ausstellen kann.

Zuerst die Zulassungsstelle über den Verlust informieren

Der Fahrzeugbrief – seit Oktober 2005 als Zulassungsbescheinigung II bezeichnet – ist ein wichtiges Dokument, welches nicht mit dem Fahrzeugschein im PKW aufbewahrt werden sollte. Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht, muss dies der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Denn ohne Fahrzeugbrief kann kein Anspruch auf ein Fahrzeug nachgewiesen werden, was etwa bei einem Umzug oder Halterwechsel notwendig ist. Zudem besteht das Risiko, dass ein anderer den Kfz-Brief gefunden hat und missbräuchlich verwendet. Deshalb sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, den Verlust zu melden und einen Ersatzschein zu beantragen

Verantwortlich ist die Behörde, bei der das Fahrzeug ursprünglich seine Zulassung erhalten hat. Das Fahrzeug darf vorerst ohne Fahrzeugbrief gefahren werden. Ein Diebstahl des Kfz-Briefs muss zusätzlich bei der Polizei gemeldet werden.

Diese Stellen sind zuständig

Wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist, muss die zuständige Zulassungsstelle informiert werden. Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefs ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung notwendig. Die eidesstattliche Versicherung kann bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar unterschrieben werden. Einfacher ist es, die eidesstattliche Versicherung direkt bei der Zulassungsstelle zu beantragen, denn dann spart man sich den Weg und die zusätzlichen Kosten für den Notar.

Ab 2018 ausgestellte Kfz-Briefe enthalten auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eine Nummer als Pincode für die Online-Zulassung und Online-Abmeldung. Wird das Feld mit der Nummer versehentlich beschädigt oder ist der Sicherheitscode aus anderen Gründen nicht funktionsfähig, muss ebenfalls ein neuer Kfz-Brief beantragt werden.

Ablauf der Beantragung

Der Ablauf für die Neubeantragung des Kfz-Briefs ist immer ähnlich. Zunächst meldet die Zulassungsstelle den Verlust des Kfz-Briefs an das Kraftfahrtbundesamt. Darüber hinaus erklärt sie den verloren gegangenen Brief für ungültig, sodass dieser vom Finder nicht missbräuchlich verwendet werden kann.

Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht die Nummer des verloren gegangenen Dokuments im elektronischen Verkehrsdatenblatt. Dabei handelt es sich um eine offizielle Internetplattform des Kraftfahrtbundesamts, welches von jedem kostenlos abgerufen werden kann. Anschließend beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Fund des Kfz-Briefs gemeldet werden kann. Zudem haben Banken, Händler und Leasinggesellschaften die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Einspruch gegen die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs einzulegen. Kommt es nicht zu Einwänden und taucht der Fahrzeugbrief nicht auf, wird nach Ablauf der Frist schließlich ein neuer Kfz-Brief ausgestellt.

Diese Unterlagen werden benötigt

Bevor ein neuer Fahrzeugbrief beantragt werden kann, muss der Verlust des alten Kfz-Briefs bei der Zulassungsstelle gemeldet werden. Dort muss zudem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs abgegeben werden.

Für den Neuantrag des Kfz-Briefs werden meistens folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • (Falls vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Kaufvertrag, wenn Halter und Eigentümer verschieden sind
  • Eidesstattliche Erklärung

Firmen müssen außerdem eventuell Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorlegen. Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister. Wer nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen kann, braucht zudem eine Vollmacht.

Die neue Zulassungsbescheinigung kostet zwischen 60 und 80 Euro. Die Kosten unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde, wobei in der Regel mit Kosten von 70 Euro zu rechnen ist. Die Kosten setzen sich aus 60 Euro für den Fahrzeugbrief und 10 Euro für den Fahrzeugschein zusammen. Denn wenn der Kfz-Brief verloren geht, muss auch der Fahrzeugschein ersetzt werden.

Kfz-Brief verloren: Ohne Brief kein Halterwechsel

Das Fahrzeug darf auch ohne Fahrzeugbrief gefahren werden. Der Fahrzeugschein muss allerdings vorhanden und auf Nachfrage der Polizei, nachträglich bei einer Polizeistelle vorgezeigt werden. Dann darf während der Wartezeit auf den neuen Fahrzeugbrief auch weiterhin gefahren werden.

Eine Anmeldung, Ummeldung oder Verschrottung des Fahrzeugs ist nur bei Vorhandensein eines originalen Kfz-Briefs möglich. Bei einem Halterwechsel müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorhanden sein. Lediglich für eine Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk genügt die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Dauer bis zur Ausstellung des neuen Kfz-Briefs

Der neue Kfz-Brief wird innerhalb von sechs bis zehn Wochen ausgestellt. Das Dokument wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgestellt und direkt an die Zulassungsstelle übermittelt. Diese informiert schließlich den Fahrzeughalter, der das Dokument dann vor Ort abholen kann. Bei der Abholung sollten zur Sicherheit ebenfalls Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Kfz-Brief von Leasing-Fahrzeug verloren gegangen

Geht der Fahrzeugbrief eines Leasing-Fahrzeugs verloren, gelten besondere Regelungen. Zunächst sollte deshalb sichergestellt werden, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren gegangen ist. und nicht bei einer Bank hinterlegt ist. Denn bei einem Leasing-Fahrzeug wird der Kfz-Brief in der Regel nicht an den Fahrzeughalter ausgegeben, sondern verbleibt beim Leasingunternehmen. Deshalb gilt es, sich bereits im Vorfeld sorgfältig zu informieren, wo der Fahrzeugbrief hinterlegt ist und was bei einem Verlust zu tun ist. In der Regel ist es problemlos möglich, einen neuen Kfz-Brief zu beantragen, wenn der alte verloren geht. Fahrzeughalter sollten sich hierzu direkt an die zuständige Zulassungsstelle wenden.

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