Ist das Auto während der Überführung versichert?

Eigene Achse

Das Auto ist während der Überführung auf eigener Achse Vollkasko versichert. Dies bedeutet, dass alle Schäden am Fahrzeug, welche durch unseren Fahrer verursacht werden abgedeckt sind. Minderwerte, Mietwagen, Anwaltskosten, Fremdgutachter etc. gehören nicht dazu. Kommt es zu der Beschädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers, haftet die vorhandene Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Kommt es zu einer Beschädigung durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, haftet dessen Haftpflichtversicherung.

Wenn Ihr Auto nicht zugelassen ist, führen wir die Überführung mit einem Händler-Überführungskennzeichen durch. Das rote Kennzeichen mit Haftpflicht und Vollkasko-Versicherung wird automatisch im Konfigurator bei Bedarf hinzugefügt.

Fremder Achse

Während der Überführung auf fremder Achse, ist das Fahrzeug ein „Gut“, welches bei Bedarf mit einer zusätzlichen Güterversicherung im Laufe der Beauftragung abgesichert werden sollte. Andernfalls ist ausschließlich das Auf- und Abladen des Fahrzeuges und eine eventuelle Verunfallung des Transporters versichert. Im Laufe des Bestellprozesses, können Sie problemlos eine zusätzliche Fahrzeugtransportversicherung hinzubuchen.

Sollten Sie das Fahrzeug im Anschluss noch weiter überführen wollen geht dies nicht! Dafür benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen

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