Zulassung

Hier finden Sie alle Fragen zum Thema Online-Zulassung.
Welche Dokumente werden für die Online-Zulassung benötigt?

Die benötigten Dokumente für die Fahrzeugzulassung unterscheiden sich von Amt zu Amt. Deshalb erhalten Sie nach der Beauftragung von uns eine Checkliste per Mail. So wissen Sie genau, welche Dokumente wir für Ihren Fall benötigen, um die Zulassung durchzuführen. 

Zu den benötigten Unterlagen können gehören:


In der Regel werden immer die folgenden Dokumente für eine Zulassung oder Ummeldung benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • CoC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
  • TÜV-Bescheinigung
  • Alte Kennzeichen
  • Personalausweis des Halters (ggf. original)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Unterschriebene Vollmacht

Diese Dokumente können Sie uns nach der Beauftragung auf unterschiedlichen Wegen zukommen lassen. Mehr dazu in unseren Versandinformationen.

Was ist eine KFZ-Zulassung?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt.

Es gibt unterschiedliche Zulassungen für unterschiedliche Zwecke. Letztendlich handelt es sich aber in jedem Fall um eine Anmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers.

 

Zulassungsart

 

Dokumente

Diese variieren je nach Zulassungsstelle.

Neuzulassung

Eine Neuzulassung wird auch Erstzulassung genannt. Hierbei handelt es sich um die erste Zulassung eines Neuwagens.

 

 

  • CoC-Papier
    (Datenblatt d. Herstellers)

 

  • SEPA-Lastschriftmandat

 

  • Personalausweis des Halters

 

  • eVB-Nummer

 

  • ZB Teil II

 

Wiederzulassung

Wenn das Fahrzeug bereits angemeldet war und nun erneut angemeldet wird, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug wieder auf den selben Halter oder einen anderen Halter zugelassen wird.

 

 

  • TüV-Bescheinigung

 

  • SEPA-Lastschriftmandat

 

  • Personalausweis des Halters

 

  • eVB-Nummer

 

  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)

Saisonzulassung

Eine Saisonzulassung ist eine normale Zulassung. Hier wird das KFZ allerdings nur für einen gewissen Zeitraum zugelassen. Dies bietet sich an für bestimmte PKWs wie Cabrios oder auch für Motorräder und Wohnmobile. Innerhalb der ausgewählten Saison ist das Fahrzeug jährlich im öffentlichen Straßenverkehr angemeldet und kann entsprechend genutzt werden. Des Weiteren fallen auch nur für diesen Zeitraum Steuern an. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nur auf privatem Gelände stehen und betrieben werden. Die nötigen Dokumente gleichen denen der Neu- oder Widerzulassung.

 

Online Zulassung von Kroschke

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Zulassung digital zu beauftragen. Dabei nutzen Sie unseren Online-Konfigurator und erstellen dadurch den Zulassungsauftrag. Hier können Sie die Zulassung nach Ihren Ansprüchen konfigurieren und anpassen. Zusätzlich zur Zulassung erhalten Sie die passenden Nummernschilder und können auf Wunsch über uns Ihre Kennzeichenkombination reservieren lassen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit auch folgende Services zusätzlich auszuwählen:

  • Feinstaubplakette
  • 100 km/h Schild
  • Handelsregisterauszug
  • Technische Eintragungen

Siehe auch weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung durch Kroschke.

Die wichtigsten 4 Fragen


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Was ist eine Ummeldung?
Ist der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk gezogen oder soll das Fahrzeug den Halter wechseln, muss eine Ummeldung durchgeführt werden. Bei einem Halterwechsel wird das Auto durch die Ummeldung auf den neuen Halter zugelassen. Die Kennzeichen können optional beibehalten werden. Wenn Sie Ihre Kennzeichen von einem alten Fahrzeug behalten möchten, muss dieses Fahrzeug zusätzlich abgemeldet werden. Anschließend können Sie die Kennzeichen, zusammen mit dem neuen Auto auf Sie zulassen.

Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen wird vor Ort folgendes benötigt:

 
  • TüV-Bescheinigung

  • Personalausweis des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat

  • ggf. Vollmacht
  • CoC-Papier
    (Importfahrzeug)
  • Alte Kennzeichen
    (Wenn sich der neue Halter nicht im Selben Landkreis befindet oder ein anderes Kennzeichen nutzen möchte.)
  • eVB-Nummer
    (elektronischen Versicherungsbestätigung)

  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)

Online Ummeldung von Kroschke

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Ummeldung online zu beauftragen. Dabei nutzen Sie unseren Online-Konfigurator und erstellen dadurch digital den Auftrag für die Ummeldung. Hier können Sie diese nach Ihren Ansprüchen konfigurieren und anpassen. Zusätzlich zur Ummeldung erhalten Sie auf Wunsch die passenden Nummernschilder und können auch über uns die neue Kennzeichenkombination reservieren lassen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit auch folgende Services zusätzlich auszuwählen:

  • Feinstaubplakette
  • 100 km/h Schild

Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Ummeldung durch Kroschke finden Sie hier.

Die wichtigsten 3 Fragen

Wie lange dauert die Online Zulassung?

Die Bearbeitungszeit der Online Zulassung ergibt sich aus der Bearbeitungszeit des Amtes, der Bearbeitung durch unseren Zulassungsdienst und dem Rückversand durch den Paketdienst. Insbesondere in den Ämtern sind die Bearbeitungszeiten leider sehr unterschiedlich und können sich von Woche zu Woche ändern.

Deswegen aktualisieren wir täglich die Bearbeitungszeiten der Online Zulassung.

Unsere angegebene Bearbeitungszeit gilt ab Eingang der Dokumente in unserem Zulassungsdienst.

Nutzen Sie hier gerne unsere Live-Abfrage der Bearbeitungszeit für Ihren Landkreis:




Sie haben noch Fragen?

Hier erfahren Sie, wie die Online Zulassung funktioniert! Weitere Fragen & Antworten zur Zulassung haben wir in unserem Ratgeber für Zulassung zusammengestellt.

Wie funktioniert der Online Zulassungsservice?

Sie wollen nicht warten? Es geht auch anders.

Folgende Themen behandelt dieser Artikel:

  1. Ablauf der Online Zulassung (inkl. Video)
  2. Welche Dokumente werden benötigt?
  3. Kosten der Online Zulassung

Die KFZ-Zulassung eines Fahrzeuges ist immer mit viel Aufwand verbunden. Unabhängig Ihres Standortes, werden die Termine in den Zulassungsstellen immer knapper. Wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen, müssen Sie meistens sehr viel Geduld mitbringen. Teilweise entstehen hier Wartezeiten von bis zu 6 Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle. Zusätzlich müssen Sie sich auch die Zeit nehmen, um bei der Behörde zu erscheinen und auch vor Ort noch zu warten.

Inzwischen gibt es allerdings eine Alternative zum Besuch in der Zulassungsstelle.

Der digitale Online-Zulassungsdienst

Als Deutschlands Zulassungsdienst Nr. 1 bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung Ihrer Zulassung an. Alles online. Alles digital. Vertrauen Sie unserem Online-Zulassungsservice und wir erledigen Ihre Zulassung.

Mit unserem Online-Konfigurator haben Sie uns innerhalb weniger Minuten mit Ihrer Zulassung beauftragt. Dabei werden Sie Schritt-für-Schritt durch den Bestellprozess durchgeführt. Ohne versteckte Gebühren konfigurieren Sie so Ihren Auftrag nach Ihren Bedürfnissen. An der Kasse können Sie bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder auch mit Kauf auf Rechnung zahlen. Natürlich inklusive Käuferschutz durch Trusted Shops.

Online-Zulassung kurz erklärt:

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Beauftragung benötigen Sie noch keine Dokumente!
Sie erhalten stattdessen von uns per Mail eine Checkliste und senden uns die notwendigen Dokumente nachträglich zu.

Wichtig: Auf Ihrer Checkliste ist vermerkt, welche Dokumente im Original oder als Kopie beizulegen sind. Dies unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle und ist unbedingt einzuhalten, da das Amt nur dann die Zulassung auch durchführt.

Alternativ lassen wir die Unterlagen auch gerne von DHL abholen oder Sie können diese in unserem Zulassungsdienst vorbeibringen und auf Wunsch auch wieder abholen.

Abgesehen von einer benötigten Vollmacht sind diese Dokumente identisch mit den Unterlagen, die Sie in der Zulassungsstelle benötigen würden. Diese können sich von Region zu Region unterscheiden und sind in der Regel wie folgt:

Neuzulassung

Eine Neuzulassung wird auch Erstzulassung genannt. Hierbei handelt es sich um die erste Zulassung eines Neuwagens.Folgende Dokumente werden im Original oder als Kopie benötigt:

  • CoC-Papier (Datenblatt d. Herstellers)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Personalausweis des Halters
  • eVB-Nummer
  • ZB Teil II
  • Vollmacht

Wiederzulassung

Wenn das Fahrzeug bereits angemeldet war und nun erneut angemeldet wird, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug wieder auf den selben Halter oder einen anderen Halter zugelassen wird. Folgende Dokumente werden im Original oder als Kopie benötigt:

  • TüV-Bescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis des Halters
  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)
  • Vollmacht

Nach dem Eintreffen Ihrer Papiere prüfen wir diese auf Vollständigkeit und kümmern uns um die Anmeldung Ihres Fahrzeuges. Mit unseren vielen Standorten bundesweit, können wir eine Zulassung innerhalb weniger Tage zuverlässig anbieten. Sobald wir Ihre Zulassung durchgeführt haben, erhalten Sie Ihre Dokumente von uns per Expressversand zurückgeschickt. Fertig. Überzeugen Sie sich selbst von unseren vielen zufriedenen Kunden bei Trusted Shops.

Was kostet die Zulassung über Kroschke?

Grundsätzlich setzt sich der Preis aus Ihrer Wunschkonfiguration zusammen. Je nachdem ob Sie sich eine bestimmte Kennzeichenkombination wünschen, bereits Nummernschilder besitzen oder wir auch die Reservierung der Wunschkennzeichen übernehmen sollen verändert sich der Preis. Beispielsweise erhalten Sie für 149,00€ die Anmeldung für Ihr Fahrzeug inkl. 2 Kennzeichen und selbstverständlich aller Gebühren.

Neugierig geworden? Jetzt das Fahrzeug online anmelden.

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen oder das Thema KFZ-Zulassung finden Sie in unserem Ratgeber. Außerdem haben wir viele Neuigkeiten und Themen Rund ums KFZ auch in unserem Magazin bereitgestellt. 

Die wichtigsten 3 Fragen

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Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs nach einer Stilllegung

Was ist eine Wiederzulassung?

Eine Wiederzulassung bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Behörde erneut anmelden. Sie haben als Fahrzeugbesitzer nach der Abmeldung sieben Jahre Zeit, Ihr Fahrzeug wieder anzumelden. Erst nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dann ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) ungültig. Es spielt auch eine wichtige Rolle, ob der Fahrzeughalter die gleiche Person bleibt. Beim Wechsel des Fahrzeughalters müssen die Dokumente angepasst werden. Für das Umschreiben der Unterlagen benötigt die Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, den Versicherungsnachweis und die HU-Bescheinigung.

Wo muss sich der Fahrzeugbesitzer melden?

Für eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie zu einer Kfz-Zulassungsbehörde gehen. Eine andere Person kann die Wiederzulassung auch durchführen. Für die Wiederzulassung wird dann eine Vollmacht vom Fahrzeugbesitzer benötigt. Sie vereinbaren einen Termin und müssen die wichtigsten Unterlagen für die Wiederzulassung mitbringen. Ohne die passenden Unterlagen ist eine Wiederzulassung nicht möglich.

Wie funktioniert eine Online-Wiederanmeldung?

Fahrzeugbesitzer haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online anzumelden. Wählen sie bei uns einfach Zulassung aus und wählen beim Fahrzeugtyp "Gebrauchtwagen". Die Dokumente, die Sie für die Wiederzulassung benötigen, senden wir Ihnen nach beauftragung mit einer Checkliste per E-Mail zu. Senden Sie uns die benötigten Unterlagen unterschrieben zurück und wir erledigen die Zulassung für Sie!

Welche Unterlagen und Dokumente werden für die Wiederzulassung nach einer Stilllegung benötigt?

Jede Kfz-Zulassungsbehörde/Zulassungsstelle verlangt bestimmte Unterlagen, die der Fahrzeugbesitzer oder die bevollmächtige Person zum Termin mitbringen muss. Diese können sich von Amt zu Amt unterscheiden. Die wichtigsten Unterlagen und Dokumente sind:

  • der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen I und II),
  • TÜV-Papiere mit HU-Bescheinigung,
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die laufenden Kosten (z. B. Kfz-Steuer),
  • den Personalausweis des Fahrzeugbesitzers und
  • die Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass die HU-Bescheinigung nicht älter als drei Jahre ist. Unternehmer müssen eine Gewerbeanmeldung und einen Auszug aus dem Handelsregistereintrag vorliegen. Eingetragene Vereine müssen einen Vereinsregister-Auszug bei der Wiederzulassung vorlegen.

Ein Sachbearbeiter wird alle Daten und Eingaben detailliert prüfen. Der Fahrzeughalter bekommt dann die neuen Plaketten, die HU-Bescheinigung, den neuen Zulassungsbescheid und die restlichen Dokumente per Post zugeschickt.

Es fehlen wichtige Unterlagen: Was können Sie machen?

Für die Wiederzulassung müssen die oben genannten Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden. Falls Sie nicht alle Unterlagen besitzen, wird die Zulassungsbehörde den Antrag auf Wiederzulassung ablehnen. Die wichtigsten Dokumente sind die Zulassungsbescheinigungen I und II. Als Fahrzeughalter sollten Sie sich im Voraus bemühen, alle relevanten Unterlagen zu beschaffen. Verlorene Papiere können über die Zulassungsstelle einfach beantragt werden. Für das Beantragen der neuen Unterlagen fallen kleine Gebühren an. Bei Verlust der Papiere sollte die Zulassungsbehörde schnellstmöglich informiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Wiederzulassung erfüllt sein?

In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen für eine Wiederzulassung nach einer Stilllegung näher erläutert:

  • Der Fahrzeughalter muss einen aktiven Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Das Fahrzeug darf maximal sieben Jahre abgemeldet worden sein. Nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig.
  • Zum Termin der Wiederzulassung müssen Sie alle wichtigen Dokumente und Unterlagen mitbringen und vorlegen.

Wie hoch sind die anfallenden Kosten?

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach einer Stilllegung fallen Kosten an. In der Regel beträgt die Gebühr für die Wiederzulassung 12,40 Euro. Es können aber noch andere Kosten anfallen, wenn Sie zum Beispiel ein neues Kennzeichen benötigen. Für das Beantragen von alten Dokumenten fallen ebenfalls Kosten an. In manchen Fällen ist die HU-Bescheinigung veraltet und das Fahrzeug muss zu Hauptuntersuchung. Für die Wiederzulassung können Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Wenn an Ihrem Fahrzeug noch Reparatur-Arbeiten gemacht werden müssen, fallen die Kosten natürlich höher aus. Wenn Sie Gebühren- oder Steuerrückstände haben, müssen diese schnellstmöglich entrichtet werden. Erst, wenn die Rückstände bezahlt wurden, kann das Fahrzeug wieder zugelassen werden.

Was passiert mit der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Für die Dauer der Stilllegung mussten Sie keine Versicherungsbeiträge zahlen. Mit der Wiederzulassung müssen Sie wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Worauf müssen Sie noch achten?

Es ist wichtig, dass Sie die Frist von sieben Jahre berücksichtigen. Nach dieser Zeit erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Nach dieser Zeit benötigen Sie für eine Wiederzulassung ein sogenanntes Vollgutachten für das Fahrzeug. Bei der Stilllegung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr altes Kfz-Kennzeichen zu reservieren. Das Kennzeichen wird dann für ein Jahr für Sie reserviert.

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Was ist eine technische Eintragung?

Einige technische Änderungen am Fahrzeug, müssen bei der Zulassungsbehörde in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies sind Änderungen, welche die Fahrzeugbeschreibung verändern. Sie sind durch ein Gutachten von einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen.

Welche Änderungen erfordern eine Prüfung?

Die Bereiche der Änderungen können unterschiedlich ausfallen. Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung einiger Änderungen, bei denen eine Prüfung mit Eintragung nötig ist: 

  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen wird vor Ort folgendes benötigt:

  • TüV-Bescheinigung
  • Personalausweis des Halters
  • eVB-Nummer
    (elektronischen Versicherungsbestätigung)
  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)
    • Je nach Art der technischen Änderung
    • Gutachten / Teilegutachten eines Sachverständigen
    • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
    • Einbaubescheinigung und ABE

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Was ist eine KFZ-Abmeldung?

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen können Sie dieses abmelden. Dabei können Sie Ihre Kennzeichen entwerten lassen. So sind diese für den Gebrauch ungültig und müssen nicht entsorgt werden. Nutzen können Sie diese allerdings nicht mehr. Eine Abmeldung wird zum Beispiel dann genutzt, wenn Sie Ihr Kfz verkauft haben oder verschrotten wollen. 

AUTO ABMELDEN: KLEINER LEITFADEN ZUR AUTO ABMELDUNG

Sie möchten Ihr Auto abmelden? Ob nun Lust auf ein anderes Auto oder die Altersschwäche des treuen Weggefährten, die Gründe für eine Kfz-Abmeldung sind vielfältig. Hier erfahren Sie alles, was bei einer notwendigen Fahrzeug Abmeldung zu beachten ist.

Welche Gründe gibt es für die KFZ-Abmeldung?

  • Ihr Fahrzeug wird verkauft.
  • Das Fahrzeug ist zu alt.
  • Sie hatten einen Unfall und das Fahrzeug wird nicht repariert.
  • Sie können die laufenden Kosten für das Fahrzeug nicht mehr tragen.
  • Es gibt andere Gründe, warum Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen, z. B. Umzug in eine Großstadt. Hier können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Fahrzeug wäre überflüssig.
  • Das Fahrzeug wurde gestohlen.

Hinweis: Sie können über Kroschke inzwischen problemlos für 39 € Ihr Auto digital abmelden. Wenn Sie das Fahrzeug nicht digital abmelden möchten, müssen Sie mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle.

Welche Dokumente und Unterlagen sind für eine Fahrzeug Abmeldung notwendig?

Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie verschiedene Dokumente und Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief).
  • Das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • ggf. die aktuelle TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs.
  • ggf. Personalausweis.

Sie benötigen alle aufgezählten Unterlagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten.

Außerbetriebsetzung (ehemals vorübergehende bzw. endgültige Stilllegung)

Sie müssen Ihr Fahrzeug veräußern, verschrotten oder vorübergehend „aus dem Verkehr nehmen“?

Durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 ist die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung aufgehoben worden. Wer sein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten der Stilllegung entscheiden. Durch die Abmeldung wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Nur wer jetzt schon weiß, dass eine Wiederinbetriebnahme innerhalb dieses Zeitraums ausgeschlossen ist, kann eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken. Hierfür verlangt die Zulassungsbehörde die Vorlage eines sogenannten Verwertungsnachweises. Diesen bekommen Sie bei jeder zertifizierten Altauto-Annahmestelle.

Wie läuft eine analoge Fahrzeug Abmeldung ab?

Als Erstes müssen Sie die erforderlichen Unterlagen suchen und einen Termin mit der Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren. Dort wird dann das Kennzeichen mit der HU- und TÜV-Plakette entwertet. Nach elf Tagen ist Ihr Kennzeichen wieder freigegeben. Bei der Zulassungsbehörde werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft. Mit einer Unterschrift des Fahrzeughalters ist das Fahrzeug schließlich abgemeldet.

Digitale Abmeldung durch Kroschke

Bei uns haben Sie die Möglichkeit für nur 39 € Ihre Kfz-Abmeldung digital zu beauftragen. Hier können Sie in wenigen Schritten die Abmeldung für Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger nach Ihren Ansprüchen online durchführen. Im Zuge dessen entwerten Sie Ihre Kennzeichen und den Fahrzeugschein, indem Sie die Felder für die PINs freilegen. Mithilfe der PINs auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Kennzeichen erfolgt die Abmeldung vollkommen digital. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung von uns per Mail. Schneller geht es nicht!.

Unser Online-Service umfasst nicht nur die Abmeldung von Fahrzeugen. Stattdessen können wir für Sie auch die Zulassung, Ummeldung oder Saisonzulassung durchführen. 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR FAHRZEUG-ABMELDUNG

Wo ist eine Fahrzeug Abmeldung möglich?

Im Grunde genommen können Sie Ihr Fahrzeug in einer Zulassungsbehörde in ganz Deutschland abmelden. Anmeldungen und Ummeldungen des Fahrzeugs müssen in der Zulassungsbehörde in der Nähe erfolgen. Abmeldungen sind im ganzen Land möglich.

Was kostet die KFZ-Abmeldung?

Die Amts-Gebühren für die Abmeldung variieren von Amt zu Amt. Sie liegen aber meistens zwischen 3 EUR und ca. 15 EUR. Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.

Wer ist für die Fahrzeug Abmeldung zuständig?

Das Auto abmelden kann bei jeder Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Diese Regelung wurde getroffen, um vor allem den Gebrauchtwagenhandel zu vereinfachen. Beim Kauf eines Wagens muss die Kfz-Abmeldung also nicht bei der Zulassungsbehörde erfolgen, bei der die ursprüngliche Anmeldung erfolgte.

Was geschieht, wenn Sie Ihr Auto abmelden?

Der wesentliche Vorgang der Kfz-Abmeldung liegt in der Entwertung der Kennzeichen. Die TÜV- und HU-Plaketten werden entfernt. Die Nummernschilder verbleiben zwecks Entsorgung bei der Kfz-Zulassungsstelle, können jedoch auch zum Gedenken mitgenommen werden. Das entwertete Kfz-Kennzeichen steht nun wieder für die Neuvergabe zur Verfügung. Soll das Kennzeichen beibehalten werden, besteht die Möglichkeit, das ehemalige Kennzeichen als Wunschkennzeichen zu reservieren.

Muss die Kfz-Abmeldung persönlich erfolgen?

Wer sein Auto abmelden möchte, aber beruflich eingespannt ist oder keine Muße verspürt, seine kostbare Zeit auf der Zulassungsstelle mit möglichen Wartezeiten zu verbringen, kann die Vollmacht zur Fahrzeug Abmeldung einem Vertreter erteilen. Jede Person, welche die notwendigen Kfz-Unterlagen einer Zulassungsbehörde vorlegt, kann Ihr Fahrzeug abmelden.

Hinweis bezüglich der Vollmacht bei einer Kfz-Abmeldung:

Im Gegensatz zur Kfz-Zulassung benötigt Ihr Vertreter für die Auto Abmeldung keine schriftliche Vollmacht nötig. Gerne können wir die KFZ-Abmeldung für Sie übernehmen!

Wann erfolgt die Abmeldung durch Kroschke?

Die Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt am Tag des Kennzeicheneingangs bei uns.

Wie verfahre ich bei Wechselkennzeichen?

Werden beide Fahrzeuge parallel abgemeldet, gilt das reguläre Verfahren der Kfz-Abmeldung. Soll nur eines der beiden Fahrzeuge abgemeldet werden, ist lediglich der fahrzeugbezogene Teil inklusive der jeweiligen Stempelkarte vorzulegen.

Was geschieht mit der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert nicht nur das Finanzamt, sondern auch Ihre Kfz-Versicherung über die Fahrzeug Abmeldung. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Wiederanmeldung, geht der Versicherungsschutz für maximal 18 Monate in die sogenannte Ruheversicherung über. Für den Zeitraum der Kfz Abmeldung müssen keine Versicherungsbeiträge geleistet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherungsvertrag als beendet. Möchte man den Wagen innerhalb dieser Frist neu anmelden, kann die Versicherung nicht gewechselt werden. Bei Verkauf bzw. Halterwechsel kann die Kfz-Versicherung allerdings neu gewählt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie nach der Außerbetriebsetzung ein neues Auto anmelden möchten.

Was geschieht mit der Kfz-Steuer?

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Kfz-Zulassungsbehörde informiert. Eine persönliche Aktion Ihrerseits ist nicht erforderlich. Sollte nach der Auto Abmeldung festgestellt werden, dass Sie zu viel Kfz-Steuern gezahlt haben, werden Ihnen diese zurück erstattet. Eine Übertragung der überschüssigen Steuern auf ein anderes Fahrzeug, zum Beispiel bei der Anmeldung eines neuen Kfz, ist hingegen nicht möglich.

Was ist eine Umkennzeichnung?

Wenn Sie Ihre Kennzeichen verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie Ihr Fahrzeug gebührenpflichtig umkennzeichnen. Dabei wird dieses auf ein neues Kennzeichen zugelassen. Hier werden die verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt um Missbrauch zu vermeiden. Sollten Sie Ihre Kennzeichen über uns erworben haben, greift in beiden Fällen die kostenlose Kennzeichenversicherung „Mein Schutzschild“. Dadurch übernehmen wir für Sie kostenfrei die Umkennzeichnung und die damit verbundenen Gebühren der Behörde und die Kosten der neuen Kennzeichen.

Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen wir vor Ort folgendes benötigt:

  • TüV-Bescheinigung
  •  Personalausweis des Halters
  •  eVB-Nummer
  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)
  • Bei einer Firma
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug
    • Vollmacht
    • Personalausweiskopie des Unterschriftenberechtigten

Kennzeichen ist beschädigt

Wenn Ihr Kennzeichen beschädigt oder nicht mehr lesbar ist, müssen Sie keine Umkennzeichnung vornehmen. Hier können Sie das Kennzeichen wechseln und mit der selben Kennzeichenkombination ein Ersatzkennzeichen nutzen. 

Unser Tipp: Melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr Rund ums Thema KFZ.

Wie funktioniert die Fahrzeug Abmeldung?

Was ist eine Fahrzeug Abmeldung?

Eine Fahrzeug Abmeldung ist eine Stilllegung Ihres angemeldeten Kraftfahrzeugs. Nach einer Abmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr nutzen. In den meisten Fällen wird das Fahrzeug abgemeldet, wenn es verkauft wird oder kaputt ist. Weiterhin können Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wenn Sie es für einen gewissen Zeitraum nicht mehr benötigen. Für die Zeit der Abmeldung sparen Sie sich Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer.

Wer meldet das Fahrzeug ab?

Als Fahrzeughalter sollten Sie versuchen, Ihr Fahrzeug selbst bei einer Kfz-Zulassungsstelle oder online abzumelden. Natürlich können Sie auch eine andere Person beauftragen, Ihr Fahrzeug abzumelden. Der Vertreter benötigt keine Vollmacht von Ihnen, nur die erforderlichen Dokumente (später mehr). Dementsprechend kann jede Person mit den passenden Unterlagen das Fahrzeug abmelden. Fragen Sie einfach einen Verwandten oder engen Freund, falls Sie für die Abmeldung keine Zeit haben.

Welche Gründe gibt es für eine Fahrzeug Abmeldung?

  1. Ihr Fahrzeug wird verkauft.
  2. Das Fahrzeug ist zu alt.
  3. Sie hatten einen Unfall und das Fahrzeug wird nicht repariert.
  4. Sie können die laufenden Kosten für das Fahrzeug nicht mehr tragen.
  5. Es gibt andere Gründe, warum Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen, z. B. Umzug in eine Großstadt. Hier können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Fahrzeug wäre überflüssig.
  6. Das Fahrzeug wurde gestohlen.

Hinweis: Sie können über Kroschke inzwischen problemlos für 39 € Ihr Auto digital abmelden. Wenn Sie das Fahrzeug nicht digital abmelden möchten, müssen Sie mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle.

Welche Dokumente und Unterlagen sind für eine Fahrzeug Abmeldung notwendig?

Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie verschiedene Dokumente und Unterlagen:
  1. Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief).
  2. Das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  3. Die aktuelle TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs.
  4. Personalausweis.
Sie benötigen alle aufgezählten Unterlagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten.

Wie läuft eine Fahrzeug Abmeldung ab?

Als Erstes müssen Sie die erforderlichen Unterlagen suchen und einen Termin mit der Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren. Im nächsten Schritt wird dann das Kennzeichen mit der HU- und TÜV-Plakette entwertet. Sie müssen das Kennzeichen vom Fahrzeug abnehmen. Nach elf Tagen ist Ihr Kennzeichen wieder freigegeben. Bei der Zulassungsbehörde werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft. Mit einer Unterschrift des Fahrzeughalters ist das Fahrzeug schließlich abgemeldet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden möchten, benötigen Sie einen Verwertungsnachweis. Das Fahrzeug wird nach der Abmeldung an einen Entsorgungsbetrieb übergeben und verschrottet.

Wo ist eine Fahrzeug Abmeldung möglich?

Im Grunde genommen können Sie Ihr Fahrzeug in einer Zulassungsbehörde in ganz Deutschland abmelden. Anmeldungen und Ummeldungen des Fahrzeugs müssen in der Zulassungsbehörde in der Nähe erfolgen. Abmeldungen sind im ganzen Land möglich.

Online-Abmeldung

Fahrzeughalter haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online abzumelden. Im Netz gibt es verschiedene Zulassungsportale, auf denen Sie Ihr Fahrzeug an- und abmelden können. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, für ein neues Auto Ihr altes Kennzeichen zu reservieren.

Welche Kosten entstehen bei einer Fahrzeug Abmeldung?

Eine Fahrzeug Abmeldung kostet in der Regel fünf bis zwölf Euro. Im Vergleich zu einer Fahrzeuganmeldung ist die Abmeldung verhältnismäßig günstig. Es kommt immer darauf an, wo Sie Ihr Fahrzeug abmelden. Bei Ihrer Zulassungsstelle, bei der Sie Ihr Fahrzeug angemeldet haben, zahlen Sie weniger. Jeder Zulassungsbezirk hat eine bestimmte Höhe für die Fahrzeug Abmeldung festgelegt. Es gibt also keine einheitlichen Regelungen. Bei einer Zwangsstilllegung entstehen jedoch Kosten zwischen 250 und 290 Euro. Eine Zwangsstilllegung führen die Behörden durch, wenn Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, oder das Auto nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Was passiert, wenn wichtige Dokumente fehlen?

Für die Abmeldung benötigen Sie unbedingt die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Nur mit diesem Dokument kann das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden. Dieses Dokument muss auch bei Verkehrskontrollen immer vorgezeigt werden. Wenn Sie den Fahrzeugbrief verlieren, müssen Sie den Verlust Ihrer Zulassungsstelle sofort mitteilen. Hier können Sie dann einen Fahrzeugbrief anmelden. Es müssen verschiedene Dokumente und Nachweise über den Verlust vorgezeigt werden können, z. B. eidesstattliche Versicherung oder den gemeldeten Diebstahl bei der Polizei. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) verlieren oder das Dokument gestohlen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls nicht abmelden. Im Unterschied zum Verlust der Zulassungsbescheinigung I ist es aber erlaubt, das Fahrzeug zu fahren. Auch hier muss der Verlust unverzüglich gemeldet werden.

Wie sieht es mit der Versicherung des Fahrzeugs aus?

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und das zuständige Finanzamt informiert. Versicherungsbeiträge oder andere Prämien, die Sie nach der Abmeldung weitergezahlt haben, bekommen Sie normalerweise erstattet. Nach der Abmeldung laufen die Voll- oder Teilkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung als Ruheversicherung für eineinhalb Jahre weiter. In dieser Zeit müssen Sie keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Nach den eineinhalb Jahren können Sie Ihre Versicherung erst wechseln.

Hinweis: Sie können über Kroschke inzwischen problemlos für 39 € Ihr Auto digital abmelden.

Was kostet eine Zulassung oder Ummeldung?

Wir bieten unseren Kunden einen festen Fixpreis mit aktuellen, voraussichtlichen Bearbeitungszeiten an! So ist man nicht abhängig von lokalen Gegebenheiten oder muss sich einen halben Tag oder längeren Urlaub nehmen und weiß sofort, wann man die gesiegelten Kennzeichen wieder in den Händen halten kann.

Der Grundpreis für eine Online Zulassung inkl. aller Gebühren, DHL-Abholung und Rückversand beträgt bei uns 139 EUR – egal ob Zulassung, Ummeldung oder Saisonzulassung!

Weitere Services:

  • je Kennzeichen: 10 EUR (Paketpreis zusammen mit einer Dienstleistung. Ersparnis zum Einzelkauf: 2,50 EUR)
  • Wunschkennzeichenkombination durch Kroschke reservieren: 16 EUR
  • Wunschkennzeichen ist bereits reserviert: 12,80 EUR
  • Feinstaubplakette: 6 EUR

Wie teilen sich die Kosten für eine Zulassung auf?

  • Prüfung der Unterlagen (ggf. Rücksprache) und Dokumentenzusammenführung (insb. bei Leasingfahrzeugen).
  • Arbeits- Fahr- und Wartezeit, um die Zulassung auf dem jeweiligen Amt durchzuführen.
  • Gebühren, die für die Zulassung an das Amt gezahlt werden müssen. Diese variieren von Amt zu Amt. Grundsätzlich kann man mit 27-35 EUR rechnen.
  • Ggf. Gebühren für das Wunschkennzeichen: 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen und 2,60 EUR für die Reservierung..
  • Kosten für den Rückversand und die DHL-Abholung.
  • Mein Schutzschild Kennzeichenversicherung.

Sind 139 EUR eigentlich teuer?

Oft werden wir gefragt, ob der Preis angemessen oder aber die Dienstleistung zu teuer sei. Wir bieten einen bundesweiten Zulassungsservice und natürlich gibt es Landkreise, in denen es kaum Wartezeiten gibt. Wenn man dann noch quasi neben der Zulassungsstelle wohnt oder diese gut zu erreichen ist, ist das Preisempfinden natürlich ein anderes als wenn man in einem Landkreis zulassen muss, in dem es kaum Termine oder lange Wartezeiten gibt – bzw. die Zulassungsstelle schlecht zu erreichen ist. Fakt ist, dass eine Zulassung Geld, Zeit und Nerven kostet – wie viel Ihnen Ihre Zeit und Nerven wert sind, entscheiden allein Sie!

So oder so müssen Sie für eine Zulassung kostbare Zeit aufwenden – und die sollten Sie für andere Dinge nutzen als eine Zulassung!

Auch eine Abmeldung können Sie über uns abwickeln. Welche Kosten dafür anfallen, haben wir Ihnen ebenfalls unter „Was kostet eine Abmeldung“ zusammengestellt.

Die wichtigsten 3 Fragen

Kfz Brief verloren. Was ist zu tun?

Kfz-Brief verloren: Das ist zu tun

Der Kraftfahrzeugbrief (Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil II) ist ein wichtiges Dokument für Fahrzeughalter. Er sollte sicher verstaut werden, damit er bei Bedarf vorgezeigt und verwendet werden kann. Geht der Kfz-Brief verloren, muss die zuständige Zulassungsstelle informiert werden, die dann einen Ersatzbrief ausstellen kann.

Zuerst die Zulassungsstelle über den Verlust informieren

Der Fahrzeugbrief – seit Oktober 2005 als Zulassungsbescheinigung II bezeichnet – ist ein wichtiges Dokument, welches nicht mit dem Fahrzeugschein im PKW aufbewahrt werden sollte. Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht, muss dies der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Denn ohne Fahrzeugbrief kann kein Anspruch auf ein Fahrzeug nachgewiesen werden, was etwa bei einem Umzug oder Halterwechsel notwendig ist. Zudem besteht das Risiko, dass ein anderer den Kfz-Brief gefunden hat und missbräuchlich verwendet. Deshalb sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, den Verlust zu melden und einen Ersatzschein zu beantragen

Verantwortlich ist die Behörde, bei der das Fahrzeug ursprünglich seine Zulassung erhalten hat. Das Fahrzeug darf vorerst ohne Fahrzeugbrief gefahren werden. Ein Diebstahl des Kfz-Briefs muss zusätzlich bei der Polizei gemeldet werden.

Diese Stellen sind zuständig

Wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist, muss die zuständige Zulassungsstelle informiert werden. Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefs ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung notwendig. Die eidesstattliche Versicherung kann bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar unterschrieben werden. Einfacher ist es, die eidesstattliche Versicherung direkt bei der Zulassungsstelle zu beantragen, denn dann spart man sich den Weg und die zusätzlichen Kosten für den Notar.

Ab 2018 ausgestellte Kfz-Briefe enthalten auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eine Nummer als Pincode für die Online-Zulassung und Online-Abmeldung. Wird das Feld mit der Nummer versehentlich beschädigt oder ist der Sicherheitscode aus anderen Gründen nicht funktionsfähig, muss ebenfalls ein neuer Kfz-Brief beantragt werden.

Ablauf der Beantragung

Der Ablauf für die Neubeantragung des Kfz-Briefs ist immer ähnlich. Zunächst meldet die Zulassungsstelle den Verlust des Kfz-Briefs an das Kraftfahrtbundesamt. Darüber hinaus erklärt sie den verloren gegangenen Brief für ungültig, sodass dieser vom Finder nicht missbräuchlich verwendet werden kann.

Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht die Nummer des verloren gegangenen Dokuments im elektronischen Verkehrsdatenblatt. Dabei handelt es sich um eine offizielle Internetplattform des Kraftfahrtbundesamts, welches von jedem kostenlos abgerufen werden kann. Anschließend beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Fund des Kfz-Briefs gemeldet werden kann. Zudem haben Banken, Händler und Leasinggesellschaften die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Einspruch gegen die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs einzulegen. Kommt es nicht zu Einwänden und taucht der Fahrzeugbrief nicht auf, wird nach Ablauf der Frist schließlich ein neuer Kfz-Brief ausgestellt.

Diese Unterlagen werden benötigt

Bevor ein neuer Fahrzeugbrief beantragt werden kann, muss der Verlust des alten Kfz-Briefs bei der Zulassungsstelle gemeldet werden. Dort muss zudem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs abgegeben werden.

Für den Neuantrag des Kfz-Briefs werden meistens folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • (Falls vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Kaufvertrag, wenn Halter und Eigentümer verschieden sind
  • Eidesstattliche Erklärung

Firmen müssen außerdem eventuell Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorlegen. Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister. Wer nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen kann, braucht zudem eine Vollmacht.

Die neue Zulassungsbescheinigung kostet zwischen 60 und 80 Euro. Die Kosten unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde, wobei in der Regel mit Kosten von 70 Euro zu rechnen ist. Die Kosten setzen sich aus 60 Euro für den Fahrzeugbrief und 10 Euro für den Fahrzeugschein zusammen. Denn wenn der Kfz-Brief verloren geht, muss auch der Fahrzeugschein ersetzt werden.

Kfz-Brief verloren: Ohne Brief kein Halterwechsel

Das Fahrzeug darf auch ohne Fahrzeugbrief gefahren werden. Der Fahrzeugschein muss allerdings vorhanden und auf Nachfrage der Polizei, nachträglich bei einer Polizeistelle vorgezeigt werden. Dann darf während der Wartezeit auf den neuen Fahrzeugbrief auch weiterhin gefahren werden.

Eine Anmeldung, Ummeldung oder Verschrottung des Fahrzeugs ist nur bei Vorhandensein eines originalen Kfz-Briefs möglich. Bei einem Halterwechsel müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorhanden sein. Lediglich für eine Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk genügt die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Dauer bis zur Ausstellung des neuen Kfz-Briefs

Der neue Kfz-Brief wird innerhalb von sechs bis zehn Wochen ausgestellt. Das Dokument wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgestellt und direkt an die Zulassungsstelle übermittelt. Diese informiert schließlich den Fahrzeughalter, der das Dokument dann vor Ort abholen kann. Bei der Abholung sollten zur Sicherheit ebenfalls Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Kfz-Brief von Leasing-Fahrzeug verloren gegangen

Geht der Fahrzeugbrief eines Leasing-Fahrzeugs verloren, gelten besondere Regelungen. Zunächst sollte deshalb sichergestellt werden, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren gegangen ist. und nicht bei einer Bank hinterlegt ist. Denn bei einem Leasing-Fahrzeug wird der Kfz-Brief in der Regel nicht an den Fahrzeughalter ausgegeben, sondern verbleibt beim Leasingunternehmen. Deshalb gilt es, sich bereits im Vorfeld sorgfältig zu informieren, wo der Fahrzeugbrief hinterlegt ist und was bei einem Verlust zu tun ist. In der Regel ist es problemlos möglich, einen neuen Kfz-Brief zu beantragen, wenn der alte verloren geht. Fahrzeughalter sollten sich hierzu direkt an die zuständige Zulassungsstelle wenden.

Unser Tipp: Wenn Sie zukünftig auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter. Hier informieren wir 2x im Monat über viele attraktive Angebote und spannende Themen rund ums KFZ.
In unserem Archiv können Sie sich einen vergangenen Newsletter anschauen.

Wo ist der Status der Zulassung einzusehen?

Den aktuellen Status Ihres Auftrages erhalten Sie per Mail. Wir empfehlen außerdem ein Kundenkonto bei uns einzurichten. In Ihrem Kundenkonto können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Auftrags einsehen.

Immer auf dem neusten Stand

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine entsprechende Bestellbestätigung und eine Auftragsbestätigung. Anschließend werden Sie per Mail auf dem aktuellen Stand gehalten:

✔    Unterlagen sind bei uns eingetroffen und wurden geprüft.

✔    Dokumente sind beim Amt.

✔    Fahrzeug wurde zugelassen.

✔    Rückversand Ihrer Unterlagen.

Sollte es an einer Stelle zu Verzögerungen oder zu Komplikationen kommen, werden Sie von uns darüber selbstverständlich in Kenntnis gesetzt.

Was bedeutet An-, Um- oder Abmeldung genau? Was sind die Unterschiede?

Was ist eine Kfz-Zulassung ?

In Deutschland müssen „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein“. Für die Zulassung ist ein Antrag des Halters des Fahrzeugs nötig. Die Zulassung erfolgt „durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens“.
 
Neuzulassung (Zulassung, Anmelden, Ummeldung oder Gebrauchtzulassung): Sie können ein neues oder neu erworbenes gebrauchtes Fahrzeug (was bereits abgemeldet ist) auf Ihren Namen neu anmelden bzw. zulassen. Füllen Sie hierzu einfach unser Auftragsformular aus und wir übernehmen die Kfz-Anmeldung für Sie.
 
Umschreibung: Sie melden ein Fahrzeug um, wenn Sie umgezogen sind. Hier ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeuges, dass Kennzeichen bleibt bestehen.
Voraussetzung: gleicher Zulassungskreis
 
Abmeldung: Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder verschrottet und es soll nicht mehr unter Ihrem Namen beim Amt geführt werden? Dann muss es abgemeldet werden.

Ist ein Halterwechsel eine Zulassung oder eine Ummeldung?

Wenn das KFZ aktuell noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, ist es eine Ummeldung!

Wenn ich ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug auf mich ummelde, muss ich dann die alten Schilder abmontieren und mit einsenden?

Voraussetzung für eine Ummeldung ist, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet sein muss. Entsprechend benötigen wir die alten Nummernschilder, ja!

Muss bei einer Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) inklusive Halterwechsel das alte Kennzeichen vorliegen?

Das hängt davon ab, ob das KFZ bereits abgemeldet oder noch zugelassen ist. Wenn es noch zugelassen ist, werden auch die Kennzeichen benötigt.

Woher weiß ich, wann ich was benötige?

Die notwendigen Dokumente variieren je Zulassungskreis! Was Sie genau benötigen, sehen Sie bei der Konfiguration der Online Zulassung im ersten Schritt, unter "Dokumente".
Welche Papiere werden für die Kfz-Zulassung benötigt?

Grundsätzlich erhalten Sie nach der Bestellung eine Mail von uns mit einer Checkliste. Diese wird aufgrund Ihrer individuellen Angaben im Laufe des Bestellprozesses zusammengestellt. Die Checkliste gibt an, welche Dokumente im Original oder als Kopie für Ihre gewünschte Dienstleistung nötig sind. Drucken Sie sich die Checkliste am besten aus und senden uns die korrekten Unterlagen im Nachgang zu.

Unabhängig Ihrer gewünschten Dienstleistung benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen damit unsere Mitarbeiter in Ihrem Namen alle Schritte erledigen können.
Außerdem ist ein SEPA-Lastschriftmandat nötig, damit zum Beispiel die KFZ-Steuer vom Zollamt eingezogen werden kann. Beide Dokumente legen wir der Checkliste bereits bei!

Die nötigen Dokumente unterscheiden sich von Amt zu Amt. Hier kann sich vor allem unterscheiden, ob wir die Dokumente im Original, als Kopie, Farbkopie oder Kopie mit Unterschrift benötigen.

Geben Sie hier Ihre Informationen ein und die benötigten Unterlagen werden Ihnen angezeigt.

Diese Dokumente können Sie uns nach der Beauftragung auf unterschiedlichen Wegen zukommen lassen. Mehr dazu in unseren Versandinformationen.

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

Bei der ersten Zulassung eines Neufahrzeugs spricht man von einer Neuzulassung. Damit wir Ihre Neuzulassung durchführen können, benötigen wir in der Regel folgende Dokumente:

  • ZB II
    (Zulassungsbescheinigung Teil 2, ehem. Fahrzeugbrief)
  • CoC-Papier
    (Datenblatt des Herstellers)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

 

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung)

Soll ein Fahrzeug den Halter wechseln und ist es derzeit angemeldet, handelt es sich um eine Ummeldung. Alternativ ist dies auch der Fall, wenn der Fahrzeughalter das Bundesland wechselt. Für die Ummeldung benötigen wir folgende Dokumente.

  • ZB I und ZB II
    (Zulassungsbescheinigungen, ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
    (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • Alte Kennzeichen
    (Bei Umkennzeichnung oder wenn das Kennzeichen von neuen Halter nicht übernommen wird)
  • COC Papiere
    (Bei einem Importfahrzeug)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

 

KFZ-Zulassung von abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

War das KFZ bereits angemeldet, spricht man von einer Wiederzulassung. Dies ist Unabhängig vom neuen Halter. In diesem Fall benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • ZB I und ZB II
    (Zulassungsbescheinigungen, ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
    (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

Online Zulassung von Kroschke

In unserem Online-Konfigurator können Sie genau angeben, wo Sie Ihr Fahrzeug zulassen wollen, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, auf wen die Zulassung erfolgen soll und welche Kennzeichen Sie wünschen. Füllen Sie die Felder einfach aus, geben die Adressdaten ein, entscheiden Sie wie Sie die Unterlagen zu uns senden wollen und zahlen Sie bequem mit Paypal oder Kreditkarte. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit allen notwendigen Dokumenten. Diese sind auf Ihre ausgewählte Dienstleistung und Ihren Zulassungsbezirk zugeschnitten. So erhalten Sie die nötigen Unterlagen als PDF auf einen Blick zusammengefasst.

Was mache ich bei Diebstahl oder Verlust meiner Zulassungsbescheinigungen?

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle melden. Dabei handelt es sich um die Zulassungsstelle, bei der das KFZ angemeldet wurde. Anschließend dürfen Sie das Fahrzeug fürs erste auch ohne ZB II weiterführen.

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Wiederbeschaffung?

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich von Behörde zu Behörde.
In den meisten Fällen benötigen Sie allerdings nachfolgende Dokumente:

  • eidesstattliche Erklärung
  • polizeiliche Diebstahlanzeige
    (Bei Diebstahl)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ZB I / Fahrzeugschein
    (Wenn noch vorhanden)
  • Letzen Berichte der HU
  • Ggf. Kaufvertrag des KFZ

Was kostet der neue ZBII oder der neue Fahrzeugbrief?

Grundsätzlich müssen bei dem Verlust eines der beiden Dokumente jeweils beide ersetzt werden. Beide Unterlagen bilden eine Einheit und gehören zusammen. Aus diesem Grund fallen auch sowohl für den Fahrzeugschein (ZBI) als auch für den Fahrzeugbrief (ZBII) auf jeden Fall Gebühren an. Diese sind je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. In den meisten Fällen kostet der neue Fahrzeugbrief ca. 60,00€. Der neue Fahrzeugschein hat meistens einen Preis von ca. 10,00€. Wobei hier eher von Gebühren die Rede ist.

Wie lange dauert es, den neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auszustellen?

Nachdem Sie den Verlust oder den Diebstahl der Unterlagen angegeben haben, wird die Zulassungsstelle dies bei dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg melden. Diese werden anschließend eine Verlustmeldung öffentlich bekannt geben und 14 Tage warten. Sollten in dieser Zeit die Unterlagen nicht auffindbar sein, können Ihnen jeweils neue Dokumente ausgestellt werden. Mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen der Behörden, kann sich hier ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen ergeben.

Wir haben Ihnen dazu auch unser Formular zur Verlusterklärung als PDF zum herunterladen bereitgestellt.

Wir wollen als Firma eine Neuzulassung beauftragen. Welche Unterlagen werden benötigt?

Die nötigen Dokumente unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. In den meisten Fällen benötigen wir bei einer Firmenzulassung zusätzlich einen Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung der Firma. Im Laufe des Bestellprozesses über unseren Online-Konfigurator erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der nötigen Dokumente für Ihre gewünschte Dienstleistung.

Hier kann sich auch unterscheiden, ob wir die Dokumente im Original, als Kopie, Farbkopie oder Kopie mit Unterschrift benötigen.

Neuzulassung

  • ZB II
    (Zulassungsbescheinigung Teil 2, ehem. Fahrzeugbrief)
  • CoC-Papier
    (Datenblatt des Herstellers)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

 

Ummeldung

  • ZB I und ZB II
    (Zulassungsbescheinigungen, ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
    (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • Alte Kennzeichen
    (Bei Umkennzeichnung oder wenn das Kennzeichen von neuen Halter nicht übernommen wird)
  • COC Papiere
    (Bei einem Importfahrzeug)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

 

Wiederzulassung

  • ZB I und ZB II
    (Zulassungsbescheinigungen, ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
    (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
    (Oder Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung
    (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Handelsregisterauszug
    (Bei einer Firma)
  • Gewerbeanmeldung
    (Bei einer Firma)

Online Zulassung von Kroschke

Auch über unserem Online-Konfigurator erhalten Sie am Ende des ersten Abschnitts bereits eine Zusammenfassung der nötigen Dokumente. Dabei sind diese Unterlagen auf Ihre ausgewählte Dienstleistung und Ihrem Zulassungsbezirk angepasst. So haben Sie einen direkten Überblick, über die nötigen Unterlagen.
Außerdem erhalten Sie nach Ihrer Bestellung eine Checkliste per Mail.

Wenn ich ein Wunschkennzeichen reserviert habe, wie lange bleibt diese Kennzeichenkombination dann für mich vorgemerkt?

Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei der Zulassungsstelle, bei der Sie Ihr Wunschkennzeichen reserviert haben, nach.

Wenn Sie ein Kennzeichen reserviert haben, bekommen Sie in der Regel auch eine E-Mail mit einem Code. Diesen müssen Sie dann zur Zulassung mitbringen oder den Dokumenten beilegen, wenn Sie unsere Online Zulassung nutzen.
In dieser E-Mail sollte auch kommuniziert werden, wie lange die Nummer für Die reserviert ist.

Wichtig

Für die Reservierung fallen Gebühren von 2,60 EUR an und für das Wunschkennzeichen noch einmal 10,20 EUR. Insgesamt also 12,80 EUR. Diese Gebühren werden erst mit der Zulassung fällig! Achten Sie also darauf, dass die Gebühren nicht bei dem Kauf eines reinen Kennzeichens berechnet werden! Diese Gebühren sind deutschlandweit einheitlich.

WELCHE KOSTEN KOMMEN INSGESAMT AUF MICH ZU?

Die Kfz-Zulassung kostet komplett 149 € (inkl. MwSt, amtlicher Gebühren, 2 Kennzeichen und Rückversand).

Hier können Sie zusätzlich bestellen: Wunschkennzeichen: 16,00 € (inkl. amtl. Gebühren); Feinstaubplakette: 6,00 €; 2 Kennzeichenrahmen Standard schwarz 12,00 €

Was wurde aus der Deckungskarte?

Aus der Deckungskarte bzw. Doppelkarte wurde die eVB-Nummer

Wenn Sie Ihr Auto online oder auf der Zulassungsstelle vor Ort anmelden wollen: Ohne eVB-Nummer funktioniert das nicht. Was bis 2007 die Doppelkarte oder auch Deckungskarte war, ist heute eine 7-stellige Nummer: die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.

Genauso wie die eVB-Nr. war die Deckungskarte (früher Doppelkarte, exakt: Versicherungsbestätigungskarte) in Deutschland ein Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei An- und Ummeldungen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen bzw. Anhängern. 

Die 3 wichtigsten Fragen

Was ist das WLTP Prüfverfahren?

WLTP ist die Abkürzung für Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure (deutsch etwa „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge“) und beschreibt ein Prüfverfahren, das den Energieverbrauch von Fahrzeugen bestimmt. Im Gegensatz zum bisher genutzten Prüfzyklus NEFZ basiert WLTP auf weltweit gesammelten Realdaten und soll so besser eine realitätsnahe Autofahrt simulieren. Beispielhaft berücksichtigt WLTP nicht nur verschiedene Situationen und Geschwindigkeiten im realen Straßenverkehr, sondern auch die Ausstattungsvarianten und das Gewicht eines Autos.

Die nach dem WLTP Standard gemessenen Abgas- und Verbrauchswerte müssen seit dem 1. September 2017 für alle neu vorgestellten Pkw-Modelle und Motoren angegeben werden. Dieses gilt für die Europäischen Union und in vielen anderen Ländern darüber hinaus und wurde zuletzt am 1. September 2019 erweitert. Für ein Fahrzeug, welches nach diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen werden soll, müssen daher die aktuell gültigen WLTP Verbrauchswerte vorliegen. War ein Fahrzeug allerdings schon einmal zugelassen, ist das Vorliegen der WLTP Verbrauchswerte allerdings nicht notwendig.

WLTP UND DIE VERSCHIEDENEN STUFEN

  • OBFCM: On Board Fuel Consumption Monitoring
  • ECAP: EVAPoration
  • ISC: In Service Conformity
  • RDE: Real Driving Emissions
  • WLTP: Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure

Auf Wikipedia finden Sie weitere Informationen zum WLTP Prüfverfahren.

Kann ich auch ein Überführungskennzeichen für eine Überführung innerhalb Deutschlands bestellen?

Ja, das ist möglich, allerdings nur direkt in einer unserer Filialen. Hier finden Sie alle unsere Kroschke Standorte!

Dort bekommen Sie ein Überführungskennzeichen. Wir kümmern uns auch gern um Ihre Zulassung, inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung, egal ob Sie als Privatkunde oder gewerblich zu uns kommen! Zusätzlich bekommen Sie nicht nur Eurokennzeichen für alle Fahrzeuge, sondern auch E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge), H-Kennzeichen (Oldtimer) oder auch Kurzzeit- und Zollkennzeichen mit dazugehöriger Versicherung vor Ort. Mit seinen Zahlreichen Filialen bundesweit sowie über 60 Zulassungsdiensten, ist die Christoph Kroschke GmbH Ihr erster Ansprechpartner rund um Kfz-Zulassung und Kfz-Kennzeichen. Schnell, sicher und vor allem fristgerecht!

SIND MEINE UNTERLAGEN BEIM RÜCKVERSAND VERSICHERT?

Alle Dokumente werden per Kurier (DHL-Express oder ggf. UPS) inklusive einer Haftung versendet.

KANN ICH DEN SERVICE AUCH INNERHALB DER EU IN ANSPRUCH NEHMEN?

Ja, aber zu anderen Konditionen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich. Gern erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Kann ich bei Umzug meine Kennzeichen auch beibehalten? (Besitzer bleibt)
Ja, seit 2015 kann man in ganz Deutschland die Kennzeichen bei einem Umzug behalten. Allerdings muss man weiterhin die Dokumente umschreiben lassen! Wählen Sie dazu "Ummeldung" aus und entscheiden beim Wunschkennzeichen, ob Sie neue Schilder haben möchten oder nicht!
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden (neuer Besitzer). Kann das Kennzeichen beibehalten werden?
Wenn das Fahrzeug mit dem alten Besitzer aus einem anderen Landkreis ist, werden die Kennzeichen zur Ummeldung benötigt! Die alten Kennzeichen können in diesem Falle also nicht beibehalten werden.
Findet die Ummeldung im gleichen Landkreis statt, können die Kennzeichen übernommen werden und es werden nur die Dokumente entsprechend umgeschrieben.
Ich habe einen Saisonwagen. Kann ich diesen auch ganzjährig anmelden und das Kennzeichen behalten?
Ja, in einigen Regionen geht das – aber nicht immer. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrem Amt.
Ich habe ein ganzjährig zugelassenes Fahrzeug und möchte es auf ein Saisonkennzeichen ummelden lassen. Kann ich die Kennzeichen beibehalten?
Ja, in einigen Regionen geht das – aber nicht immer. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrem Amt.
Kann man im EU-Ausland leben/gemeldet sein und ein Deutsches Kennzeichen fahren?
Nein, es werden nur Fahrzeuge zugelassen, bei denen der Wohnort des Halters in Deutschland ist.
Kann ich ein Exportkennzeichen für EU-Exporte online beauftragen?

Nein, das geht online leider nicht, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere Standorte.

Mit welchem Anbieter werden Kennzeichen und Unterlagen zurückgesendet? Ist ein Versand an eine Postfiliale direkt oder Paketbox möglich (DHL)?
Wir versenden die Pakete i.d.R. mit DHL-Express. Eine Belieferung von Packstationen ist aber leider nicht möglich.
Ist ein Fahrzeug, das nur durch den Händler einmal eine Tageszulassung hatte ein Neu- oder Gebrauchtwagen?
Sobald ein Fahrzeug das erste Mal zugelassen wurde – egal wie lange – ist es ein Gebrauchtwagen!
Ich wohne im Landkreis „A“ würde gerne aber ein Kennzeichen des Landkreises „B“ haben. Kann ich einfach eine andere Zulassungsstelle beauftragen?
Das ist leider nicht möglich. Die Zulassung muss im Landkreis des eingetragenen Fahrzeughalters (in ZB I) vorgenommen werden.
Wie kann ich ein Fahrzeug abmelden?
Autos, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können unter diversen Voraussetzungen online im Rahmen der iKFZ-Initiative der Regierung abgemeldet werden. Hierzu registrieren Sie sich beim Online Portal ihres Kfz-Zulassungsbezirks. Man benötigt weiterhin: Den verdeckten Sicherheitscode der Stempelplakette, die Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscode, einen elektronischen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion und eine Kreditkarte für das E-Payment.
 

Geht das auch einfacher?

 
Ja, folgen Sie einfach diesem Link zur Kfz-Abmeldung und füllen Sie die Daten aus. Für die Abmeldung werden sämtliche Kennzeichen benötigt. Das bedeutet zwei alte Kennzeichen bei einem KFZ und ein altes Kennzeichen bei einem Motorrad oder Anhänger (jeweils mit gültigem Siegel). Dazu bitte den Original ZB I (Fahrzeugschein). Sobad die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, werden wir die Abmeldung durchführen.
Ich möchte ein angemeldetes Fahrzeug in einer anderen Stadt und mit einem neuen Halter anmelden. Wie geht das? Werden die aktuellen Kennzeichen benötigt?
Bei unserer Online Zulassung nennen wir im ersten Schritt die Dokumente, die wir für diese Ummeldung benötigen. Da das Auto aktuell zugelassen ist, werden auch die alten Kennzeichen und der ZB I (ehemals Fahrzeugschein) benötigt!
Ist es auch möglich ein Leasing-Fahrzeug für die Erstzulassung über Ihren Service anmelden zu lassen?
Ja, folgen Sie dazu den Schritten und geben Sie beim ersten Schritt ein, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
Können sie auch LKW zulassen?

Nein, diesen Service bieten wir online aktuell nicht an. Senden Sie aber gerne Ihre Anfrage an kundenservice@kroschke.de 

Ich möchte mein Auto in eine andere Stadt ummelden. Das Kennzeichen soll gleich bleiben. Muss ich wegen der Versicherung das Kfz erst zum Jahreswechsel ummelden?
Nein, die Ummeldung kann sofort erfolgen. Die Berechnung der Steuer erfolgt immer zeitpunktgenau aus dem Landkreis, wo das Fahrzeug gemeldet ist.
Sind die Formulare für die Zulassung von Kroschke oder von den Zulassungsstellen?
Wir stellen Ihnen immer die Unterlagen zur Verfügung, die die jeweilige Zulassungsstelle akzeptiert. Wichtig: Andere hiervon abweichende (Standard-) Vordrucke werden von den Zulassungsstellen oft nicht angenommen!
Ist eine Gewerbeanmeldung bei einem Firmenwagen notwendig?
Ich würde gerne einen PKW auf meine Firma anmelden. Den Handelsregisterauszug habe ich. Benötige ich dann auch noch die Gewerbeanmeldung?
 
Auch das ist von Amt zu Amt unterschiedlich geregelt. Meistens genügt die Gewerbeanmeldung als Kopie – wie das in Ihrem Landkreis geregelt ist, wird Ihnen unter „Dokumente“ angezeigt.
 
Nach der Bestellung senden wir Ihnen auch eine Auftragsbestätigung inkl. Checkliste, die noch einmal alle Dokumente im Original oder Kopie auflistet, die zur Zulassung benötigt werden.
Versenden Sie eine Zulassung auch ins EU-Ausland?
Nein, wir versenden keine Zulassungen ins Ausland – weder EU noch andere Staaten.
Was kostet eine Versicherung plus Ausfuhrkennzeichen für 30 Tage und kann ich das hier beauftragen?
Diesen Service bieten wir aktuell online leider nicht an, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere Standorte.
Ich bin umgezogen und habe extra eingetragene, kleine Kennzeichen. Diese möchte ich behalten. Geht das?
Ja, seit 2015 kann man in ganz Deutschland die Kennzeichen bei einem Umzug behalten. Allerdings muss man weiterhin die Dokumente umschreiben lassen! Wählen Sie dazu "Ummelden" aus.
Ich habe ein Auto im EU-Ausland gekauft und möchte es in Deutschland zulassen. Welche weiteren Informationen benötigen sie für die Online Zulassung?
Das Fahrzeug muss einen Deutschen TÜV-bericht haben! Alle weiteren Informationen für die Zulassung finden Sie in der Konfiguration unter "Dokumente" unserer Online Zulassung!
Wir wollen ein Fahrzeug innerhalb der Familie verkaufen. Was muss ich auswählen, damit das Auto auf die neue Person zugelassen wird?
Wenn das KFZ aktuell noch angemeldet ist „Ummeldung“.
Ich habe bereits neue Kennzeichen vorliegen. Wie vermerke ich das?
Geben Sie bei der Konfiguration der Zulassung bei Wunschkennzeichen einfach "Neue Nummernschilder sind bereits vorhanden" ein. Wichtig: Diese müssen Sie uns dann natürlich auch mit zusenden.
Können Sie auch Fahrzeuge, die in Deutschland gemeldet sind, im EU-Ausland anmelden?

Nein, diesen Service bieten wir online nicht an. Bei Fragen zu EU Zulassungen haben wir hier weitere Informationen für Sie!

Kann ich Ihnen die Dokumente auch per eMail als Foto oder Scan zusenden?
Nein. Je nach Zulassungsstelle werden einige Dokumente im Original benötigt. Bitte senden Sie uns dann die gesammelten Dokumente zu, nicht einzeln per eMail:
 
  1. Wir können das KFZ erst zulassen, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen
  2. Dauert bei einzelnen Zusendungen per Post und eMail die Bearbeitung ggf. deutlich länger, weil die Vorgänge erst zusammengeführt werden müssen.
Melden Sie auch Leichtkrafträder an?
Ja, wählen Sie dazu im ersten Schritt „Motorrad Zulassung“ aus.
Ich kaufe demnächst ein neues Auto als Reimport. D.h. sämtliche deutschen Papiere wie Schein und Brief (ZB I und ZB II) müssen neu gedruckt werden. Bieten Sie diesen Service auch an?

Diesen Service bieten wir aktuell online leider nicht an, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere Standorte.

Dokumente beim Autokauf - Worauf Sie achten sollten

Bei dem Kauf eines PKWs steht selbstverständlich das gewünschte Objekt der Begierde im Vordergrund. Ist man sich mit dem Verkäufer handelseinig geworden und kommt es zur Übergabe, rückt aber eine Frage in den Vordergrund: Welche Papiere sind beim Autokauf notwendig? Hierbei gibt es einige Dinge zu beachten. Worauf bei einem Gebrauchtwagen und dessen Papieren zu achten ist, erfahren Sie in unserem Artikel.

Gebrauchtwagen kaufen - Dokumente Übersicht

Mit der richtigen Vorbereitung wird auch der bürokratische Teil des Autokaufs mit Leichtigkeit bewältigt. Bei Gebrauchtwagen sind einige Unterlagen unerlässlich:

  • Zulassungsbescheinigungen
  • Serviceheft
  • Bedienungsanleitung
  • Rechnungen
  • Unterlagen der letzten Hauptuntersuchungen
  • Kaufvertrag
  • Zulassungsbescheinigungen

 

Zulassungsbescheinigungen

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemalig Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemalig Fahrzeugbrief) stellen zwei der wichtigsten Dokumente beim Autokauf dar. Während in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 größtenteils technische Daten des Fahrzeugs vermerkt sind, sind im 2. Teil der Zulassungsbescheinigung auch verkaufsrelevante Daten wie beispielsweise die Anzahl der Vorbesitzer eingetragen. Die darin eingetragene Person ist übrigens über das Fahrzeug verfügungsberechtigt; dies muss nicht immer zwingend der Besitzer sein. Auf folgende Punkte gilt es bei den Zulassungsbescheinigungen besonders zu achten:

  • Sind die Fahrzeugdaten korrekt?
  • Stimmt die Fahrzeugidentifikationsnummer überein?
  • Stimmt die Anzahl der Vorbesitzer mit den Angaben des Verkäufers?

Unterlagen der letzten Hauptuntersuchung

Der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) dient als Nachweis für die Durchführung der letzten HU. Daher ist sie bis zum nächsten Prüftermin aufzubewahren. Aus diesem Grund sind die Papiere als notwendige Dokumente beim Autokauf vom Verkäufer zu übergeben. Es lohnt sich bei einem Gebrauchtwagen die Unterlagen der letzten Prüfung genau zu studieren. In ihnen sind etwaige Mängel zum Zeitpunkt der Untersuchung aufgelistet. Bei den Unterlagen sollte man auf bestimmte Punkte ein genaues Augenmerk richten:

  • Stimmt das Datum auf der Plakette mit dem des Prüfberichts überein?
  • Sind etwaige Mängel behoben worden?

Serviceheft

Das Serviceheft gibt Ausschluss darüber, ob der Verkäufer alle entsprechenden Inspektionen an dem Fahrzeug hat vornehmen lassen. Im Volksmund häufig als „checkheftgepflegt“ bezeichnet. Da bei einer Inspektion immer der entsprechende Kilometerstand notiert wird, ist das Serviceheft außerdem nützlich, um den Tachostand zu kontrollieren. Beim Serviceheft gibt es folgende Kriterien zu überprüfen:

  • Wurden alle erforderlichen Inspektionen durchgeführt?
  • Passen die Kilometerstände zum aktuellen Tachostand?

Rechnungen

Gerade wenn das Fahrzeug über reparierte Unfallschäden verfügt, sollte man die dazugehörigen Rechnungen vom Verkäufer einfordern. Anhand derer ist schnell ersichtlich, ob alle Schäden des Unfalls repariert worden sind. Aber auch die Rechnungen für eventuelle Ein- oder Umbauten sollten in Augenschein genommen werden, um die Werkstatthistorie des Wagens überprüfen zu können. Bei eintragungspflichtigen Teilen ist zudem die Betriebserlaubnis vonnöten. Daher gilt es folgende Punkte besonders zu überprüfen:

  • Sind alle Schäden repariert?
  • Sind bei angegebenen Ein- bzw. Umbauten entsprechende Rechnungen vorhanden?
  • Haben alle eintragungspflichtigen Teile eine gültige Betriebserlaubnis?

Bedienungsanleitung

Bei vielen neueren Fahrzeugen kann man die entsprechende Bedienungsanleitung problemlos im Internet finden. Bei älteren hingegen nicht unbedingt. Daher gehört auch die Bedienungsanleitung zu den wichtigen Unterlagen eines Autos. Gerade bei nachträglich hinzugefügten Extras wie Musikanlage oder Navigationsgerät ist es bei neueren Fahrzeugen ebenfalls praktisch, die aktuelle Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräts parat zu haben.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag beim Auto ist für viele natürlich der wichtigste Punkt, gerade bei einem Privatankauf. Wie alle Unterlagen des Autos müssen auch bei dem Vertrag einige Punkte gesondert bedacht werden. Im Zweifel heißt es aber lieber zu viel schreiben als zu wenig. Folgende Punkte dürfen bei dem Kaufvertrag eines Autos aber auf keinen Fall fehlen:

  • Adressen von Verkäufer und Käufer inklusive Personalausweisnummer
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Nummer der Zulassungsbescheinigungen
  • Etwaiges Zubehör
  • Schäden des Fahrzeugs
  • Vorangegangene Unfälle

Zu dem Kaufvertrag gehört selbstverständlich die Unterschrift beider Vertragspartner. Sollte man nicht mit dem Fahrzeugeigentümer selbst den Verkauf abschließen, ist unbedingt auf eine entsprechende Vollmacht zu achten. Indem Fall empfiehlt es sich zusätzlich die Daten des Bevollmächtigten mit aufzunehmen.

Fazit

Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten alle Unterlagen vollständig sein. Wer diese sorgfältig durchliest und dabei auf die markanten Punkte achtet, „fährt“ auch bei einem Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher.

Auto nach dem Kauf anmelden: Welche Dokumente werden zur Zulassung benötigt?

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