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Kurzzeit- und Zollversicherung

Kurzzeitversicherung

Wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung erworben wird, wird eine Kurzzeitversicherung in Verbindung mit Überführungskennzeichen benötigt für:

  • die Kfz-Überführung an den Heimatort

  • die Überführung an die Zulassungsstelle

  • eine Probefahrt

Zugelassene Kurzzeitkennzeichen mit passender Kurzzeitversicherung können Sie direkt bei uns auch als Komplettpaket online bestellen - ohne Weg zum Amt.

Oder erwerben Sie eine Kurzzeitversicherung direkt zusammen mit den jeweiligen Kurzzeitkennzeichen in einem unserer Service-Points. Bei der Kurzzeitversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Laufzeit auf 5 Tage begrenzt ist.

Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite der Karte aufgezählt sind, möglich. Leider gibt es hierbei in vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers.

Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie darum Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden.

Ausfuhrversicherung (Zollversicherung)

Für Überführungen ins Ausland von Fahrzeugen, die nicht behördlich gemeldet sind, bieten wir die Ausfuhrversicherung an. Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Ausland ist durch ein internationales Abkommen zwischen den Ländern gesichert, die auf dem internationalen Versicherungsschein (Grüne Karte) aufgeführt sind, sofern die Zulassungspapiere von einer amtlichen Stelle ausgefüllt sind.

Einige Länder, überwiegend in Ost-Europa (z.B. Polen und Ungarn), verlangen trotz des internationalen Abkommens eine zusätzliche Grenzpolice. Bei der Ausfuhrversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung deren Laufzeit von 9 Tagen bis zu einem Jahr bedarfsgerecht gewählt werden kann.

Der Deckungsschutz beider Versicherungen beträgt bei

  1. Körperschäden € 7.500.000 pro Ereignis*
  2. Sachschäden    € 1.000.000 pro Ereignis*

Passiert ein Unfall im EU-Ausland, so gelten die Deckungssummen, die in dem EU-Staat gültig sind, in dem der Unfall stattgefunden hat.

Welche Unterlagen Sie für die Erteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens benötigen, können Sie in unseren Zulassungsinformationen finden: Kfz-Zulassung

Einen Überblick über die verschiedenen Versicherungstarife fernab der Zoll- und Kurzzeitversicherung finden Sie im Kfz-Versicherungsvergleich.   

In unseren Filialen können Sie die oben genannten Versicherungen und Kfz-Kennzeichen erhalten.

 

*Angaben ohne Gewähr

Häufige Fragen und Antworten

Wann wurde Kroschke gegründet?
Den Zulassungsdienstleister gibt es seit 1957

Kann ich mein Auto online zulassen?
Ja. Die Kroschke Gruppe übernimmt dabei alle Details von der Zulassung bis zum Wunschkennzeichen.

Was wird für Kfz Zulassung benötigt?
Für die Zulassung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

 

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