Was habe ich zu tun?
- Das Wichtigste ist, dass Sie das Online-Formular vollständig ausfüllen.
- Nach Bezahlung und Abschluss der Bestllung senden wir Ihnen eine eMail mit den Auftragsdaten, der Vollmacht, dem Sepa-Mandat und einer Check-Liste. Drucken Sie alle Dokumente aus, prüfen, ergänzen und unterschreiben Sie diese!
- Danach müssen Sie nur noch die gesammelten Dokumente mit der von Ihnen gewünschten Versandart an uns übersenden. Wichtig: Erst wenn uns die vollständigen Unterlagen vorliegen, können wir mit der Zulassung starten und Ihren Wunschtermin einhalten.
Kann ich auch Wunschkennzeichen vorbestellen?
Ja, das können Sie. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie reservieren sich selbst Ihr Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle, teilen uns das reservierte Kennzeichen mit und fügen die Reservierungsbestätigung den restlichen Unterlagen bei.
- Sie nennen uns drei Alternativen, die Sie sich als Kennzeichen vorstellen könnten. Der Mitarbeiter versucht dann, ein für Sie möglichst passendes Kennzeichen zu besorgen.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht garantieren können, dass Ihr gewünschtes Kennzeichen noch zu haben ist. Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen vielleicht gestern noch im Internet gesehen haben und es zu diesem Zeitpunkt noch frei war, aber drei Tage später, wenn wir Ihr Auto zulassen wollen, ist es vielleicht nicht mehr zu haben. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dann reservieren Sie es sich einfach selbst bei der zuständigen Zulassungsstelle und geben uns die Reservierungsbestätigung mit.
Sind meine Unterlagen beim Rückversand versichert?
Alle Dokumente werden per Kurier (DHL-Express oder ggf. UPS) inklusive einer Haftung versendet.
Kann ich mein Auto online anmelden?
Ja das geht. Mit dem Kroschke Zulassung-Service übernehmen wir für Sie die Zulassung. Ganz ohne Wartezeiten und anstehen bei der Zulassungstelle. Sie erstellen online einen Auftrag und lassen uns die benötigten Dokumente anschließend zukommen.
Welche Dokumente/Unterlagen werden benötigt?
In jedem Fall wird eine Vollmacht benötigt, damit unsere Mitarbeiter in Ihrem Namen alles Nötige erledigen dürfen.
Generell benötigen Sie:
- Zulassung von Neufahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
- Personalausweis des Halters
- Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer
- Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis des Halters
- Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer
- Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- HU-Bescheinigung
- AU-Bescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und den Kreis wechselt
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug um gekennzeichnet wird
- Vorübergehende Abmeldung oder Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Alte Kennzeichen
- Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Personalausweis
In Einzelfällen benötigen die Zulassungsdienste nur Kopien oder spezielle Unterlagen. Wenn das der Fall ist, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?
Die Kfz-Zulassung kostet komplett 149 € (inkl. MwSt, amtlicher Gebühren, 2 Kennzeichen und Rückversand).
- Hier können Sie zusätzlich bestellen:
- Wunschkennzeichen: 16,00 € (inkl. amtl. Gebühren)
- Feinstaubplakette: 6,00 €
- 2 Kennzeichenrahmen Standard schwarz 12,00 €
Kann ich den Service auch innerhalb der EU in Anspruch nehmen?
Ja, aber zu anderen Konditionen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich. Gern erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.
Was bedeutet An-, Um- oder Abmeldung genau? Was sind die Unterschiede?
Zulassung:
Neuwagen oder bereits abgemeldeten Gebrauchtwagen (wieder) zulassen.
Ummeldung:
- Umzug des Halters z.B. von Lübeck nach Hamburg
- Halterwechsel Innerorts/im Landkreis
- Halter-/ Ortswechsel von z.B. München nach Hamburg
Wichtig:
Bei Umzug oder Halterwechsel wird der Gebrauchtwagen durch uns ab-, um-, oder wieder angemeldet. Bei einem neuen Wunschkennzeichen werden immer die alten Fahrzeugkennzeichen benötigt!
Saisonzulassung:
Zulassung für einen Zeitraum, z.B. April-Oktober.
Kurzzeitkennzeichen:
Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) dienen zur Kfz-Überführung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern innerhalb Deutschlands.
Abmeldung:
Sie können Ihr Fahrzeug abmelden, z.B. wenn es nicht mehr gefahren werden darf oder verkauft werden soll.
Was passiert, wenn es mein gewünschtes Wunschkennzeichen nicht gibt?
In dem Fall versucht unser Mitarbeiter eine passende Zahl zu Ihren Angaben (Ortskürzel und Buchstaben) zu finden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Es gibt 4 Zahlarten:
- Kreditkarte
- Rechnung (nur für Firmen)
- Paypal
- Lastschrift/Sepa
Wie lange dauert es, bis mein Auto zugelassen ist?
Der Standard Service dauert ab 72 Stunden nach Übergabe der Dokumente. Aufgrund der aktuellen Corona Situation sind die Bearbeitungszeiten in den Ämtern leider sehr unterschiedlich. Außerdem können sich die Bearbeitungszeiten der Zulassungsstellen von Woche zu Woche ändern.
Die genauen Bearbeitungszeiten je Landkreis können Sie hier einsehen.
Zu welchen Zeiten ist das Kroschke Service-Center erreichbar?
Sie erreichen unser Service-Team immer von Montag - Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer 04102 804 5045. Oder schreiben Sie eine E-Mail an kundenservice@kroschke.de. Wir rufen Sie gerne zurück!
Häufige Fragen und Antworten
Wann wurde Kroschke gegründet?
Den Zulassungsdienstleister gibt es seit 1957
Kann ich mein Auto online zulassen?
Ja. Die Kroschke Gruppe übernimmt dabei alle Details von der Zulassung bis zum Wunschkennzeichen.
Was wird für Kfz Zulassung benötigt?
Für die Zulassung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
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