I-KFZ
VOLLDIGITALE KFZ-ZULASSUNG
Seit September 2023 ist sie möglich - die volldigitale Fahrzeugzulassung über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle (GKS). Diese wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt für Unternehmen entwickelt, die jährlich mehr als 500 Fahrzeugzulassungen, Ummeldungen oder Abmeldungen durchführen. Diese können sich über die GKS direkt an die behördlichen Systeme anbinden und vollautomatisierte Zulassungen, Ummeldungen und Außerbetriebsetzungen durchführen. Kroschke hat sich mit der Schnittstelle verbunden und erspart seinen Kunden somit die kostspielige und wartungsintensive Eigenanbindung.
UND SO FUNKTIONIERT'S


VORSPRUNG DURCH EXPERTENWISSEN
Als Zulassungsdienstleister und Mitglied des Bundesprojektes Großkundenschnittstelle haben wir den gesamten Entwicklungsprozess mit begleitet. Dieses Wissen konnten wir frühzeitig in die Weiterentwicklung unserer Systeme einfließen lassen. Aus diesem Grund können wir Ihnen die volldigitale Zulassung anbieten – überall dort, wo die Zulassungsstellen bereit sind. Das ist mittlerweile ein Großteil des Bundesgebiets.
DIGITAL HEISST NICHT GLEICH DIGITAL
Bis alle Zulassungsstellen vollautomatisierte Fahrzeugzulassungsvorgänge werden anbieten können, wird es also eine uneinheitliche Zulassungslandschaft in Deutschland geben. Und dabei heißt digital leider nicht gleich digital. Nur weil eine Behörde bereits ein i-Kfz-Portal anbietet, bedeutet das leider nicht, dass auch tatsächlich alles automatisch funktioniert und dass alle benötigten Informationen fließen. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir in unseren Portalen bislang nur einen kleinen Teil der Zulassungsstellen für die digitale Zulassung freischalten konnten: Wir möchten Ihnen nur dort die digitale Zulassung anbieten, wo Sie Ihnen maßgebliche Vorteile bringt.


KROSCHKE KUNDEN SIND IM VORTEIL


Wer unser Autohaus-Zulassungsportal ON oder unseren Webshop nutzt, ist bestens aufgestellt:
Über unsere Tools lässt sich mit Angabe der Postleitzahl schnell herausfinden, ob im jeweiligen Zulassungskreis schon eine digitale Zulassung möglich ist. Ist dies der Fall, werden Sie zuverlässig durch den Prozess der Zulassung geführt.
Für Zulassungen in Gebieten, in denen noch keine digitale Zulassung möglich ist, bieten wir Ihnen zuverlässig die Zulassung auf klassischem Weg an.
Für unsere Kunden sind die Prozesse immer digital und immer gleich einfach.
HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
DIE LEISTUNGEN VON GKS UND KROSCHKE IM VERGLEICH
Digital
GKS
- Neuzulassung, Wiederzulassung, Tageszulassung, Außerbetriebsetzung
- Umschreibung innerhalb & ausserhalb
- Wunschkennzeichen mit Reservierung
- E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen Wiederbeantragung
- Pre-Check GKS Zulassung der zuständigen Zulassungsbehörde
- Eingangskontrolle, Datenvalidierung, Plausibilitätsprüfungen
- Statustracking
Digital plus analog
KROSCHKE PLUS GKS
- Neuzulassung, Wiederzulassung, Tageszulassung, Außerbetriebsetzung
- Umschreibung innerhalb & ausserhalb
- Wunschkennzeichen mit Reservierung
- Wunschkennzeichen ohne Reservierung
- Kennzeichenübernahme
- E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen Wiederbeantragung
- H-Kennzeichen Erstantrag
- Grüne Kennzeichen
- Fahrzeuge ohne deutsche Papiere (Re-Importe)
- Fahrzeuge mit §13 Gutachten
- Kurzzeitzulassungen
- Zollzulassungen
- Technische Änderungen/Eintragungen
- Ersatzkennzeichen, z.B. bei Unfall
- Händlerkennzeichen (rote Kennzeichen)
- Pre-Check GKS Zulassung der zuständigen Zulassungsbehörde
- Eingangskontrolle, Datenvalidierung, Plausibilitätsprüfungen
- Statustracking
- Digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur) für juristische Personen
- Digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur) für natürliche Personen
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Ja, wir sind von Beginn an als Großkunde bei Kraftfahrt-Bundesamt registriert und haben die digitale Zulassung per i-Kfz bereits in unser Beauftragungsportal ON sowie in unseren Webshop integriert.
Neben dem Button mit dem Sie klassisch die Eingabemaske für einen neuen Zulassungsvorgang aufrufen befindet sich ein kleines Pfeil-Symbol. Nach Klick darauf wählen Sie im Drop-Down-Menü „digitale“. Nach Eingabe der Postleitzahl des Zulassungsortes erfahren Sie, ob ein digitaler Vorgang für diesen Kreis möglich ist. Falls ja, befüllen Sie einfach weiter die Eingabemaske. Falls nein, kehren Sie zurück zum Standard-Zulassungsprozess.
Grundsätzlich ist die digitale Zulassung fast im gesamten Bundesgebiet möglich und somit auch in unseren Systemen durchführbar. Da wir Ihnen nur Prozesse anbieten möchten, mit denen Sie die Vorteile der digitalen Zulassung voll ausschöpfen können, haben wir jene Zulassungsstellen deaktiviert, die den i-Kfz-Service nicht vollumfänglich anbieten. Die digitale Abmeldung ist davon ausgenommen und bundesweit möglich.
QES steht für „Qualifizierte Elektronische Signatur“ und ist ein zentrales Element bei der digitalen Zulassung, da sie die Überprüfung von Identitäten und digitale Unterschriften auf offiziellen Dokumenten ermöglicht. Wir arbeiten für die QES mit zwei zertifizierten Anbietern zusammen, Verimi und NECT, die jeweils verschiedene Authentifizierungsverfahren anbieten.
Im Rahmen der digitalen Zulassung werden Sie bzw. wird Ihr Kunde per E-Mail aufgefordert, die Identität des künftigen Fahrzeughalters nachzuweisen und einige Dokumente elektronisch zu signieren. Hierfür erfolgt im Zulassungsprozess eine Weiterleitung auf das Portal von einem unserer Vertrauensdienstanbieter NECT oder Verimi. Dort kann das Authentifizierungsverfahren ausgewählt werden. Ein Beispiel ist das Verfahren „Foto-Ident“, bei dem ein Selfie mit dem Smartphone erstellt werden muss. Darüber hinaus müssen Fotos von Vorder- und Rückseite des Personalausweises abfotografiert werden. Im Gegensatz zum behördlichen Prozess muss dies KEIN neuer ePerso mit PIN-Funktion sein. Die Signatur der Dokumente erfolgt über die Eingabe eines PINS, den der Halter per SMS an seine angegebene Handynummer gesendet bekommt.
In vielen Fällen ist die digitale Zulassung günstiger als die analoge. Allerdings spielen in die Preisgestaltung im Geschäftskundenbereich zahlreiche individuelle Faktoren hinein, sodass diese Frage nicht pauschal zu beantworten ist. Gern klären wir mit Ihnen im direkten Gespräch, wie sie finanziell von der digitalen Zulassung profitieren können. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Gesprächstermin einfach unter: vertrieb@kroschke.de.
Vorab reservierte Wunschkennzeichen können im Rahmen der digitalen Zulassung übernommen werden, sofern die Reservierungsnummer der jeweiligen Behörde vorliegt. Zukünftig wird die Wunschkennzeichenreservierung und digitale Zulassung in einem Schritt möglich sein.
Eine digitale Zulassung ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Daten richtig eingegeben wurden.
Ja, nach einer erfolgreich durchgeführten Zulassung darf das Fahrzeug direkt am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands teilnehmen. Der vorläufige Zulassungsnachweis (PDF-Dokument) gilt innerhalb Deutschlands als offizieller Nachweis der Zulassung bis zum Eintreffen der endgültigen Siegel und Fahrzeugdokumente. Maximal 10 Tage darf in Kombination mit ungesiegelten Kennzeichen so am deutschen Straßenverkehr teilgenommen werden.
Die Kennzeichenauslieferung an das Autohaus erfolgt über unsere Zulassungsdienste im Rahmen der regulären Touren. Wir arbeiten allerdings bereits an Expresslösungen und der direkten Zustellung an Ihre Kunden, um möglichst bald das sofortige Losfahren ermöglichen zu können.
Die Behörden haben offiziell 6 Tage Zeit, um nach der erfolgten digitalen Zulassung die neuen Dokumente, Stempelplaketten und Siegel zu erstellen. Diese bekommt der Fahrzeughalter in der Regel zu sich nach Hause gesendet. Alternativ ist auch ein Versand an das Autohaus oder die Abholung sowie Auslieferung durch einen unserer Zulassungsdienste möglich.
Ja, wenn Sie Nutzer unseres ON-Portals oder unseres Webshops sind, können Sie über uns den schnellen und unkomplizierten i-Kfz-Abmeldeprozess für die Außerbetriebssetzung Ihrer Fahrzeuge nutzen. Dies ist bundesweit möglich. In ON klicken Sie im Bereich Abmeldungen auf den kleinen Pfeil neben dem Button „Abmeldung“ und wählen „Digitale“ aus. Es öffnet sich dann ein Eingabefenster für die digitale Abmeldung. In der Regel dauert die digitale Abmeldung nur wenige Minuten.
Unabhängig von der Verfügbarkeit der digitalen Zulassung haben sich mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch die amtlichen Gebühren geändert. Details finden sich in Artikel 12 der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung, die Sie im Bundesgesetzblatt einsehen können.
Der TÜV überträgt täglich Informationen zu der Hauptuntersuchung in der Verbindung mit der FIN an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei der digitalen Fahrzeugzulassung wird diese Information entsprechend abgefragt. Deshalb müssen Sie bei der Zulassung keine Angaben zur HU machen. Dennoch muss das Fahrzeug selbst gültigen TÜV besitzen.