
SERVICE UND PRODUKTE
Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitversicherung & Zollversicherung
Immer auf der sicheren Seite
Kurzzeitkennzeichen und -versicherung
Wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung erworben wird, wird eine Kurzzeitversicherung in Verbindung mit Kurzzeitkennzeichen benötigt für:
- die Überführung an den Heimatort
- die Überführung an die Zulassungsstelle
- eine Probefahrt

In unseren Service-Points können Sie eine Kurzzeitversicherung direkt zusammen mit den jeweiligen Kurzzeitkennzeichen erwerben. Bei der Kurzzeitversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Laufzeit auf 5 Tage begrenzt ist.
Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite der Karte aufgezählt sind, möglich. Leider gibt es hierbei in vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers.
Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie darum Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden.
Ausfuhrversicherung (Zollversicherung)
Für Überführungen ins Ausland von Fahrzeugen, die nicht behördlich gemeldet sind, bieten wir die Ausfuhrversicherung an. Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Ausland ist durch ein internationales Abkommen zwischen den Ländern gesichert, die auf dem internationalen Versicherungsschein (Grüne Karte) aufgeführt sind, sofern die Zulassungspapiere von einer amtlichen Stelle ausgefüllt sind.
Einige Länder, überwiegend in Ost-Europa (z.B. Polen und Ungarn), verlangen trotz des internationalen Abkommens eine zusätzliche Grenzpolice. Bei der Ausfuhrversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung deren Laufzeit von 9 Tagen bis zu einem Jahr bedarfsgerecht gewählt werden kann.
Der Deckungsschutz beider Versicherungen beträgt bei
- Körperschäden € 7.500.000 pro Ereignis
- Sachschäden € 1.000.000 pro Ereignis
Passiert ein Unfall im EU-Ausland, so gelten die Deckungssummen, die in dem EU-Staat gültig sind, in dem der Unfall stattgefunden hat.
Welche Unterlagen Sie für die Erteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens benötigen, können Sie in unseren Zulassungsinformationen finden.
In unseren Filialen können Sie die oben genannten Versicherungen und Kennzeichen erhalten.
Mehr Informationen & Services
Gut versichert unterwegs!
Entscheiden Sie sich für ein Zoll- oder Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung und sichern sich einen Gutschein über 4,- €.
Kroschke Info-Hotline
Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen? Wir stehen Ihnen unter 04102 80 41 70 mit Rat und Tat zur Verfügung.

