Saisonkennzeichen

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Saisonkennzeichen

Wenn Sie Ihr Automobil oder Motorrad nur in einer bestimmten Phase des Jahres im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, sind die 1997 eingeführten Saisonkennzeichen genau das richtige Kfz-Kennzeichen. Wer ein Cabrio in den Sommermonaten nutzen möchte, greift zum Saisonkennzeichen für die Monate April bis September und genießt bei offenem Verdeck das gute Wetter. Und Besitzer eines Wohnmobils können genau festlegen, zu welcher Jahreszeit sie ihren zeitweiligen Wohnort verlagern möchten.

Ihr Vorteil: Saisonkennzeichen ersparen einen wiederholten Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sowie erhebliche Kosten an Versicherungs- und Steuerabgaben.

Saisonkennzeichen Kosten

Die Kosten für ein Saisonkennzeichen setzten sich aus den Gebühren der Zulassungsstelle und dem Kaufpreis der Kennzeichenschilder zusammen. Ist der Gebührensatz bundesweit auch nicht einheitlich, erheben die meisten Zulassungsstellen für das Saisonkennzeichen Kosten in Höhe von 26,80 Euro.

Saisonkennzeichen Kosten am Beispiel Hamburg

Die Gebühr einer Umkennzeichnung ohne ein Wunschkennzeichen beträgt aktuell 26,80 Euro. Soll die Saisonzulassung in Kombination mit einem Wunschkennzeichen erfolgen, sind zusätzliche 10,20 Euro zu entrichten. Weitere Kosten entstehen, wenn eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden muss.

Hinweis: Seit Oktober 2005 werden EU-einheitliche Zulassungspapiere ausgestellt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

Zusätzlich zu den Gebühren der Zulassungsstelle sind die „eigentlichen“ Saisonkennzeichen Kosten einzuplanen: im Kroschke Kennzeichen Shop erhalten Sie das Saisonkennzeichen für 14,50 Euro.

Saisonkennzeichen beantragen

Wenn Sie ein Saisonkennzeichen beantragen möchten, können Sie dies persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle tun. Diese Unterlagen sind hierfür erforderlich:

    • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Reisepass oder Personalausweis mit Meldebestätigung
    • TÜV-Untersuchungsbericht und Nachweis über Abgasuntersuchung
    • Erklärung zur Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (seit Juli 2007 erforderlich)
    • Kennzeichen (gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen)

Hinweis: Fallen TÜV und AU Termin in die Ruhezeit, sind die vorgeschriebenen Untersuchungen zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen

Betriebszeitraum und Ruhezeit (Saisonkennzeichen Gültigkeit)

Das Beantragen einer saisonalen Kfz-Zulassung ist bereits für einen Betriebszeitraum von zwei Monaten möglich. Der längste Zulassungszeitraum beträgt elf Monate. Soll das Fahrzeug länger als elf Monate in Betrieb bleiben, ist eine reguläre Kfz-Zulassung erforderlich.

Kennzeichnung des Betriebszeitraums bei Saisonkennzeichen

Am rechten Rand eines Saisonkennzeichens sind zwei kleine Ziffern, getrennt durch eine waagerechte Linie, geprägt:

      • Die obere Zahl signalisiert den Beginn des Betriebszeitraums
      • Die untere Zahl markiert den Monat, nach dem die Saisonzulassung erlischt

Der Zulassungszeitraum wird zusätzlich zur Prägung auf dem Saisonkennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Laut Zulassungsverordnung darf das Fahrzeug nur im angegebenen Zeitraum bewegt werden. Auch Motorrad-Saisonkennzeichen gehören zum Sortiment unseres Kennzeichen-Shops (Einstellbar über die Breite des Nummernschilds). Ebenso wie Pkws dürfen auch Motorräder laut Zulassungsverordnung nur in dem vermerkten Zulassungszeitraum bewegt werden. Die dafür relevanten Ziffern sind auf dem Motorradkennzeichen zwischen Städtekürzel und Buchstaben- und Zahlenkombination zu finden.

Was gilt es während der Ruhezeit bei Saisonkennzeichen zu beachten?

Während der Ruhezeit gilt absolutes Fahrverbot. Eine Ausnahme stellt die direkte Fahrt zum TÜV und wieder zurück dar. Das Fahrzeug darf nur auf einem privaten Grundstück abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Pkw zu Lasten des Halters abgeschleppt werden.

Saisonkennzeichen Versicherung

Innerhalb des Betriebszeitraums besteht voller Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls außerhalb der Zulassungsphase muss der Halter in der Regel alle Kosten selber tragen. Kommen andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung und nimmt den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress.

Wird das Fahrzeug gestohlen, greift die sog. Ruhe-Versicherung für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.

Hinweis: Ist ein saisonal zugelassenes Fahrzeug über sechs Monate im Jahr in Betrieb, wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft

Größe und Schrift von Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist wie das standardisierte Euro-Kennzeichen im einzeiligen Format entweder mit einer Länge von 520 mm oder 480 mm zu haben oder im zweizeiligen Format mit einer Länge von 340 mm. Wir prägen unsere Kfz-Kennzeichen mit einem umweltbewussten Heißprägeverfahren und liefern Ihnen qualitativ hochwertige reflektierende Saisonkennzeichen.

Saisonkennzeichen

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