Ein Schaden bei einem roten Leasingauto wird von einem Gutachter bewertet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Unfall mit dem Leasingauto betrifft nicht den Eigentümer, sondern den Leasinggeber.
  • Die Versicherung entscheidet, ob das Auto repariert oder als Totalschaden eingestuft wird.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten.
  • Eine Wertminderung entsteht auch wenn das Auto komplett repariert wird.
  • Der Leasingnehmer muss den Schaden an Versicherung und Leasinggesellschaft sofort melden.

Ein Unfall mit einem Leasingauto kann sehr verunsichern. Das liegt daran, dass das Fahrzeug nicht Ihnen gehört, sondern der Leasinggesellschaft. Trotzdem sind Sie dafür verantwortlich, dass der Schaden richtig gemeldet und abgewickelt wird. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug tun müssen. Wer für den Schaden zahlt und welche Besonderheiten beim Leasing gelten.

Verhalten nach einem Unfall mit dem Leasingauto

Wenn Sie mit Ihrem Leasingauto einen Unfall haben, sollten Sie zuerst ruhig bleiben. Handeln Sie nach den allgemeinen Regeln bei einem Unfall. Wichtig ist, dass Sie den Unfall sofort dokumentieren, am besten mit Fotos, Zeugen und der Polizei. Melden Sie den Unfall sofort Ihrer KFZ-Versicherung und der Leasinggesellschaft. Diese muss immer informiert werden, da sie der Eigentümer des Autos ist.

Typischer Ablauf nach einem Leasing Auto Unfall:

  1. Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten.
  2. Umgehend die Polizei rufen.
  3. Schaden gewissenhaft mit Fotos dokumentieren.
  4. Unfallbericht ausfüllen.
  5. Versicherung und Leasinggesellschaft informieren.

Hinweis: Wenn Sie den Schaden zu spät melden, kann es sein, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt oder sogar gar nichts zahlt.

Leasing Auto Unfall: Wer bekommt das Geld?

Die wichtigste Frage ist oft: Wer bekommt das Geld nach einem Leasingfahrzeug-Unfall? Das hängt davon ab, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder ob jemand anderes schuld ist. 

Selbstverschuldeter Unfall

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, greift meistens die Vollkaskoversicherung. Sie bezahlt die Reparatur oder, wenn das Auto nicht mehr repariert werden kann, den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden. Da der Leasinggeber Eigentümer ist, bekommt er die Versicherungszahlung. Sie müssen aber die Selbstbeteiligung zahlen, die in Ihrem Vertrag steht.

Unverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall mit Leasingfahrzeug zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Reparaturkosten. Das Geld bekommt wieder die Leasinggesellschaft. Sie als Leasingnehmer können aber Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagenkosten haben. Wenn das Auto nach der Reparatur weniger wert ist, können Sie außerdem eine Entschädigung für die Wertminderung verlangen.

Tipp: Melden Sie jeden Unfall zuerst Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie keine Schuld haben. So vermeiden Sie Probleme mit Fristen oder fehlenden Unterlagen.

Unterschiede zwischen Vollkasko-, Teilkasko- und GAP-Versicherung

Viele Leasingnehmer wissen nicht genau, welche Versicherung sie brauchen und was die Unterschiede sind. Beim Leasing sind bestimmte Versicherungen Pflicht oder sehr wichtig, um hohe Kosten zu vermeiden.

  • Teilkaskoversicherung: Diese Versicherung zahlt Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden Dazu gehören Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Wildunfälle. Für Leasingfahrzeuge reicht eine Teilkasko aber meist nicht aus, weil sie keine selbst verursachten Schäden bezahlt.
  • Vollkaskoversicherung: Eine Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich eigene Schäden am Fahrzeug ab. Zum Beispiel, wenn Sie selbst einen Unfall bauen oder wenn das Auto durch Vandalismus beschädigt wird.
    Der Leasinggeber will sicherstellen, dass das Fahrzeug immer in gutem Zustand bleibt. Daher ist die Vollkasko beim Leasing meistens Pflicht.
  • GAP-Versicherung: Die GAP-Versicherung (Guaranteed Asset Protection) ist beim Leasing besonders wichtig. Sie zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Autos und dem offenen Leasingrestbetrag, den Sie noch an die Leasinggesellschaft schulden. Also dem, was die Versicherung bei Totalschaden zahlt. Ohne GAP-Versicherung kann diese Lücke schnell mehrere Tausend Euro

Hinweis: Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag genau, bevor Sie ihn unterschreiben. Manche Leasinggesellschaften verlangen eine GAP-Versicherung, andere bieten sie gegen Aufpreis an.

Ein silbernes Leasingauto steht mit einem Totalschaden in einer Werkstatt.Ein silbernes Leasingauto steht mit einem Totalschaden in einer Werkstatt.

© K-FK/shutterstock.com | Ein starker Frontalschaden im Motorblock ist häufig ein finanzieller Totalschaden.

Totalschaden beim Leasingfahrzeug

Liegt ein Totalschaden am Leasingfahrzeug vor, wird geprüft, ob sich eine Reparatur noch lohnt. Wenn die Kosten zu hoch sind, gilt das Fahrzeug als Totalschaden. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert. Also den Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Da der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist, geht die Zahlung direkt an ihn. Wenn zwischen der Versicherungszahlung und dem offenen Leasingrestwert eine Lücke bleibt, müssen Sie diese unter Umständen selbst bezahlen. Hier kommt die GAP-Versicherung ins Spiel. Diese würde diese Lücke decken und ausgleichen.

Beispiel: Ein Leasingfahrzeug hat nach zwei Jahren noch einen Leasingrestwert von 18.000 €. Nach einem Totalschaden ermittelt die Versicherung aber nur einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 €. Die GAP-Versicherung übernimmt hier die Differenz von 3.000 €, sodass Sie nichts dazuzahlen müssen.

Wertminderung und Leasing: Ein oft übersehener Punkt

Auch wenn das Auto nach einem Unfall komplett repariert wird, kann es an Wert verlieren. Diese sogenannte Wertminderung entsteht, weil das Auto jetzt als „Unfallwagen“ gilt.
Bei einem Leasingfahrzeug ist das besonders wichtig, weil die Leasinggesellschaft das Auto nach Ende des Vertrags weiterverkaufen möchte. Die Wertminderung kann daher Ihnen als Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Selbst wenn der Schaden vollständig repariert ist.

Tipp: Lassen Sie sich die Wertminderung im Gutachten genau aufschreiben. Je nach Fahrzeug und Schadenshöhe kann sie mehrere Hundert Euro betragen.

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Versicherung und Pflichten des Leasingnehmers

Ein Leasing Auto Unfall muss immer gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, den Schaden sofort sowohl bei der Versicherung als auch beim Leasinggeber zu melden.
In den meisten Leasingverträgen steht, dass Reparaturen nur mit Zustimmung des Leasinggebers gemacht werden dürfen. Sie sollten also nicht selbst eine Werkstatt auswählen, bevor Sie Rücksprache gehalten haben. Auch kleine Schäden wie Kratzer oder Dellen dürfen Sie nicht eigenständig reparieren lassen. Das kann gegen den Vertrag verstoßen.

Hinweis: Wer ohne Erlaubnis handelt, riskiert Vertragsstrafen oder zusätzliche Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs.

Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall mit Leasingfahrzeug?

Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Trotzdem müssen Sie als Leasingnehmer den Schaden melden und ein Gutachten erstellen lassen. Das Gutachten zeigt, wie hoch der Schaden ist, und dient als Grundlage für die Erstattung an die Leasinggesellschaft. Auch zusätzliche Kosten wie Gutachterkosten, Abschleppdienst oder Nutzungsausfall können Sie geltend machen.

Tipp: Wenn der Fall kompliziert ist, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen, Ihre Ansprüche zu sichern.

Fazit

Ein Unfall mit einem Leasingauto erfordert schnelles und richtiges Handeln. Wichtig ist, dass Sie sofort die Versicherung und Leasinggesellschaft informieren, den Schaden dokumentieren und sich an alle Vertragspflichten halten. Ob Reparatur, Totalschaden oder Wertminderung, die genauen Folgen hängen vom jeweiligen Schadenfall und Ihrem Versicherungsvertrag ab. Mit einer guten Versicherung und dem Befolgen der Tipps zur Leasingrückgabe, können Sie unnötige Kosten und Ärger vermeiden.

Häufige Fragen zu „Leasing Auto Unfall“

Was passiert, wenn das Leasingauto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist?

Dann wird geprüft, ob ein Totalschaden vorliegt. Ist das der Fall, wird das Fahrzeug ersetzt oder der Vertrag beendet.

Muss ich den Schaden am Leasingfahrzeug selbst bezahlen?

Nur wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben und keine passende Versicherung besteht.

Kann ich den Schaden am Leasingauto selbst reparieren lassen?

Nein, Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung der Leasinggesellschaft gemacht werden.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Sie hängt vom Alter, Fahrzeugwert und der Höhe des Schadens ab. Ein Gutachter legt sie genau fest.

Wer bekommt die Versicherungszahlung bei einem Leasing-Unfall?

Immer der Leasinggeber, weil er der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs ist.