- In jedem Fall benötigt wird eine Vollmacht, damit unsere Mitarbeiter in Ihrem Namen alle Schritte der Kfz-Zulassung vor Ort erledigen können. Zwingend notwendig ist zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer durch das Zollamt, das wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen.
- In Einzelfällen benötigen die Zulassungsdienste nur Kopien oder spezielle Unterlagen. Wenn das der Fall ist, teilen wir Ihnen das an Hand einer Checkliste im Bestellprozess mit.
- Generell benötigen Sie bei:
- Kfz-Zulassung von Neufahrzeugen
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (ehm. Fahrzeugbrief)
- CoC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
- Personalausweis des Halters
- Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtfahrzeugen
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis des Halters
- Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- TÜV-Bescheinigung (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
- Alte Kennzeichen und ZB I (ehem. Fahrzeugschein), wenn das Fahrzeug das Bundesland wechselt
- Alte Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung erfolgen soll
- Kfz-Zulassung von abgemeldeten Gebrauchtfahrzeugen
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis des Halters
- Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- TÜV-Bescheinigung (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
- Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehm. Fahrzeugbrief)
- Alte Kennzeichen und ZB I (ehemals Fahrzeugschein) bei Halterwechsel. (Nicht bei Wohnortwechsel und gleichem Halter!)
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis des Halters
- TÜV-Bescheinigung (Wenn das Auto älter als 3 Jahre ist)
- Je nach Zulassungsbezirk können Sie bei der Beauftragung zwischen einer Standard- oder Expresszulassung auswählen
- Express: Lieferzeit bis zu 2 Werktage nach Eingang
- Standard: Lieferzeit bis zu 3 Werktage nach Eingang
- Alle Dokumente werden per Kurier (DHL-Express) inklusive einer Haftung von 2.500 Euro versendet.
Ja, das können Sie. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Sie reservieren sich selbst Ihr gewünschtes Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle, teilen uns das reservierte Kennzeichen mit und fügen die Reservierungsbestätigung den restlichen Unterlagen bei. Die entsprechende Wunschkennzeichenseite halten wir im Online-Zulassungsprozess für Sie bereit.
- Sie nennen uns drei Alternativen, die Sie sich als Kennzeichen vorstellen könnten. Bei der 3. Alternative geben Sie keine Zahl ein – diese wählen wir dann frei nach Verfügbarkeit.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht garantieren können, dass Ihr gewünschtes Kennzeichen für die Kfz-Zulassung noch zu haben ist. Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen vielleicht gestern noch im Internet gesehen haben und es zu diesem Zeitpunkt noch frei war, aber ein paar Tage später, wenn wir Ihr Kfz zulassen wollen, ist es vielleicht nicht mehr zu haben. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dann reservieren Sie sich einfach selbst Ihr Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle und teilen uns die Reservierungsbestätigung mit. Die entsprechende Wunschkennzeichenseite halten wir im Online-Zulassungsprozess für Sie bereit.
Sollte es Ihr Wunschkennzeichen nicht geben, versucht unser Mitarbeiter ein - anhand Ihrer Angaben - passendes alternatives Kennzeichen zu bekommen.
Folgen Sie zunächst unserer Online beauftragen in 5 Schritten:
- Fahrzeugdetails eingeben
- Benötigte Dokumente und Wunschkennzeichen
- Kontaktdaten und Lieferadressen
- Versand und Zahlung
- Zusammenfassung und Beauftragung
Dann senden wir Ihnen eine eMail Bestätigung mit dem Zulassungsauftrag, der benötigten Vollmacht, dem Sepa Mandat und den Versicherungsausweis für „Mein Schutzschild“.
Lassen Sie uns alle benötigten Dokumente (inkl. ZB II, ggf. Personalausweis, ggf. COC etc.) in einer Versandtasche entsprechend Ihres gewählten Versandweges zukommen.
Wir machen eine Eingangskontrolle der Dokumente, prägen die Schilder und kümmern uns um die Zulassung auf dem Amt. Sobald das Amt die Schilder gesiegelt hat, versenden wir diese schnellst möglichst wieder an Sie.
Sie schrauben Ihre neuen, gesiegelten Kennzeichen an Ihr Fahrzeug und können losfahren!
Unsere für Sie geleistete Dienstleistung zahlen Sie bequem und sicher per Rechnung, PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren
Anmeldung / Zulassung: Sie können ein neues oder neu erworbenes gebrauchtes Fahrzeug (was bereits abgemeldet ist) auf Ihren Namen neu anmelden bzw. zulassen. Füllen Sie hierzu einfach unser Auftragsformular aus und wir übernehmen die Kfz-Anmeldung für Sie.
Ummeldung / Umschreibung: Sie melden ein Fahrzeug um, wenn Sie umgezogen sind. Hier können Sie ebenfalls unser Auftragsformular ausfüllen und wir erledigen das Ummelden für Sie.
Abmeldung: Im Zuge einer Anmeldung/Zulassung können Sie Ihr Altfahrzeug abmelden, z.B. wenn es verkauft werden soll. Sie können die Abmeldung im Auftragsformular im 2. Schritt „Zulassungsunterlagen“ über „nützliches Zubehör“ auswählen
Sie benötigen dann eine Eidesstattliche Erklärung, dann kann ein Schein (ZB I) oder Brief (ZB II) neu ausgestellt werden.
Ja, wählen Sie unter „Welche Art der Zulassung wollen Sie beauftragen“ einfach „Kurzzeitkennzeichen“ aus. Sie werden dann ohne weitere Vorkenntnisse durch den Prozess geleitet!
Ja, das ist möglich, allerdings nur direkt in einer unserer Filialen. Hier finden Sie alle unsere
Standorte!
Ja, seit 2015 kann man in ganz Deutschland die Kennzeichen bei einem Umzug behalten. Allerdings muss man weiterhin die Dokumente umschreiben lassen! Aktuell können Sie bei uns nur eine Ummeldung mit neuen Kennzeichen beauftragen.
Wenn das Fahrzeug mit dem alten Besitzer aus einem anderen Landkreis ist, werden die Kennzeichen zur Ummeldung benötigt! Die alten Kennzeichen können in diesem Falle also nicht beibehalten werden.
Findet die Ummeldung im gleichen Landkreis statt, können die Kennzeichen übernommen werden und es werden nur die Dokumente entsprechend umgeschrieben.
Wenn das KFZ aktuell noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, ist es eine Ummeldung!
Ja, in einigen Regionen geht das – aber nicht immer. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrem Amt.
Ja, in einigen Regionen geht das – aber nicht immer. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrem Amt.
Wählen Sie dazu unsere Online-Zulassung aus. Im 2. Schritt geben wir Ihnen ganz genau an, welche Dokumente Sie benötigen. Dies ist von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich.
Nein, es werden nur Fahrzeuge zugelassen, bei denen der Wohnort des Halters in Deutschland ist.
Nein, das geht online leider nicht, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere
Standorte.
Diesen Service bieten wir z.Z. leider nicht an. Wir arbeiten aber an einer Lösung, damit Sie sehen können, wann die Unterlagen bei uns eingegangen sind, wann sie im Amt sind und wann die Unterlagen wieder auf dem Weg zu Ihnen sind.
Ja, im 4. Schritt wählen Sie die Versandart aus. Hier können Sie auch „selbst vorbeibringen“ auswählen. Es wird Ihnen dann automatisch die Filiale angezeigt, wo die Zulassung dann auch durchgeführt wird.
Wir versenden die Pakete mit DHL-Express. Eine Belieferung von Packstationen ist aber leider nicht möglich.
Sobald ein Fahrzeug das erste Mal zugelassen wurde – egal wie lange – ist es ein Gebrauchtwagen!
Das ist leider nicht möglich. Die Zulassung muss im Landkreis des eingetragenen Fahrzeughalters (in ZB I) vorgenommen werden.
Ja, das ist möglich! Schicken Sie dann die alten Kennzeichen und den alten ZB I (ehemals Fahrzeugschein) mit den neuen Dokumenten zusammen an uns. Wählen Sie bei der Zulassungsbeauftragung unter „nützliches Zubehör“ ebenfalls die Abmeldung aus. Wir machen dann die Abmeldung des alten Fahrzeuges und lassen das neue Fahrzeug mit der alten Kennzeichenkombination zu.
Aktuell bieten wir eine Abmeldung nur in Kombination mit einer Zulassung an. Wählen Sie dann bei der Zulassungsbeauftragung unter „nützliches Zubehör“ ebenfalls die Abmeldung aus.
Nur eine Abmeldung bieten wir aktuell nicht an.
Aktuell bieten wir diesen Service nicht online an.
Voraussetzung für eine Ummeldung ist, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet sein muss. Entsprechend benötigen wir die alten Nummernschilder, ja!
Bei unserer Online Zulassung nennen wir in Schritt 2 die Dokumente, die wir für diese Ummeldung benötigen. Da das Auto aktuell zugelassen ist, werden auch die alten Kennzeichen und der ZB I (ehemals Fahrzeugschein) benötigt!
Ja, folgen Sie dazu den Schritten und geben Sie bei Schritt 2 ganz oben ein, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
Das hängt davon ab, ob das KFZ bereits abgemeldet oder noch zugelassen ist. Wenn es noch zugelassen ist, werden auch die Kennzeichen benötigt.
Nein, die Ummeldung kann sofort erfolgen. Die Berechnung der Steuer erfolgt immer zeitpunktgenau aus dem Landkreis, wo das Fahrzeug gemeldet ist.
Wir stellen Ihnen immer die Unterlagen zur Verfügung, die die jeweilige Zulassungsstelle akzeptiert. Wichtig: Andere hiervon abweichende (Standard-) Vordrucke werden von den Zulassungsstellen oft nicht angenommen!
Die genauen und aktuellen Versandbedingungen entnehmen Sie bitte den Webseiten der Anbieter.
Auch das ist von Amt zu Amt unterschiedlich geregelt. Meistens genügt die Gewerbeanmeldung als Kopie – wie das in Ihrem Landkreis geregelt ist, wird Ihnen in Schritt 2 „Dokumente“ angezeigt.
Nein, wir versenden keine Zulassungen ins Ausland – weder EU noch andere Staaten.
Diesen Service bieten wir aktuell online leider nicht an, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere
Standorte.
Wenn das KFZ aktuell noch angemeldet ist „Ummeldung“.
Normalerweise nicht, da wir die Unterlagen ja erst per Post erhalten müssen. Wenn Sie ausgewählt haben, dass Sie die Unterlagen vorbei bringen und eine Express-Bestellung möglich ist, empfehlen wir dies unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten im Amt bei der Abgabe zu klären. Garantieren oder zusagen können wir das nicht!
Ja, das ist möglich! Schicken Sie dann die alten Kennzeichen und den alten ZB I (ehemals Fahrzeugschein) mit den neuen Dokumenten zusammen an uns. Wählen Sie bei der Zulassungsbeauftragung unter „nützliches Zubehör“ ebenfalls die Abmeldung aus. Wir machen dann die Abmeldung des alten Fahrzeuges und lassen das neue Fahrzeug mit der alten Kennzeichenkombination zu.
Das ist aktuell leider nicht möglich, aber auch hier arbeiten wir an einer Lösung!
Ja, seit 2015 kann man in ganz Deutschland die Kennzeichen bei einem Umzug behalten. Allerdings muss man weiterhin die Dokumente umschreiben lassen! Aktuell können Sie bei uns nur eine Ummeldung mit neuen Kennzeichen beauftragen.
In Schritt 5 „Zusammenfassung“ haben Sie noch die Möglichkeit, eine Bemerkung mit anzugeben. Hier können Sie das eintragen. Wichtig: Da dieser Fall aber aktuell nicht im System abgebildet ist, bleibt der Preis identisch zu einer Zulassung inkl. Kennzeichen. Bitte denken Sie daran, die Kennzeichen mit den benötigten Dokumenten mitzusenden.
Das Fahrzeug muss einen Deutschen TÜV-bericht haben! Alle weiteren Informationen für die Zulassung finden Sie in Schritt 2 unserer Online Zulassung.
Den Verlust eines Kennzeichens müssen Sie sofort der Polizei melden! Danach erfolgt eine Umkennzeichnung. Wählen Sie dazu online einfach „Zulassung“ aus und vermerken Sie dies im Bemerkungsfeld! Dazu benötigen wir dann die Diebstahlanzeige von Ihnen.
Nein. Je nach Zulassungsstelle werden einige Dokumente im Original benötigt. Bitte senden Sie uns dann die gesammelten Dokumente zu, nicht einzeln per eMail: Erstens können wir das KFZ erst zulassen, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen und 2. dauert bei einzelnen Zusendungen per Post und eMail die Bearbeitung ggf. deutlich länger, weil die Vorgänge erst zusammengeführt werden müssen.
Ja, wählen Sie dazu im ersten Schritt „Motorrad Zulassung“ aus.
Diesen Service bieten wir aktuell online leider nicht an, aber in unseren Filialen! Hier finden Sie alle unsere
Standorte.