Mann im Anzug sitzt im Firmenwagen und schaut lächelnd in den Rückspiegel.

Das Angebot eines Firmenwagens überzeugt den Arbeitnehmer oft endgültig von einem Stellenangebot. Auch in einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis verstehen die Mitarbeiter den Dienstwagen vor allem als eine Gehaltsaufbesserung. Nicht jeder erhält ein derartiges Privileg, das zusätzlich von einer gewissen Wertschätzung zeugt. Oftmals ist dies mit einem zunehmenden Prestige verbunden.

Beim Firmenwagen entfallen die Kosten für die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges. Für den Unterhalt, Wartungen und Reparaturen kommt das Unternehmen auf, genauso für den Wertverlust. Wir schauen uns das genauer an.

Firmenwagen Merkmale

Das entscheidende Merkmal eines Dienstwagens beziehungsweise Geschäftswagens, ist seine hauptsächliche Nutzung für den beruflichen Zweck. Vornehmlich dient er so dem Betrieb. Für den Vertrag mit seinem Mitarbeiter setzt das Unternehmen eigene Regeln. Der Gesetzgeber hält sich weitestgehend raus. Der Beschäftigte erwartet meist, dass er den Wagen privat nach seinen Vorstellungen nutzen darf. Dann gilt es, die Bedingungen genau zu beachten und vertraglich festzuhalten. Unterschiede ergeben sich in finanzieller Hinsicht bei beruflicher oder privater Verwendung. So beeinflusst der Firmenwagen auch die Steuererklärung des Mitarbeiters.

Im Arbeitsvertrag regeln die Vorgaben der Firmeninhaber und der Beschäftigte die Einzelheiten der privaten Nutzung. Besteht bereits eine Vereinbarung, ist ein Änderungs- oder Zusatzvertrag empfehlenswert. Der Arbeitgeber wird die für ihn passenden Beschränkungen formulieren. Ohne eine genaue Festlegung bleibt die Nutzung auf eine bestimmte Person beschränkt. Das kann der Chef selbst oder ein Beschäftigter sein. Weitere Nutzungsrechte sind möglich, etwa für die Ehefrau oder volljährige Kinder. Genauso für Freunde oder Bekannte. All diese Bestimmungen werden im Vertrag festgehalten. Eine Kontrolle der Vorgaben ist nicht immer möglich oder zwingend.

Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens: Fahrtenbuch oder 1 Prozent Regelung?

Bei einer privaten Nutzung durch den Mitarbeiter entsteht eine außerordentliche Vergütung als Sachleistung durch den Arbeitgeber. Damit erhöht sich das Einkommen des Beschäftigten, was wiederum für das Finanzamt von Interesse ist. Der Sachbearbeiter erkennt bei einem Firmenwagen zuverlässig einen geldwerten Vorteil, der sich nach seiner Rechnung aus zwei Komponenten zusammensetzt.

Zum einen erhöht sich das Einkommen des Mitarbeiters um ein Prozent vom Anschaffungspreis des Dienstwagens. Zu diesem Pauschalbetrag kommt die Entfernung zum Arbeitsplatz hinzu. Für jeden Kilometer berechnet der Steuerbeamte 0,003 Prozent vom Bruttolistenpreis.

1 Prozentregelung: Beispielrechnung

Kaufpreis (laut Liste): 25.000 EUR

Weg zum Arbeitsplatz: 30 km

Der Beamte rechnet:

Ein Prozent vom Anschaffungspreis sind: 25000 × 0,01 = 250.

Für die gefahrenen Kilometer gelten 0,003 % × 25000 × 30 Monatstage = 225 EUR.

Insgesamt erhöhen sich die Einnahmen des Arbeitnehmers durch den geldwerten Vorteil um 250 EUR plus 225 EUR, macht insgesamt 475 EUR.

Das Finanzamt hat außer auf das normale Einkommen auch einen Anspruch auf den Steueranteil von diesen 475 Euro. Der Beschäftigte zahlt durch den geldwerten Vorteil deshalb mehr Steuern, und auch die Sozialabgaben erhöhen sich: Der Nettolohn sinkt.

Die genaue Differenz zum ursprünglichen Netto muss der Betroffene individuell feststellen und mit den Kosten eines Privatfahrzeugs vergleichen.

Sonderfälle des geldwerten Vorteils

Laut Paragraf 6, Absatz 1, Nummer 4, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt die 1 Prozent Pauschale für erworbene sowie für geleaste und gemietete Fahrzeuge. Kann der Fahrer nach einem Unglück oder wegen eines ärztlichen Fahrverbots den Dienstwagen nicht nutzen, entfällt dieser geldwerte Vorteil. Dies gilt immer für den kompletten Monat, für den Sie das Fahrzeug nicht fahren können. Auch ein zusätzlich Begünstigter, ein Angehöriger, darf den Wagen dann nicht verwenden.

Das Finanzgericht Düsseldorf kam am 24.1.2017 zu dieser Entscheidung im Fall eines Beschäftigten, der einen Hirnschlag erlitten hatte. Dessen Arzt attestierte seinem Patienten eine Fahruntüchtigkeit für etwas mehr als 5 Monate. Erst als der Mitarbeiter seine Fahrtüchtigkeit erneut nachwies, musste er wieder den geldwerten Vorteil versteuern (Az. 10 K 1932/16 E).

Elektroauto als Firmenwagen

Mit einer Bonusregelung begünstigt der Gesetzgeber Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bei Firmenwagen mit diesen Antrieben gilt ein Bewertungsabschlag von dem Bruttolistenpreis, um die umweltfreundlichen Motoren zu fördern. So müssen Sie Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR nur mit 0,25 Prozent versteuern. Liegt der Preis über 60.000 EUR, setzen Sie stattdessen 0,5 Prozent an. Im Vergleich zum Verbrenner eine eindeutige Ersparnis.

Frau mit einer Denkblase zu Fahrtenbuch und 1 Prozentregelung.

© DDRockstar/stock.adobe.com | Je nachdem wie häufig Sie den Firmenwagen privat nutzen, lohnt sich eher ein Fahrtenbuch.

Fahrtenbuch: Eine sinnvolle Alternative?

Neben der 1 Prozent Regelung bildet ein Fahrtenbuch eine Alternative für die steuerliche Behandlung des Zusatzeinkommens.

Mit einem Fahrtenbuch dokumentieren Sie den Gebrauch des Dienstwagens, durch Eintragung von Datum und Uhrzeit für jede Dienstfahrt. Selbstredend sammelt der Mitarbeiter alle zugehörigen Belege, damit die Angaben jederzeit nachvollziehbar ist. Dadurch lassen sich die privaten Fahrten exakt von den dienstlichen unterscheiden. Der Sachbearbeiter setzt die privaten Nutzungen ins Verhältnis zur Gesamtstrecke und überträgt das Ergebnis auf die Kosten des Autos.

Die Berechnung ist weniger bequem als die 1 Prozent Regelung. Sie lohnt sich aber besonders, wenn das Fahrzeug vor allem dienstlich unterwegs ist. Bei überwiegend privater Nutzung gelingt die Ermittlung des geldwerten Vorteils deutlich einfacher mit der 1 Prozent Regelung.

Die Berechnungen der Kosten sind mithilfe eines Firmenwagenrechners leichter nachzuvollziehen. Sie geben einfach den Listenpreis des Fahrzeugs und die Entfernungskilometer ein. Anschließend nennt das Programm den geldwerten Vorteil nach beiden Methoden.

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Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Ob der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug oder einen Dienstwagen nutzen sollte, ist von den jeweiligen Vereinbarungen abhängig. Besonders die Regelungen über die Bedingungen sind entscheidend. Allerdings sind hierzu umfangreiche Berechnungen notwendig. Der Firmenwagenrechner unterstützt den Beschäftigten beim Vergleich der Kosten. Immer wieder spricht die Rechnung zunächst für das Firmenfahrzeug.

Besondere Bedingungen sind ebenfalls zu beachten. Der Arbeitgeber kann etwa Urlaubsfahrten ausschließen oder den Treibstoff nur anteilig bezahlen. Berücksichtigen Sie bei der Gegenüberstellung der Ausgaben ebenfalls, ob Sie vielleicht besser einen privaten Gebrauchtwagen anschaffen. Diese sind weitaus günstiger und senken die Ausgaben deutlich. Andererseits bedeutet ein Firmenwagen auch weniger Stress, denn der Arbeitgeber kümmert sich um Wartung, Reparaturen und Wiederverkauf. Gebrauchtwagen eignen sich generell nicht als Firmenwagen. Bei einem gebrauchten, berücksichtigt das Finanzamt den Bruttolistenpreis des Neuwagens für die Steuern. Auch wenn die Firma die Reparatur und Wartungskosten trägt, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer das Auto früh auf den Winter vorbereiten.

Fazit

Grundsätzlich profitiert der Arbeitnehmer zunächst von einem Dienstwagen, den er auch privat nutzen kann. Vor allen bei Elektroautos ist das eine Überlegung wert. Immerhin entfallen die Anschaffungskosten eines eigenen Fahrzeugs sowie die Unterhaltskosten, Reparaturkosten, Kfz-Steuer und Versicherung. Bei der Einkommenssteuererklärung müssen Sie er aber beachten, dass für das Fahrzeug ein geldwerter Vorteil entsteht.

Ob sich der Firmenwagen im Vergleich mit einem eigenen Fahrzeug lohnt, bedarf einer individuellen Analyse und eines genauen Kostenvergleichs. Teil der Entscheidung sind auch die Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über Nutzungsrechte von Dritten und über die Treibstoffkosten. Einige Arbeitgeber verbinden das Angebot eines Firmenwagens auch mit einer passenden Tankkarte.

Wie steht es mit der Verbreitung der Gasantriebe?

Bereits seit einigen Jahrzehnten sind Fahrzeughersteller mit Flüssiggas-Fahrzeugen am Markt. Die Zulassung von LPG-Autos sinkt allerdings stetig. Der deutsche Flüssiggas-Verband gibt an, dass im Jahr 2021 mehr als 346.000 Fahrzeuge mit LPG-Antrieb auf den Straßen unterwegs waren. Beim Erdgas stagnieren die Zahlen seit einigen Jahren bei ungefähr 80.000 Fahrzeugen.

Fazit

Das Fahren mit Autogas ist mittlerweile eine zuverlässige Angelegenheit. Wer umweltbewusst unterwegs sein will, findet in dieser Variante der Verbrennung eine überzeugende Alternative zum Benzin- oder Dieselmotor. Besonders wegen der niedrigen Besteuerung entstehen außerdem geringere Kosten, bei den zurzeit hohen Benzinpreisen für viele ein entscheidendes Argument. Durch die hohe Leistungsfähigkeit kann Autogas auch mit den zukünftigen E-Fuels aufnehmen.

Häufige Fragen

Welche Nachteile hat ein Firmenwagen?

Grundsätzlich sinkt durch einen Firmenwagen das Nettogehalt. Das liegt am zu versteuernden Geldwertenvorteil. Häufig ist diese Differenz von der Höhe des Betrags ähnlich zu einer günstigen Rate beim Gebrauchtwagenkauf. Ein weiterer Nachteil ist eine aufwendigere Steuererklärung.

Wer zahlt Benzin bei 1 -%- Regelung?

Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist dies unterschiedlich. Häufig zahlt der Betrieb sämtliche Spritkosten. Alternativen stellt hier zum Beispiel eine Tankkarte dar. In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber zwar Reparatur-, Wartungs-, und Unterhaltskosten, lässt allerdings Benzin außen vor.

Was ist besser mehr Gehalt oder Firmenwagen?

Grundsätzlich meistens das Gehalt. Davon lässt sich häufig auch eine günstige Fahrzeugfinanzierung tilgen. Nach Abschluss gehört das Fahrzeug Ihnen. Bei dem Firmenwagen handelt es sich zwar um einen Neuwagen und Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen, allerdings müssen Sie hier mit einer höheren Steuerlast rechnen.