Besteht eine Winterreifenpflicht?

Nur bei Überführungen auf der eigenen Achse besteht eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 04.12.2010.
Zu beachten sind hier sowohl die Straßenverhältnisse bei der Ladeadresse, als auch bei der Empfangsadresse sowie auf der gesamten, dazwischen liegenden Strecke.
 
Wenn dennoch der Fall eintreten sollte, dass ein Fahrer ein Auto ohne Winterreifen bei verschneiten und vereisten Straßen überführen soll, wird die Überführung nicht durchgeführt und der Aufwand in Form einer Fehlfahrt in Rechnung gestellt.