Was ist ein Zollkennzeichen?

Das Zollkennzeichen ist ein internationales Überführungskennzeichen und wird auch Exportkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen genannt. Grundsätzlich ermöglicht das Kennzeichen ein Auto ins EU-Ausland zu exportieren. Hierbei hat das Zollkennzeichen eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten. Ein Zollkennzeichen ist allerdings nicht für den Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland zulässig (vgl. § 19 FZV).

Während ein Kurzzeitkennzeichen mit einem gelben Längsbalken am rechten Rand ausgestattet ist, befindet sich beim Zollkennzeichen ein roter Balken. In diesem Bereich ist auch die Gültigkeitsdauer zu finden.

Zollkennzeichen Kurzzeitkennzeichen

Wie beantrage ich ein Zollkennzeichen?

Ihr Zollkennzeichen können Sie bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe beantragen. Die benötigten Dokumente für die Beantragung unterscheiden sich von Amt zu Amt. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis

 

  • Versicherungsnachweis (Ausfuhrversicherung oder evB Nr.)
  • ZB I und II (Zulassungsbescheinigungen)

 

  • Gültiger Prüfbericht
    (Dekra/KÜS/TÜV)
  • Nachweis über Abmeldung
    (Bei abgemeldetem KFZ)
  • Ggf. alte Nummernschilder

 

  • Bei dem Export eines Gebrauchtfahrzeuges muss das KFZ
    zusätzlich persönlich bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

 

Was ist die Zoll- oder Ausfuhrversicherung?

Für den gesamten Zeitraum, in der das Zollkennzeichen gültig sein soll, muss eine KFZ- Haftpflichtversicherung bestehen. Da das Fahrzeug auch im Ausland bewegt wird, muss diese Versicherung auch dort greifen. Einige Länder verlangen als Nachweis auch nach einer internationalen grünen Versicherungskarte. Wenn Ihre Versicherung auch im Ausland gültig ist, können Sie sich diese meistens von Ihrem aktuellen Versicherer zuschicken lassen.

Besitzen Sie für das KFZ aktuell keine im Ausland geltende Haftpflichtversicherung, kommt hier die Zollversicherung ins Spiel. Bei der Zollversicherung handelt es sich im Falle der Ausfuhrkennzeichen um eine besondere Haftpflichtversicherung. Diese hat eine flexible Gültigkeit von 9 Tagen bis zu 12 Monaten. Eine Ausfuhrversicherung schließen Sie vor allem über Ihre Prägestelle ab. In diesem Fall erhalten Sie eine Versicherungskarte. Dort sind auch die Länder eingetragen, in denen die Versicherung gültig ist.  

Auch wir können für Sie ein passendes Zollkennzeichen inkl. Versicherung beantragen. Melden Sie sich diesbezüglich gerne in einer unserer Filialen ganz in Ihrer Nähe: Jetzt zum Standortfinder

 

Was kostet ein Zollkennzeichen und die Zollversicherung?

Die Kosten für das Zollkennzeichen fallen unterschiedlich aus. Hier kommt es auf unterschiedliche Faktoren wie die Dauer der Gültigkeit oder auch den Ort der Zulassungsstelle an. Grundsätzlich können wir die ungefähren Kosten wie folgt zusammenfassen:

  • Amtsgebühren für die Zulassung

 

Ca. 45,00 €

  •  Kennzeichen inkl. Prägung

 

Ca. 40,00 €

  • Zollversicherung
    (Variiert je nach Dauer und SF-Klasse)

 

60,00 €
pro Monat

  • Kfz-Steuer

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Was sind die Unterschiede zum Kurzzeitkennzeichen?

Die größten Unterschiede bestehen in der Dauer und in dem Geltungsbereich:

 

 

Zollkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Dauer der Gültigkeit

9 Tage bis max. 12 Monate

Immer 5 Tage

Geltungsbereich

In den EU-Ländern

Nur Deutschlandweit

 

Wie auch beim Zollkennzeichen benötigen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen eine passende KFZ-Haftpflichtversicherung.

Über unseren Online-Konfigurator können Sie bequem von zu Hause aus Ihr Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Nähere Informationen zum Kurzzeitkennzeichen finden Sie in unserem Ratgeber.

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