Unfallstelle richtig absichern

Es gibt in Deutschland jedes Jahr mehr als eine Million Unfälle. Das Risiko als Autofahrer ist entsprechend groß, irgendwann in seinem Leben in einen Autounfall verwickelt zu sein. In einer solchen Situation muss man die Unfallstelle absichern können und verschiedene Punkte beachten. Das Absichern der Unfallstelle ist besonders wichtig, um weitere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Zudem können sich beteiligte Autofahrer in Gefahr begeben, wenn die Unfallstelle falsch abgesichert wird. 

So wird eine Unfallstelle abgesichert

In Unfallsituationen stehen die beteiligten Personen häufig unter Schock. Trotzdem sollten Sie versuchen ruhig zu bleiben. Wenn die Unfallstelle abgesichert wird, können Leben gerettet werden. Bei schweren Unfällen könnten Verletzte auch Hilfe benötigen. Die passende Erste-Hilfe-Ausrüstung ist daher enorm wichtig. In folgenden Artikel wird näher beschrieben, worauf beim Absichern einer Unfallstelle geachtet werden muss.

1. Überblick verschaffen

Verkehrsteilnehmer, die als Erstes am Unfallort eintreffen, müssen sich einen genauen Überblick über die Situation verschaffen. Das eigene Fahrzeug sollte in ausreichend Abstand von der Unfallstelle geparkt werden. Um andere Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer zu warnen, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Die minimale Entfernung zu einem Unfallort beträgt 20 bis 30 Meter. Der Fahrer sollte als Nächstes eine Warnweste anziehen, um sich selbst nicht in Gefahr zu begeben. Beim Absichern der Unfallstelle können Personen mit Warnweste von anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern einfacher gesehen und erkannt werden. 

2. Warndreieck richtig positionieren 

Im nächsten Schritt wird das Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Unfallort aufgestellt. Auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten beteiligte Personen nicht direkt auf der Fahrbahn laufen, sondern am Fahrbahnrand oder hinter einer Leitplanke. Beim Absichern der Unfallstelle auf der Autobahn oder einer Bundesstraße sollte das Warndreieck sichtbar vor dem Körper getragen werden. Entgegenkommende Verkehrsteilnehmer werden die Person sehen. Neben einem Warndreieck können auch Warnleuchten genutzt werden, um die Unfallstelle abzusichern. In einer Ortschaft muss das Warndreieck mindestens 50 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden. Die minimale Entfernung auf einer Landstraße beträgt 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter. Wenn sich der Unfallort direkt hinter einem Berg oder einer Kurve befindet, muss das Warndreieck vor dem Berg oder der Kurve platziert werden.

3. Andere Verkehrsteilnehmer zur Hilfe holen

Andere Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge können mit Handzeichen auf den Unfall hingewiesen werden. Beteiligte Personen können dem Verkehr zuwinken. Die Verkehrsteilnehmer werden wahrscheinlich anhalten, um sich über die Situation zu erkundigen. In diesem Fall kann das weitere Vorgehen dann gemeinsam besprochen werden. Manchmal sind Ersthelfer nicht immer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs. Als Fußgänger haben sie nicht die passende Ausrüstung, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Mit der Warnweste und dem Warndreieck aus einem anhaltenden Fahrzeug kann die Unfallstelle gemeinsam abgesichert werden. Fußgänger müssen in einer solchen Situation auf sich aufmerksam machen.

4. Notruf wählen und Erste Hilfe leisten

Nachdem die Unfallstelle gesichert ist, folgen weitere wichtige Aufgaben. Es sollten die lebenswichtigen Funktionen der Unfallbeteiligten überprüft werden. Anschließend muss ein Notruf an die Polizei, die Feuerwehr oder Krankenwagen abgesetzt werden. Es muss möglicherweise mit einem Rettungsgriff Erste Hilfe geleistet werden. 

Schützen Sie sich selbst!

Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Absicherung der Unfallstelle können überlebenswichtig sein. Personen, die an der Unfallstelle eintreffen, sollten die Lage einschätzen können. Wenn Sie sich durch die Absicherung oder Erste-Hilfe-Maßnahmen selbst in Gefahr bringen, sollte im Fahrzeug oder in der Nähe der Unfallstelle gewartet werden. Unfälle auf Autobahnen können sehr gefährlich werden, besonders wenn die Sicht durch Witterungsbedingungen eingeschränkt ist. Man sollte sich bei der Absicherung der Unfallstelle also niemals selbst in Gefahr begeben. In diesem Fall muss sofort ein Notruf abgesetzt werden. Zudem sollten die Rettungskräfte von der Situation in Kenntnis gesetzt werden. War es Ihnen nicht möglich, Erste Hilfe zu leisten ohne sich unmittelbar in Gefahr zu begeben, droht Ihnen auch keine Strafe. Ansonsten dürfen Sie sich der Hilfeleistung nicht verweigern. Hier drohen Bußgelder und bei Behinderung von hilfeleistenden Personen auch eine Freiheitsstrafe.

Fazit

Jede beteiligte Person an einem Unfall ist verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und den Menschen zu helfen. Hilfeleistungen dürfen auf keinen Fall verweigert werden. In der Fahrschule lernt jede Person, wie eine Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert werden muss und welche Maßnahmen wichtig sind. Es kann nicht schaden, sich regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren, um das Wissen aufzufrischen.

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