Was ist eine technische Eintragung?

Einige technische Änderungen am Fahrzeug, müssen bei der Zulassungsbehörde in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies sind Änderungen, welche die Fahrzeugbeschreibung verändern. Sie sind durch ein Gutachten von einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen.

Welche Änderungen erfordern eine Prüfung?

Die Bereiche der Änderungen können unterschiedlich ausfallen. Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung einiger Änderungen, bei denen eine Prüfung mit Eintragung nötig ist: 

  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen wird vor Ort folgendes benötigt:

  • TüV-Bescheinigung
  • Personalausweis des Halters
  • eVB-Nummer
    (elektronischen Versicherungsbestätigung)
  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)
    • Je nach Art der technischen Änderung
    • Gutachten / Teilegutachten eines Sachverständigen
    • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
    • Einbaubescheinigung und ABE

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